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Gartennutzung: Welche Pflanzen Ihr Mieter
mitnehmen darf
Endet das Mietverhältnis, kann Ihr Mieter die von ihm während seiner
Gartenpflegezeit gesetzten Pflanzen wieder ausgraben und mitnehmen. Auf der
anderen Seite können Sie verlangen, daß Ihr Mieter bei Beendigung der Mietzeit
den ursprünglichen Zustand des Gartens wieder herstellt. Hierbei muß aber
berücksichtigt werden, ob die Pflanzen noch umsetzbar sind. Sind etwa Bäume und
Sträucher mittlerweile so groß oder so alt geworden, daß sie beim Versetzen
eingehen würden, können Sie die Wegnahme durch den Mieter verweigern.