Sollten Sie kein Menü sehen klicken Sie bitte hier: www.geheimdokumente.de

 

 

So finden Sie den richtigen Anwalt

50 Prozent der Mandanten finden ihren Anwalt auf Empfehlung - oft kein schlechter Weg. Wenn möglich sollte aber der Rat eines Spezialisten in Anspruch genommen werden. Dabei gibt es drei Abstufungen:

1. Fachanwalt: Er verfügt auf seinem Gebiet (Arbeits-, Steuer-, Sozial-, Verwaltungs-, Familien- oder Strafrecht) über besondere theoretische und praktische Kenntnisse, hat mindestens drei Jahre Berufserfahrung sowie besondere Lehrgänge besucht und Prüfungen abgelegt. Er muß nachweisen können, daß er in seinem Fachgebiet schon viele Fälle (Arbeitsrecht: 100, Familienrecht: 120) bearbeitet hat.

2. Anwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt: Der Anwalt muß nachhaltig im angegebenen Rechtsgebiet tätig sein. Weitere Voraussetzung: mindestens zwei Jahre Anwaltszulassung.

3. Anwalt mit Interessenschwerpunkt: Die geringste Qualifikation - auch ein Berufsanfänger kann schon Interesse an einem bestimmten Rechtsgebiet haben.
 

Möchten Sie noch mehr zu diesem Thema wissen? Geben Sie hier Ihren Suchbegriff ein!

Google