Sollten Sie kein Menü sehen klicken Sie bitte hier: www.geheimdokumente.de
Welche Nebenkosten darf der Vermieter
auf die Mieter umlegen
Grundsteuer:
Die Steuer für das Haus-Grundstück sowie für Garagengrundstücke, sofern der
Mieter eine Garage gemietet hat.
Wasserversorgung:
Verbrauch, Grundgebühren, Zählerkosten, Kosten der Berechnung und Aufteilung.
Entwässerung:
Abwassergebühren, sofern vorhanden, auch die Kosten einer Entwässerungspumpe
Heizung:
Heiz- und Abgasanlage, Brennstoffe und Lieferung, Wartung und
Verbrauchserfassung
Warmwasser:
Brennstoffe und Lieferung, Wartung und Verbrauchserfassung
Heizung/Warmwasser:
Kombinierte Anlagen, auch Wärmetauscher bei Fernwärme, Etagenheizungen
Fahrstuhl:
Betriebsstrom, Wartung, Überwachung (Notrufanlage) und Reinigung. Auch Mieter im
Erdgeschoss müssen zahlen!
Müllabfuhr:
Öffentliche Gebühren, auch Straßenreinigung
Hausreinigung:
Lohnkosten und Reinigungsmittel, Ungezieferbekämpfung
Gartenpflege:
Kosten für Pflege und Neuanpflanzung, auch Auswechseln des Inhalts von
Sandkästen. Auch Mieter ohne Kinder müssen zahlen!
Beleuchtung:
Zugänge, Flure, Treppen und Keller; Garagenbeleuchtung, sofern der Mieter dort
einen Stellplatz hat.
Schornsteinfeger:
Kehrgebühren nach der Gebührenordnung.
Versicherungen:
Versicherungen gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, Glasversicherung,
Haftpflicht für Aufzug und Öltank.
Hauswart:
Gehalt, Sozialbeiträge
Antenne/Kabel:
Wartung, Einstellung, bei Kabel auch fremde Gebühren.
Wascheinrichtungen:
Strom, Überwachung, Prüfung, Wasserversorgung, sofern nicht anderweitig
abgerechnet.
Sonstiges:
Feuerlöscher, Müllschlucker, Lüftungsanlage, Dachrinnenreinigung, Blitzableiter