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Verträge von Fitneß-Studios oft rechtlich
bedenklich
Die Verträge von Fitneß-Studios bergen so manche Fußangel, warnt die
Verbraucher-Zentrale NRW. So behalten sich manche Betreiber vor, das
Fitneßcenter ohne Preisreduzierung für mehrere Wochen im Jahr zu schließen. Bei
der Verlegung der Trainingsräume innerhalb des Stadtgebietes wird vielfach keine
vorzeitige Kündigung akzeptiert, oder die Vertragslaufzeiten automatisch um die
gleiche Zeit verlängert, wenn keine rechtzeitige Kündigung erfolgt. Vor einem
Vertragsabschluß sollten daher laut der Verbraucher-Zentrale NRW mehrere Studios
begutachtet werden.
Auf jeden Fall sollte ein kostenloses Probetraining möglich sein. Hierbei kann
dann nicht nur der Gerätepark getestet, sondern auch die Qualifikation und der
Einsatz der Trainer auf die Probe gestellt werden. Die Erarbeitung eines
individuellen Trainingsplans, der die Wünsche und Zielvorstellungen des Kunden
in spe berücksichtigt, ist dabei die wichtigste Übung, um richtig in Schwung zu
kommen. Vor der Unterschrift sollten vor allem die Klauseln über die
Vertragslaufzeit und -verlängerung genau unter die Lupe genommen werden. Die
Laufzeit kann inzwischen in den meisten Verträgen frei oder durch Ankreuzen
einer von mehreren Laufzeitalternativen gewählt werden. Vorsicht gilt, wenn die
Laufzeit bei nicht rechtzeitiger Kündigung automatisch um die gleiche Zeit
verlängert wird. Eine solche Regelung ist außerdem unwirksam, wenn die
vereinbarte Grundlaufzeit mehr als ein Jahr beträgt.