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 Timesharing: Darauf sollten Sie bei einem Vertrag achten

1. Unterschreiben Sie einen Vertrag nie aus einer Urlaubslaune heraus. Lassen Sie den Vertrag in Deutschland einem Rechtsanwalt prüfen. Eine solche Beratung kostet etwa 350 Mark. Auch Verbraucherzentralen helfen (Beratungsgebühr: 20 Mark).

2. Lassen Sie sich nicht mit der Behauptung unter Druck setzten, das Angebot gelte nur befristet. Das soll oft nur unseriöse Angebote tarnen.

3. Kaufen Sie nicht “blind”. Machen Sie sich vor Ort ein Bild von der Anlage. Lassen Sie sich nicht eine Beispielwohnung, sondern genau die Ferienwohnung zeigen, die Sie kaufen sollen.

4. Bestehen Sie darauf, daß der gesamte Vertrag in deutscher Sprache abgefaßt wird.

5. Lassen Sie sich vor Vertragsabschluß den Grundbuchauszug zeigen, damit Sie wissen, wer der Eigentümer der Anlage ist.

6. Achten Sie darauf, daß der Vertrag genau für die Anlage gilt, die Sie besichtigt haben, und zwar für den vereinbarten Zeitraum.

7. Vereinbaren Sie nicht nur den Kaufpreis, sondern - schriftlich im Vertrag - auch alle Nebenkosten (z.B. Notargebühren), Rückstellungen für unvorhergesehene Ausgaben sowie für Instandhaltungskosten.

8. Regeln Sie zusätzliche Nutzungsrechte, wie z.B. Swimmingpool, Golfplatz oder Tiefgarage, ebenfalls schriftlich im Vertrag.

9. Lassen Sie sich schriftlich den Stand der Bauarbeiten und den Termin der Fertigstellung bestätigen, wenn die Anlage noch im Bau ist. Nur so können Sie juristisch gegen das Unternehmen vorgehen, wenn sich die Fertigstellung erheblich verzögert.

10. Fragen Sie bei der Baubehörde nach, ob alle Angaben (einschließlich Aktenzeichen) im Vertrag richtig sind. Das kostet zwar Mühe, kann Sie aber vor großen finanziellen Verlusten bewahren.

11. Achten Sie darauf, daß im Vertrag der Name und der Wohnsitz sowohl des Verkäufers wie auch des Eigentümers angegeben sind.

12. Schließen Sie keinen Vertrag ab, wenn der Gerichtsstand die Isle of Man, die Insel Margarita oder die Bahamas sind. Rechtsansprüche lassen sich dort nur sehr schwer durchsetzten. Vielmehr sollte der Vertrag möglichst deutschem Recht oder zumindest EU-Recht unterliegen.
 

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