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Jetzt mehr Chancen auf Kindergeld
Mit der Volljährigkeit dreht die Familienkasse für viele Sprösslinge den
Geldhahn zu. Eltern erhalten nur Kindergeld, wenn ihre Kinder zwischen 18 und 27
einer anerkannten Ausbildung nachgehen. Nicht anerkannte Lehrberufe und
zusätzliche Ausbildungskurse führten bisher zum Kindergeldstopp. Das ist
ungerecht, meinen Eltern und klagten. Und bekamen in wichtigen Punkten Recht:
Au-pair-Aufenthalte
im Ausland werden jetzt als Sprachausbildung anerkannt, wenn der Unterricht im
Gastland von einer fachlich autorisierten Stelle erfolgt und ca. 10
Unterrichtsstunden pro Woche beträgt (BFH, Az: VI R 143/98, Az: VI R 33/98).
Ausländische Schulen werden jetzt anerkannt, auch wenn die Sprachausbildung
nicht für den künftigen Beruf zwingend ist.
Berufspraktika, die für den angestrebten Beruf geeignet sind, werden nun
ebenfalls als Berufsausbildung anerkannt und sichern so das Kindergeld (BFH, Az:
VI R 16/99).
Ein Volontariat fördert die berufliche Qualifikation, entschieden die
Finanzrichter. Bedingung: Es erfolgte eine fachliche Unterweisung (BFH, Az: VI R
50/98).
Promotionen, die bisher nicht als Ausbildungszeit akzeptiert wurden, werden
jetzt ebenfalls anerkannt. Denn dadurch, so die Richter, steigt die Aussicht auf
eine Anstellung (BFH, Az: 92/98).