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So finden Sie den richtigen Anwalt
50 Prozent der Mandanten finden ihren Anwalt auf Empfehlung - oft kein
schlechter Weg. Wenn möglich sollte aber der Rat eines Spezialisten in Anspruch
genommen werden. Dabei gibt es drei Abstufungen:
1. Fachanwalt: Er verfügt auf seinem Gebiet (Arbeits-, Steuer-, Sozial-,
Verwaltungs-, Familien- oder Strafrecht) über besondere theoretische und
praktische Kenntnisse, hat mindestens drei Jahre Berufserfahrung sowie besondere
Lehrgänge besucht und Prüfungen abgelegt. Er muß nachweisen können, daß er in
seinem Fachgebiet schon viele Fälle (Arbeitsrecht: 100, Familienrecht: 120)
bearbeitet hat.
2. Anwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt: Der Anwalt muß nachhaltig im angegebenen
Rechtsgebiet tätig sein. Weitere Voraussetzung: mindestens zwei Jahre
Anwaltszulassung.
3. Anwalt mit Interessenschwerpunkt: Die geringste Qualifikation - auch ein
Berufsanfänger kann schon Interesse an einem bestimmten Rechtsgebiet haben.