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So kommen Sie an Ihr Geld

Richtig zu mahnen ist der erste Schritt, um Schuldner zu Zahlung zu bewegen. Wird dennoch nicht gezahlt, folgt der Gang zum Gericht.

Termin:
Vereinbaren Sie bereits bei Geschäftsabschluss einen festen Zahlungstermin. Danach gerät der Schuldner automatisch in Zahlungsverzug.

Mahnung:
Fällig nach drei bis vier Wochen. Immer schriftlich mahnen - damit Sie einen Beweis besitzen. Alternative zum Übergabe-Einschreiben: das preiswerte Einwurf-Einschreiben. Es wird als normale Post zugestellt, aber der Zugang wird vermerkt.

Gebühr:
Mit der ersten Mahnung können Sie Mahngebühren von zehn Mark, fünf Prozent Verzugszinsen (plus Leitzinssatz) geltend machen.

Letzte Frist:
Eine zweite Mahnung ist nicht zwingend - bietet sich aber an. Die darin gesetzte Frist sollte jedoch ein bis zwei Wochen nicht überschreiten.

Mahnbescheid:
Er wird beim Amtsgericht erwirkt (Formulare gibt es im Schreibwarenhandel). Das Amtsgericht benachrichtigt Sie, wenn der Bescheid zugestellt wurde. Beim Streitwert von 10000 Mark fallen 117,50 Mark Gerichtskosten an.

Titel:
Erfolgt keine Zahlung, wird ein Titel erwirkt und der Gerichtsvollzieher beauftragt. Das kann bis zu zwei Monate dauern. Der Titel gilt dafür 30 Jahre, und jedes Jahr wird der Gerichtsvollzieher erneut tätig. Bequem, aber teuer: der Anwalt. Er kümmert sich um alles, verlangt aber bei 10000 Mark Streitwert schon 560 Mark Gebühren. Tipp: Pauschale vereinbaren.
 

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