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Verträge von Fitneß-Studios oft rechtlich bedenklich

Die Verträge von Fitneß-Studios bergen so manche Fußangel, warnt die Verbraucher-Zentrale NRW. So behalten sich manche Betreiber vor, das Fitneßcenter ohne Preisreduzierung für mehrere Wochen im Jahr zu schließen. Bei der Verlegung der Trainingsräume innerhalb des Stadtgebietes wird vielfach keine vorzeitige Kündigung akzeptiert, oder die Vertragslaufzeiten automatisch um die gleiche Zeit verlängert, wenn keine rechtzeitige Kündigung erfolgt. Vor einem Vertragsabschluß sollten daher laut der Verbraucher-Zentrale NRW mehrere Studios begutachtet werden.

Auf jeden Fall sollte ein kostenloses Probetraining möglich sein. Hierbei kann dann nicht nur der Gerätepark getestet, sondern auch die Qualifikation und der Einsatz der Trainer auf die Probe gestellt werden. Die Erarbeitung eines individuellen Trainingsplans, der die Wünsche und Zielvorstellungen des Kunden in spe berücksichtigt, ist dabei die wichtigste Übung, um richtig in Schwung zu kommen. Vor der Unterschrift sollten vor allem die Klauseln über die Vertragslaufzeit und -verlängerung genau unter die Lupe genommen werden. Die Laufzeit kann inzwischen in den meisten Verträgen frei oder durch Ankreuzen einer von mehreren Laufzeitalternativen gewählt werden. Vorsicht gilt, wenn die Laufzeit bei nicht rechtzeitiger Kündigung automatisch um die gleiche Zeit verlängert wird. Eine solche Regelung ist außerdem unwirksam, wenn die vereinbarte Grundlaufzeit mehr als ein Jahr beträgt.
 

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