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Unterhalt können Sie verweigern

Ein gutes Einkommen, ein neuer Freund - doch Ihre Ex-Frau will immer noch Geld von Ihnen. Aber Sie müssen nicht ewig für sie zahlen.

Wer darauf hofft, mit der Scheidung einen endgültigen Schlußstrich unter seine gescheiterte Ehe ziehen zu können, erlebt spätestens bei der Verkündung des Scheidungsurteils eine böse Überraschung; denn wer in der Ehe der Allein- oder Besserverdienende war, muß dem anderen solange Unterhalt zahlen, bis dieser finanziell wieder alleine über die Runden kommt. In der Regel trifft diese Pflicht die Ehemänner, da viele Frauen für Kinder und Familie den Beruf aufgegeben haben.

Nur wer nicht für sich selbst sorgen kann bekommt Unterhalt. Jeder Ehegatte muß nach der Scheidung wieder für sich selbst sorgen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bestimmt aber in den §§ 1569 bis 1584, daß ein geschiedener Ehegatte, der z. B. wegen Kindererziehung oder Krankheit nicht für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, von dem anderen Unterhalt verlangen darf.

In diesen Fällen können Sie den Unterhalt verweigern: - Neuer Partner. Ihre Ex-Frau lebt mit einem neuen Partner fest zusammen und wird von ihm versorgt. - Gesichertes Einkommen. Ihre Ex-Frau hat nach der Scheidung eine Arbeitsstelle gefunden, die ihren Unterhalt sichert.
 

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