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Gartennutzung: Welche Pflanzen Ihr Mieter mitnehmen darf

Endet das Mietverhältnis, kann Ihr Mieter die von ihm während seiner Gartenpflegezeit gesetzten Pflanzen wieder ausgraben und mitnehmen. Auf der anderen Seite können Sie verlangen, daß Ihr Mieter bei Beendigung der Mietzeit den ursprünglichen Zustand des Gartens wieder herstellt. Hierbei muß aber berücksichtigt werden, ob die Pflanzen noch umsetzbar sind. Sind etwa Bäume und Sträucher mittlerweile so groß oder so alt geworden, daß sie beim Versetzen eingehen würden, können Sie die Wegnahme durch den Mieter verweigern.
 

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