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Leitfaden für Arbeitslose

Wer sein Vermögen schützen will, sollte aktiv werden, bevor er den Antrag auf Arbeitslosenhilfe stellt - und sich beraten lassen.

Frühzeitig umschichten:
Wer von längerer Erwerbslosigkeit ausgeht, sollte das Altersvermögen schnell in eine geschützte Anlageform umschichten. Nutzen Sie dafür die Zeit, in der Sie noch Arbeitslosengeld beziehen - bevor Sie Arbeitslosenhilfe beantragen.

Sparkonto auflösen:
Das traditionell beliebte Sparkonto ist nicht geschützt. Auf der sicheren Seite sind Sie mit einer Lebensversicherung.

Neuanlage klären:
Läuft eine Geldanlage in vier bis fünf Jahren aus, müssen Sie dem Arbeitsamt glaubhaft machen, dass Sie das Geld dann erneut fürs Alter anlegen. bereiten Sie sich darauf vor.

Widerspruch einlegen:
Verweigert das Arbeitsamt die Arbeitslosenhilfe, machen Sie den Vorsorgezweck des Vermögens noch einmal deutlich!

Beraten lassen:
Beratungsstellen für Arbeitslose helfen weiter.
 

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