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Welche Vermögenswerte das Sozialamt für
den Elternunterhalte nicht antasten darf
* Vermögenswirksam angelegtes Gehalt
* Selbstbewohnte Eigentumswohnung oder Hausgrundstück mit bis zu zwei Wohnungen
(zweite Wohnung in der Größe einer Einliegerwohnung).
* Barvermögen bis ca. 25000 Euro (je nach Bundesland unterschiedlich).
* Weitere Vermögensteile bis ca. 25000 Euro, falls keine Immobilien vorhanden
sind (je nach Bundesland unterschiedlich).
* Vermögen, das darüber hinaus zur Altersvorsorge benötigt wird, zum Beispiel
Lebensversicherungen.