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Gutscheine bis zu
30 Jahre gültig
Unbefristet ausgestellte Gutscheine sind generell 30 Jahre gültig. Ist der
Gutschein befristet, darf die Frist nicht zu knapp bemessen sein. Das hat das
Landgericht München entschieden (AZ. 7 O 2109/95). Nach Meinung der Richter muß
die Frist mindestens zehn Monate betragen. Käufer eines Gutscheins sollten eine
länger Gültigkeitsdauer aushandeln.