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So entkommen Sie Radarfallen
Sie halten die Temporegeln penibel ein oder Sie feiern Karneval das ganze
Jahr über. Also Sonnenbrille auf, die Sonnenblende runter – und keine Scheu vor
der ausgefallensten Maskerade. Das erfreut die Jungs, wenn sie ihr
Beweismaterial entwickeln. Flattert dann die Verwarnung ins Haus, legen Sie
Widerspruch ein; Sie sind ja nicht dazu verpflichtet, die Personalien
desjenigen, dem Sie Ihr Auto gerade mal ausgeliehen haben, anzugeben.
Schlimmstenfalls müssen Sie später ein Fahrtenbuch führen, wenn nicht
festgestellt werden kann, wer zur Tatzeit das Fahrzeug geführt hat (§ 31a
StVZO). Einen Abzug des Polizeifotos sollten Sie sich nicht entgehen lassen.
Bitten Sie aber darum, daß eventuelle Beifahrer/innen geschwärzt werden – dazu
ist die Polizei nach jüngsten Urteilen verpflichtet. Sonst könnten Sie in
weitere Fallen tappen Ist der Fahrer schwer erkennbar, können Sie auch die
Adresse Ihres Vetters in Kuala Lumpur/ Malaysia oder die Ihres Onkels in
Zempoaltepetl/Mexiko angeben. Das setzt allerdings eine weit verzweigte
Verwandtschaft in aller Welt voraus. Hilfreich soll Haarlack auf dem
Nummernschild sein, schwören gutgestylte Temposünder: Der Drei-Tempo-Taft
reflektiere den Radarblitz.
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