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Versicherungen:
Richtig kündigen
Laufzeit, Prämienerhöhung, Schadensfall: Wann Sie eine Versicherung kündigen
können und welche Fristen Sie dabei beachten müssen. Vor allem für lang laufende
Altverträge gelten noch besondere Regelungen. Achten Sie deshalb auf das
Abschlussdatum Ihrer Police.
Laufzeit:
Kurz-Läufer:
* Verträge unter 1 Jahr Laufzeit enden grundsätzlich automatisch, ohne dass es
einer ausdrücklichen Kündigung bedarf. Kündigungsfrist: keine
* Verträge mit 1 Jahr Laufzeit werden üblicherweise stillschweigend um ein Jahr
verlängert, falls keine Kündigung erfolgt. Kündigungsfrist: 1 Monat
* Verträge mit 1 bis 5 Jahren Laufzeit werden ebenfalls stillschweigend um ein
Jahr verlängert, falls keine Kündigung erfolgt. Kündigungsfrist: 3 Monate
Lang-Läufer:
* Verträge, abgeschlossen ab 25.6.94, mit einer Laufzeit von über 5 Jahren
können Sie zum Schluss des fünften, aber auch jedes folgenden (Versicherungs-)
Jahres beenden. Kündigungsfrist: 3 Monate
* Verträge, vom 1.1.91 bis 24.6.94, mit einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren
können Sie erst zum Schluss des dritten oder jedes folgenden (Versicherungs-)
Jahres beenden. Das gilt nicht, wenn Ihnen alternativ auch 1, 3, 5 und 10 Jahre
Laufzeit und dabei mindestens 5 % (5 Jahre Laufzeit) bzw. 10 % (10 Jahre
Laufzeit) “Dauerrabatt” angeboten wurden. Kündigungsfrist: 3 Monate
* Verträge, abgeschlossen bis 31.12.90, mit Laufzeiten von 10 Jahren, können Sie
nach mehreren Urteilen des Bundesgerichtshofs (z.B. IV ZR 107/93 und IV ZR
379/94) fast ausnahmslos ebenfalls zum Schluss des laufenden (Versicherungs-)
Jahres kündigen. Kündigungsfrist: 3 Monate
* Verträge, abgeschlossen bis 31.12.92 (nur neue Bundesländer/ehemalige DDR),
können Sie grundsätzlich zum Schluss des laufen (Versicherungs-) Jahres wieder
beenden. Kündigungsfrist: 1 Monat
Prämienerhöhung:
* Verträge, abgeschlossen ab 29.7.94, können Sie bei jeder Prämienerhöhung
innerhalb eines Monats nach Mitteilung d der Erhöhung kündigen. Die Kündigung
gilt zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Prämienerhöhung.
* Verträge, vom 1.1.91 bis 28.7.94, können Sie nur bei Erhöhungen von mehr als 5
% der letzten oder (insgesamt) mehr als 25 % der ersten Prämie fristlos zum
Inkrafttreten der Erhöhung kündigen.
* Verträge, abgeschlossen vor 1.1.91, können Sie bei unterschiedlichen
Prämienerhöhungen gemäß den jeweils vereinbarten Versicherungsbedingungen meist
mit einmonatiger Kündigungsfrist zum Inkrafttreten der Erhöhung kündigen.
Schadensfall:
Im Schadensfall können Sie innerhalb eines Monats nach Regulierung (Zusage,
Ablehnung oder Prozessergebnis) theoretisch fristlos kündigen. Faktisch ist das
jedoch nur zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode möglich, denn die
volle (Jahres-) Prämie ist auch bei vorzeitiger Vertragsaufhebung immer zu
zahlen. (Ausnahme: Unfallversicherung). Kündigt jedoch der Versicherer Ihnen
nach einem Schadensfall, muss er zu viel gezahlte Prämien erstatten.