Sollten Sie kein Menü sehen klicken Sie bitte hier: www.geheimdokumente.de

 Welche Nebenkosten darf der Vermieter auf die Mieter umlegen

Grundsteuer:
Die Steuer für das Haus-Grundstück sowie für Garagengrundstücke, sofern der Mieter eine Garage gemietet hat.

Wasserversorgung:
Verbrauch, Grundgebühren, Zählerkosten, Kosten der Berechnung und Aufteilung.

Entwässerung:
Abwassergebühren, sofern vorhanden, auch die Kosten einer Entwässerungspumpe

Heizung:
Heiz- und Abgasanlage, Brennstoffe und Lieferung, Wartung und Verbrauchserfassung

Warmwasser:
Brennstoffe und Lieferung, Wartung und Verbrauchserfassung

Heizung/Warmwasser:
Kombinierte Anlagen, auch Wärmetauscher bei Fernwärme, Etagenheizungen

Fahrstuhl:
Betriebsstrom, Wartung, Überwachung (Notrufanlage) und Reinigung. Auch Mieter im Erdgeschoss müssen zahlen!

Müllabfuhr:
Öffentliche Gebühren, auch Straßenreinigung

Hausreinigung:
Lohnkosten und Reinigungsmittel, Ungezieferbekämpfung

Gartenpflege:
Kosten für Pflege und Neuanpflanzung, auch Auswechseln des Inhalts von Sandkästen. Auch Mieter ohne Kinder müssen zahlen!

Beleuchtung:
Zugänge, Flure, Treppen und Keller; Garagenbeleuchtung, sofern der Mieter dort einen Stellplatz hat.

Schornsteinfeger:
Kehrgebühren nach der Gebührenordnung.

Versicherungen:
Versicherungen gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, Glasversicherung, Haftpflicht für Aufzug und Öltank.

Hauswart:
Gehalt, Sozialbeiträge

Antenne/Kabel:
Wartung, Einstellung, bei Kabel auch fremde Gebühren.

Wascheinrichtungen:
Strom, Überwachung, Prüfung, Wasserversorgung, sofern nicht anderweitig abgerechnet.

Sonstiges:
Feuerlöscher, Müllschlucker, Lüftungsanlage, Dachrinnenreinigung, Blitzableiter
 

Möchten Sie noch mehr zu diesem Thema wissen? Geben Sie hier Ihren Suchbegriff ein!

Google