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 Privatentschuldung mit Hürden

Zahlungsunfähige Schuldner haben von 1999 an die Chance, sich im rahmen des neuen Insolvenzrechts von der finanziellen Last befreien zu lassen. Doch das kann lange dauern:

Schuldnerberatungen sind oft überlastet. Das führt zu langen Wartezeiten.

Gerichts- und Anwaltskosten hängen von der Höhe der Schulden ab. Wichtig ist, mit Hilfe des Schuldnerberaters rechtzeitig Prozesskostenhilfe zu beantragen. Leider verweigern viele Gerichte diese staatliche Hilfe, so dass Betroffene das neue Insolvenzverfahren nicht in Anspruch nehmen können.

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