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Rechnungen, die sich ggf. "strecken" lassen

     Grundsätzlich sollte man es sich zur Gewohnheit machen, für Waren oder Dienstleistungen, die man in Anspruch genommen hat so pünktlich zu zahlen, wie man es selbst von anderen wünschen würde. Wenn man dann aber aus unvorhersehbaren Gründen doch einmal in finanzielle Engpässe gekommen ist, sollte genau überlegt werden, welche Rechnungen einmal aufgeschoben werden können, damit man für andere flüssig ist. Überspringen Sie auf keinen Fall Mietzahlungen. Gewöhnlich verstehen Hauseigentümer und Immobiliengesellschaften in dieser Hinsicht keinen Spaß und sind mit Kündigungen von Wohnung und Geschäftsräumen schnell bei der Hand. Dagegen können Bedarfsrechnungen für Haus und Beruf im Notfall unter Umständen ein bis zwei Monate zurückgestellt werden. Vermeiden Sie, da8 Ihr Telefon gesperrt wird, weil die Rechnung überfällig war. Der Prozeß der Wiederaufnahme des Anschlusses ist gewöhnlich teuer und die Telefongesellschaft fordert für die Zukunft stolze finanzielle Zahlungsgarantien. Ähnlich sieht es aus, wenn Sie ein Postscheckkonto über den gewährten Kreditrahmen und über die gewährte Überziehungsdauer ohne Deckung lassen. Dann werden fällige Abbuchungen nicht mehr ausgeführt, was zu Unannehmlichkeiten und zusätzlichen Kosten führt. Überhaupt sperrt oder kündigt die Bundespost Konten ohne lange Vorwarnung.

Hypothekenzahlungen können mitunter für einen Monat hinausgeschoben werden. Am besten informieren Sie zuerst Ihre Bank über Ihre gegenwärtige Situation. Das gleiche gilt für ein Kfz-Darlehen. Informieren Sie den Kreditgeber. Erfragen Sie, ob das Darlehen auf kleinere Raten mit längerer Laufzeit umgeschrieben werden kann. Ein Kreditkartenausgleich ist zufriedenstellend, solange Sie den Monats- Mindestbeitrag zahlen. Prämien für Versicherungen und Bausparkassen können nach Rücksprache ggf. für eine Zeit ausgesetzt werden. Es ist auf jeden Fall ratsam die Verträge nicht zu kündigen, da der Verlust zu groß ist.

Am leichtesten sind Rechnungen von örtlichen Geschäften, Ärzten und Zahnärzten aufzuschieben. Doch ignorieren Sie sie nicht einfach. Veranlassen Sie eine ehrliche, offene Aussprache über die Art und Weise, wie Sie den Schuldbetrag zu begleichen gedenken. Dabei macht es sich immer gut und wird als Zeichen Ihres positiven Bemühens gewertet, wenn Sie wenigstens eine Anzahlung auf den zu leistenden Rechnungsbetrag zahlen. Generell kann man sagen, dass Rechnungen bis zu einer gewissen Zeitspanne über das Fälligkeitsdatum hinaus ohne Risiko gestreckt werden können. Der stillschweigend akzeptierte

Aufschub beträgt je nach Art der Leistung, des Kunden und der Häufigkeit seiner Insolvenz - in der Regel bei:

Telefongesellschaften: 8 Tage

Gas- und Stromversorgung: 10 Tage

Banken und Finanzierungsgesellschaften: 10 Tage

Doch auch bei etwas späteren Zahlungen sollten Sie bis zu 30 Tage Aufschub mit einer ungefährdeten Kreditwürdigkeit rechnen dürfen. (Alle Angaben ohne Gewähr!)

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