Sollten Sie kein Menü sehen klicken Sie bitte hier: www.geheimdokumente.de
Kalorienarme Süßstoffe - Nur ein süßes
Nichts?
Süßen ohne Kalorien. Viele Menschen verwenden kalorienarme
Zuckerersatzstoffe. Sie nehmen sie in kalorienarmen Getränken, Gebäck und
gefrorenen Desserts zu sich, streuen sie in den Kaffee und aufs Müsli. Schlemmen
ohne Reue. Oder etwa doch nicht?
Sind Süßstoffe auch gesundheitlich unbedenklich?
Kalorienarme Süßstoffe sind Substanzen, die die Süße von Zucker nachahmen. Sie
haben keinen nennenswerten Kaloriengehalt oder Nährwert. In den USA hat die Food
and Drug Administration (Gesundheitsbehörde) 4 kalorienarme Süßstoffe
zugelassen:
Saccharin
Nachdem Laborstudien nahe legten, daß Saccharin eventuell Blasenkrebs
verursachen könnte, hat die FDA 1977 versucht, es zu verbieten. Der
amerikanische Kongreß widersetzte sich jedoch dem Verbot, und die FDA erteilte
1991 eine vorläufige Zulassung. Viele Studien haben keine Verbindung zwischen
dem Gebrauch von Saccharin und Krebs beim Menschen gefunden. Jedoch hat es
Hinweise auf ein erhöhtes Krebsrisiko durch Saccharin bei einigen
Personengruppen gegeben, z. B. stark rauchenden Männern. Produkte mit Saccharin
müssen in den USA einen Krebswarnhinweis tragen.
Aspartam
Dieser Ersatzstoff wurde in den USA 1981 erstmalig als Süßstoff zum
Tischgebrauch und in Pulvermischungen zugelassen. Die Zulassung wurde 1996 für
den Gebrauch in anderen Nahrungsmitteln und Getränken erweitert.
Von Aspartam wird in Beiträgen in populären Zeitschriften und im Internet oft
behauptet, daß das Produkt eine Reihe von gesundheitlichen Störungen verursache,
u.a. Kopfschmerzen, Tumore, Panikattacken, Hyperaktivität und Multiple Sklerose.
Das Center for Disease Control (CDC) hat 600 Beschwerdefälle gegen Aspartam
überprüft. Es ist zu dem Schluß gekommen, daß diese Störungen nicht durch
Aspartam verursacht werden. Zusätzlich sind die FDA und die American Medical
Association zu der Ansicht gelangt, daß Aspartam für die Allgemeinbevölkerung
aller Altersklassen unbedenklich ist. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Aspartam ist
nicht unbedenklich für Menschen, die an der seltenen Erbkrankheit
Phenylketonurie leiden. Produkte mit Aspartam müssen auch in Deutschland
(Bundesministerium für Gesundheit, Berlin) eine Warnung für diese Erkrankung auf
dem Etikett tragen.
Acesulfam-K
Acesulfam-K wurde 1988 erstmalig von der Food and Drug Administration
zugelassen. 1998 wurde die Zulassung um den Gebrauch in Getränken erweitert.
Acesulfam-K wird oft mit anderen Süßstoffen gemischt, um einen mehr
zuckerähnlichen Geschmack zu erreichen. 90 Studien sind zu dem Schluß gekommen,
daß Acesulfam-K unbedenklich ist.
Sucralose
Sucralose ist der einzige Süßstoff, der aus Zucker hergestellt wird. Es ist der
neueste Süßstoff und wurde von der Food and Drug Administration am 1. April 1998
zugelassen. Mehr als 100 Studien über 20 Jahre hinweg konnten keine Verbindung
zwischen gesundheitlichen Problemen und Sucralose finden. Es sind keine
Wamhinweise notwendig.
In der Europäischen Union sind die Süßungsmittel Saccharin, Aspartam und
Acesulfam-K seit 1994 zugelassen (Auskunft des Bundesministeriums für
Gesundheit, Berlin, nach der Richtlinie vom 30. Juni 1994/35/EG des Europäischen
Parlaments und Rates über Süßungsmittel, die in Lebensmitteln verwendet werden
dürfen). Sucralose befindet sich zur Zeit noch im EU-Zulassungsverfahren. Die
zugelassenen Substanzen müssen auch bei uns gegebenenfalls Warnhinweise für
bestimmte Benutzerkreise enthalten (siehe z. B. Aspartam).