Sollten Sie kein Menü sehen klicken Sie bitte hier: www.geheimdokumente.de

 

 

Wie Sie die Wohnflächen bei Dachschrägen ermitteln

Die Wohnfläche wird nicht nach der Grundfläche, sondern in Anlehnung an die DIN 283 oder die II. Berechnungsverordnung ermittelt.

Danach bleiben Flächen unter Schrägen bei der Wohnflächenberechnung unberücksichtigt, soweit der Raum über ihnen eine lichte Höhe von weniger als einem Meter hat. Sobald diese Höhe zwischen einem Meter und zwei Metern liegt, werden die Flächen zur Hälfte angerechnet.
 

Möchten Sie noch mehr zu diesem Thema wissen? Geben Sie hier Ihren Suchbegriff ein!

Google