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Rechtsschutz: Was er bringt

- Es besteht grundsätzlich kein Rechtsschutz, wenn der Anlaß des Streits vor Vertragsabschluß oder innerhalb der sogenannten Wartezeit liegt. Bei den meisten Versicherungen beträgt sie drei Monate. Das kann etwa fürs Mietrecht bedeuten, daß Sie in vielen Fällen keine Hilfe erwarten können, wenn Sie zum Zeitpunkt Ihres Einzugs noch keine Police hatten.

- Nach den mittlerweile üblichen “Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen” kann die Rechtsschutzversicherung die Zahlung verweigern, wenn sie begründbare Zweifel am Erfolg eines Prozesses hat.

- Viele besonders häufige oder besonders teure Prozeßrisiken (Parkverstöße, Scheidungsverfahren, Streit mit Architekten) sind vertraglich ausgeschlossen. Vorsorgliche Rechtsberatung oder Straftaten sind ebenfalls nicht abgedeckt.

Wichtig ist deshalb, daß Sie genau prüfen, welchen Rechtsschutz Sie wirklich bruachen.
 

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