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Erfindungen und ihre Verwertung
Wer eine Erfindung gemacht hat oder glaubt, eine solche gemacht zu haben, wird dadurch nicht gleich zum reichen Mann. Vor den Erfolg haben die Götter den Schweiß gesetzt und vor den Gewinn mit einer Erfindung - das Patentamt.
Mit anderen Worten: Bevor Sie überhaupt daran denken können, Geld aus Ihrer Erfindung zu schlagen, müssen Sie erst einmal selbst bezahlen und zwar für jede Patentanmeldung eine Prüfungsgebühr von 150 €! Für die Bekanntmachung der Anmeldung fallen weitere 30 € an, und für jedes weitere Jahr (vom 3. Bis 18. Prüfungsjahr) fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 25 € für das 3. Patentjahr, und 1.700 (!) für das 18. Patentjahr an. Wenn also Ihr Patent nur einfach angemeldet und gehortet würde, bezahlen Sie immerhin insgesamt 5.000 € allein an ,Unkosten", (Auszug aus dem Gesetz über die Gebühren des Patentamtes und des Patentgerichtes in der Fassung vom 2. Januar 1968).
Das heißt nicht mehr und nicht weiniger, als daß ein kleiner Erfinder so ohne Weiteres gar nicht in der Lage ist, eine Erfindung selbst vernünftig zu "versilbern".
Was ist also zu tun? Dem echten Erfinder, der selbst nicht über
die nötige finanzielle Grundlage verfügt, bleibt gar nichts anderes übrig, als
entweder nur ein Gebrauchsmuster anzumelden (die genaue Definition, worin der
Unterschied zwischen Patent- und Gebrauchsmuster besteht, entnehmen Sie bitte
einem ausführlichen, mehrseitigen Merkblatt, das Sie kostenlos vom Patentamt in
München anfordern können.), oder eine Firma zu finden, die gegen Beteiligung die
Anmeldung vornimmt.
Beim Gebrauchsmuster werden zwar nur 30 € Anmeldegebühr fällig, der Schutz reicht dann aber auch nur ein halbes Jahr.
Bevor Sie jedoch überhaupt eine Anmeldung - egal welcher Art -
vornehmen, sollten Sie eine der folgenden Auslegestellen aufsuchen, wo Sie sich
überzeugen können, ob Ihre Erfindung bereits von einem anderen, angemeldet wurde
oder nicht. Solche Auslegestellen sind z. B.:
Hat sich nun
herausgestellt, daß Ihre Erfindung noch nicht bekannt ist, sollten Sie erst
einmal ausführliche Unterlagen bei der Auskunftsstelle
anfordern .
Diese mehrere Druckseiten umfassende Informationsschrift mit den
jeweiligen Bestimmungen sowie zwei Anträgen kann wegen ihrer Vielfalt hier nicht
im Einzelnen wiedergegeben werden.
Wichtig ist nun, daß Sie sich klar darüber werden, zu welcher Form der Anmeldung Sie sich entschließen wollen, oder ob Sie den Weg über eine Firma nehmen, die Ihre Sache aufkauft. In der Regel kostet die Entwicklung einer Erfindung und die Erstellung eines funktionsfähigen Musters neben den Anmeldegebühren noch einmal ein paar tausend Mark an Herstellungskosten. Wer sich über sein Handeln noch nicht ganz im Klaren ist und nicht sicher ist, wie er sich verhalten soll, kann sich auch an folgende Adressen wenden:
Leider hilft Ihnen niemand kostenlos. Alle, ohne Ausnahme, halten erst einmal die Hand auf, bevor Sie irgendwelche Hilfeleistungen bekommen. Vorsicht ist auch besonders vor sogenannten Patent- Vermittlungs- Unternehmen geboten? Oftmals werden hohe Gebühren für "Werbung und Bearbeitung" verlangt und am Ende hat sich eben - kein Interessent gefunden. Wer die Gelegenheit hat, sollte auch einmal die Erfindermesse in Nürnberg, Genf oder Brüssel besuchen und sich informieren, wie es die anderen machen oder machten.
