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Winterdienst: Diese Regelung gehört in
den Mietvertrag
Wenn Sie die Pflicht, Schnee zu räumen und zu streuen, auf Ihre Mieter
übertragen wollen, dann sollten Sie hierüber eine ausdrückliche Vereinbarung
treffen. Dies kann auch formularmäßig im Rahmen einer Hausordnung geschehen,
wenn diese Bestandteil des Mietvertrags ist. Besser ist es aber, Sie nehmen die
Pflicht des Mieters, Schnee zu räumen und zu streuen, als zusätzliche
Vereinbarung in den Mietvertrag auf.