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Wenn Sie Bauland
kaufen: Wahren Sie Ihre Interessen
Nach en gesetzlichen Bestimmungen muß der Verkäufer Ihnen als Käufer Gewähr
dafür leisten, daß das Grundstück frei von Mängeln ist, die den Wert oder die
Tauglichkeit des Grundstücks zudem gewöhnlichen oder vereinbarten Gebrauch
aufheben oder erheblich mindern. Bei Erwerb eines unbebauten Grundstücks
interessiert vor allem auch die Frage, ob das Grundstück entsprechend Ihren
Plänen bebaut werden kann.
Wenn es Ihnen als Käufer auf eine bestimmte Eigenschaft des Grundstücks in
besonderem Maße ankommt, sollten Sie versuchen, sich diese im Vertrag besonders
zusichern zu lassen. Eine solche Zusicherung bietet Ihnen als Käufer eine
Absicherung, die über die allgemeine Haftung des Verkäufers hinausgeht.
Eine Zusicherung liegt nur vor, wenn Sie von beiden Vertragsparteien bindend
gewollt ist. Eine bloß einseitige Beschreibung durch den Verkäufer genügt nicht.
In folgenden Fällen haben die Gerichte Zusicherungen anerkannt:
Zusicherung, daß bestimmte Baumaßnahmen baurechtlich genehmigt sind
Zusicherung der Größe eines Grundstücks
Zusicherung, daß alle angeforderten Anliegerbeiträge bereits entrichtet worden
sind
In der Praxis ist es üblich, daß die Gewährleistung des Verkäufers für jegliche
Mängel ausgeschlossen wird. Typisch ist etwa folgende Formulierung:
"Der Verkäufer übernimmt wegen der Größe und etwaiger Mängel des Grundstücks
sowie wegen der Beschaffenheit des Baugrunds keine Gewähr."
Damit sollten Sie sich als Käufer nicht zufrieden geben. Wenn der Verkäufer
nichts zu verbergen hat, wird er bereit sein, zumindest folgende Erklärung mit
in den Kaufvertrag aufzunehmen:
"Der Verkäufer versichert, daß ihm das Vorhandensein von verdeckten Mängel
hinsichtlich der Baulichkeit und daß ihm auch das Vorhandensein von
kontaminierenden Altlasten auf dem Grundstück nicht bekannt ist."