Bevor Sie sich mit Firmen in Verbindung setzen, um Ihre Erfindung
vielleicht abzutreten, sollten Sie sich mit Unterschrift zusichern lassen, daß
die überlassenen Unterlagen (Fotokopien!) nur zur Ansicht und nicht nur
Produktionsaufnahme bestimmt sind. Eine vorherige Gebrauchsmusteranmeldung wäre
in sofern von Nutzen, als daß dann keine Firma mehr schnell auf Ihre Unterlagen
hin ein Patent anmelden kann. Außerdem können Sie auf die Eintrags- Nummer
verweisen. Kommt eine Einigung zustande, stehen Sie sich immer besser, wenn Sie
Ihre Sache auf Lizenz und Verkaufsanteil abgeben, als wenn Sie eine
Pauschalabgeltung akzeptieren.
Grundsätzlich sind kleine Erfindungen, die aber Millionen
Menschen gebrauchen können, besser als große, teure Entwicklungen, die nur einer
privilegierten Schicht zugute kommen. Bevor Sie sich an teure Objekte wagen,
sollten Sie versuchen, mittels Verbesserungsvorschlägen in Ihrer Firma, in der
Sie vielleicht als Angestellter oder Arbeiter tätig sind, Routine und
Selbstbewußtsein zu gewinnen. Fast jede größere Firma hat für
Verbesserungsvorschläge einen Sonder- Fond zur Verfügung, aus dem solche
besonderen Leistungen honoriert werden.
Schreiben Sie - um zu einer brauchbaren Erfindung zu kommen -
alle Ideen, die Sie haben auf. Legen Sie sich eine Idee- und Erfindungs- Kartei
an. Manchmal ergibt erst die eine Idee mit der anderen in Verbindung gebracht
eine brauchbare Sache. Nur so ist es möglich, ein klares Konzept zu gewinnen,
denn - Ideen hat jeder Mensch, nur leider wissen sehr wenige etwas damit
anzufangen.
Um Interessenten für eine Erfindung zu finden, können Sie auch auf eigene Faust in den führenden Handels- und Wirtschaftsblättern ( Frankfurter Allgemeine, Die Welt, Das Handelsblatt, Wirtschaftswoche, Handelsmagazin, Zentralmarkt,...) inserieren. Lassen Sie sich vor Beginn der Verhandlungen Angebote machen und schocken Sie nicht mit Phantasie- Lizenz- oder Patent- Verkaufsforderungen. Das zahlt sich nicht aus.
Sollten Sie sich die Verwertung Ihrer Erfindung selbst zutrauen,
so benötigen Sie unbedingt weiterführenden Rat, den Ihnen in erster Linie Ihre
zuständige Industrie- und Handelskammer geben kann. Dort - in der Bibliothek der
IHK - finden Sie auch eine Menge Literatur zu dem Thema "Erfindungen und ihre
Verwertung".
Oftmals reichen aber schriftliche Informationen nicht aus, ein
Innovationsproblem zu lösen. Da empfiehlt es sich dann, einen Spezialisten als
Berater hinzuzuziehen. Gutes Adressenmaterial bietet dabei eines der beiden
Verzeichnisse:
Einen Überblick über den Stand der Technik und Problemlösungsansätze haben auch die von den Industrie- und Handelskammern öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Ein entsprechendes Verzeichnis stellt Ihnen die IHK zur Verfügung. Darüber hinaus hat die Erfahrung gelehrt, daß die regionalen Industrie- und Handelskammern auch gern bei der Suche nach geeigneten Partnern Behilflich sind. Das gilt auch für Auslandskontakte.
Handelt es sich bei Ihrer Erfindung um ein Produkt des
öffentlichen Interesses, besteht die Möglichkeit, ein Förderungsprogramm des
Bundes oder der Länder in Anspruch zu nehmen, das sich ggf. - nach Prüfung Ihrer
Unterlagen - mit 50 bis 75% an der Durchführung beteiligt. In ganz besonderen
Ausnahmesituationen werden sogar 100% gewährt.
Eine sogenannte ,Risikofinanzierung" im Rahmen des ERP- Programms
ist zwar als Darlehen hilfreich, bietet in der Regel aber keine echte
Innovationshilfe, da die Geldgeber von banküblichen Sicherheitsvorschriften
ausgehen, die nun einmal im Falle von Innovationsvorhaben nicht gerade
förderlich sind. Nähere Einzelheiten erhalten Sie von der
Bei der Planung eines eigenen Projekts können Sie aber auch zunächst erst einmal mit dem Berater Ihrer Hausbank sprechen, der unter Umständen noch einen anderen Weg sieht, um Ihnen die Herstellung Ihrer eigenen Erfindung zu ermöglichen.
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