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Wann Ihr Mieter sein Minderungsrecht verliert
Stellt Ihr Mieter einen Mangel an der Wohnung fest, muß er Sie darüber
sofort informieren. Ihnen als Vermieter muß er Gelegenheit geben, die Mängel zu
beseitigen und Schäden vorzubeugen, jedenfalls aber zu begrenzen. Unterläßt er
eine sogenannte "Mängelanzeige", verliert er sein Recht, wegen dieser Mängel die
Miete zu kürzen.
Er riskiert außerdem, sich schadenersatzpflichtig zu machen. Und auch dann, wenn
der Mieter trotz Kenntnis des Mangels die Miete weiterhin unverändert in vollem
Umfang zahlt, ist eine Mietminderung ausgeschlossen.