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Timesharing: Darauf sollten Sie bei
einem Vertrag achten
1. Unterschreiben Sie einen Vertrag nie aus einer Urlaubslaune heraus.
Lassen Sie den Vertrag in Deutschland einem Rechtsanwalt prüfen. Eine solche
Beratung kostet etwa 350 Mark. Auch Verbraucherzentralen helfen
(Beratungsgebühr: 20 Mark).
2. Lassen Sie sich nicht mit der Behauptung unter Druck setzten, das Angebot
gelte nur befristet. Das soll oft nur unseriöse Angebote tarnen.
3. Kaufen Sie nicht “blind”. Machen Sie sich vor Ort ein Bild von der Anlage.
Lassen Sie sich nicht eine Beispielwohnung, sondern genau die Ferienwohnung
zeigen, die Sie kaufen sollen.
4. Bestehen Sie darauf, daß der gesamte Vertrag in deutscher Sprache abgefaßt
wird.
5. Lassen Sie sich vor Vertragsabschluß den Grundbuchauszug zeigen, damit Sie
wissen, wer der Eigentümer der Anlage ist.
6. Achten Sie darauf, daß der Vertrag genau für die Anlage gilt, die Sie
besichtigt haben, und zwar für den vereinbarten Zeitraum.
7. Vereinbaren Sie nicht nur den Kaufpreis, sondern - schriftlich im Vertrag -
auch alle Nebenkosten (z.B. Notargebühren), Rückstellungen für unvorhergesehene
Ausgaben sowie für Instandhaltungskosten.
8. Regeln Sie zusätzliche Nutzungsrechte, wie z.B. Swimmingpool, Golfplatz oder
Tiefgarage, ebenfalls schriftlich im Vertrag.
9. Lassen Sie sich schriftlich den Stand der Bauarbeiten und den Termin der
Fertigstellung bestätigen, wenn die Anlage noch im Bau ist. Nur so können Sie
juristisch gegen das Unternehmen vorgehen, wenn sich die Fertigstellung
erheblich verzögert.
10. Fragen Sie bei der Baubehörde nach, ob alle Angaben (einschließlich
Aktenzeichen) im Vertrag richtig sind. Das kostet zwar Mühe, kann Sie aber vor
großen finanziellen Verlusten bewahren.
11. Achten Sie darauf, daß im Vertrag der Name und der Wohnsitz sowohl des
Verkäufers wie auch des Eigentümers angegeben sind.
12. Schließen Sie keinen Vertrag ab, wenn der Gerichtsstand die Isle of Man, die
Insel Margarita oder die Bahamas sind. Rechtsansprüche lassen sich dort nur sehr
schwer durchsetzten. Vielmehr sollte der Vertrag möglichst deutschem Recht oder
zumindest EU-Recht unterliegen.