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Kalorienarme Süßstoffe - Nur ein süßes Nichts?

Süßen ohne Kalorien. Viele Menschen verwenden kalorienarme Zuckerersatzstoffe. Sie nehmen sie in kalorienarmen Getränken, Gebäck und gefrorenen Desserts zu sich, streuen sie in den Kaffee und aufs Müsli. Schlemmen ohne Reue. Oder etwa doch nicht?

Sind Süßstoffe auch gesundheitlich unbedenklich?

Kalorienarme Süßstoffe sind Substanzen, die die Süße von Zucker nachahmen. Sie haben keinen nennenswerten Kaloriengehalt oder Nährwert. In den USA hat die Food and Drug Administration (Gesundheitsbehörde) 4 kalorienarme Süßstoffe zugelassen:

Saccharin
Nachdem Laborstudien nahe legten, daß Saccharin eventuell Blasenkrebs verursachen könnte, hat die FDA 1977 versucht, es zu verbieten. Der amerikanische Kongreß widersetzte sich jedoch dem Verbot, und die FDA erteilte 1991 eine vorläufige Zulassung. Viele Studien haben keine Verbindung zwischen dem Gebrauch von Saccharin und Krebs beim Menschen gefunden. Jedoch hat es Hinweise auf ein erhöhtes Krebsrisiko durch Saccharin bei einigen Personengruppen gegeben, z. B. stark rauchenden Männern. Produkte mit Saccharin müssen in den USA einen Krebswarnhinweis tragen.
Aspartam
Dieser Ersatzstoff wurde in den USA 1981 erstmalig als Süßstoff zum Tischgebrauch und in Pulvermischungen zugelassen. Die Zulassung wurde 1996 für den Gebrauch in anderen Nahrungsmitteln und Getränken erweitert.
Von Aspartam wird in Beiträgen in populären Zeitschriften und im Internet oft behauptet, daß das Produkt eine Reihe von gesundheitlichen Störungen verursache, u.a. Kopfschmerzen, Tumore, Panikattacken, Hyperaktivität und Multiple Sklerose. Das Center for Disease Control (CDC) hat 600 Beschwerdefälle gegen Aspartam überprüft. Es ist zu dem Schluß gekommen, daß diese Störungen nicht durch Aspartam verursacht werden. Zusätzlich sind die FDA und die American Medical Association zu der Ansicht gelangt, daß Aspartam für die Allgemeinbevölkerung aller Altersklassen unbedenklich ist. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Aspartam ist nicht unbedenklich für Menschen, die an der seltenen Erbkrankheit Phenylketonurie leiden. Produkte mit Aspartam müssen auch in Deutschland (Bundesministerium für Gesundheit, Berlin) eine Warnung für diese Erkrankung auf dem Etikett tragen.
Acesulfam-K
Acesulfam-K wurde 1988 erstmalig von der Food and Drug Administration zugelassen. 1998 wurde die Zulassung um den Gebrauch in Getränken erweitert. Acesulfam-K wird oft mit anderen Süßstoffen gemischt, um einen mehr zuckerähnlichen Geschmack zu erreichen. 90 Studien sind zu dem Schluß gekommen, daß Acesulfam-K unbedenklich ist.
Sucralose
Sucralose ist der einzige Süßstoff, der aus Zucker hergestellt wird. Es ist der neueste Süßstoff und wurde von der Food and Drug Administration am 1. April 1998 zugelassen. Mehr als 100 Studien über 20 Jahre hinweg konnten keine Verbindung zwischen gesundheitlichen Problemen und Sucralose finden. Es sind keine Wamhinweise notwendig.
In der Europäischen Union sind die Süßungsmittel Saccharin, Aspartam und Acesulfam-K seit 1994 zugelassen (Auskunft des Bundesministeriums für Gesundheit, Berlin, nach der Richtlinie vom 30. Juni 1994/35/EG des Europäischen Parlaments und Rates über Süßungsmittel, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen). Sucralose befindet sich zur Zeit noch im EU-Zulassungsverfahren. Die zugelassenen Substanzen müssen auch bei uns gegebenenfalls Warnhinweise für bestimmte Benutzerkreise enthalten (siehe z. B. Aspartam).
 

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