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 Sonstige Betriebskosten immer genau auflisten

Die Umlegung der "sonstigen Betriebskosten" auf die Mieter ist in der Praxis immer wieder umstritten.

Zu den umstrittenen Positionen zählen beispielsweise:

Kosten der Dachrinnenreinigung.
Kosten für Überprüfung und Wartung von Feuerlöschgeräten.
Kosten für Gemeinschaftsanlagen, wie beispielsweise eine Sauna oder einen Swimmingpool.
Kosten der Reinigung und Wartung eines Müllschluckers.
Kosten für die Wartung einer Lüftungsanlage.
Kosten für die Wartung und Prüfung von Blitzschutzanlagen.
Wollen Sie sonstige Betriebskosten mit abrechnen, führen Sie im Mietvertrag immer genau auf, welche sonstigen Betriebskosten im einzelnen vom Mieter getragen werden sollen. Achten Sie auf genaue eindeutige Formulierungen, da Unklarheiten zu Ihren Lasten gehen.

Befinden sich im Mietshaus also etwa Feuerlöscher oder eine Gemeinschaftssauna, dann empfiehlt sich für den Mietvertrag beispielsweise folgende zusätzliche Formulierung:

"Zu den sonstigen Betriebskosten zählen die Betriebs- und Wartungskosten für die Gemeinschaftssauna und sämtliche Feuerlöscher im Haus."
 

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