Sollten Sie kein Menü sehen klicken Sie bitte hier: www.geheimdokumente.de

 Versicherungen: Richtig kündigen

Laufzeit, Prämienerhöhung, Schadensfall: Wann Sie eine Versicherung kündigen können und welche Fristen Sie dabei beachten müssen. Vor allem für lang laufende Altverträge gelten noch besondere Regelungen. Achten Sie deshalb auf das Abschlussdatum Ihrer Police.

Laufzeit:
Kurz-Läufer:
* Verträge unter 1 Jahr Laufzeit enden grundsätzlich automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf. Kündigungsfrist: keine
* Verträge mit 1 Jahr Laufzeit werden üblicherweise stillschweigend um ein Jahr verlängert, falls keine Kündigung erfolgt. Kündigungsfrist: 1 Monat
* Verträge mit 1 bis 5 Jahren Laufzeit werden ebenfalls stillschweigend um ein Jahr verlängert, falls keine Kündigung erfolgt. Kündigungsfrist: 3 Monate

Lang-Läufer:
* Verträge, abgeschlossen ab 25.6.94, mit einer Laufzeit von über 5 Jahren können Sie zum Schluss des fünften, aber auch jedes folgenden (Versicherungs-) Jahres beenden. Kündigungsfrist: 3 Monate
* Verträge, vom 1.1.91 bis 24.6.94, mit einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren können Sie erst zum Schluss des dritten oder jedes folgenden (Versicherungs-) Jahres beenden. Das gilt nicht, wenn Ihnen alternativ auch 1, 3, 5 und 10 Jahre Laufzeit und dabei mindestens 5 % (5 Jahre Laufzeit) bzw. 10 % (10 Jahre Laufzeit) “Dauerrabatt” angeboten wurden. Kündigungsfrist: 3 Monate
* Verträge, abgeschlossen bis 31.12.90, mit Laufzeiten von 10 Jahren, können Sie nach mehreren Urteilen des Bundesgerichtshofs (z.B. IV ZR 107/93 und IV ZR 379/94) fast ausnahmslos ebenfalls zum Schluss des laufenden (Versicherungs-) Jahres kündigen. Kündigungsfrist: 3 Monate
* Verträge, abgeschlossen bis 31.12.92 (nur neue Bundesländer/ehemalige DDR), können Sie grundsätzlich zum Schluss des laufen (Versicherungs-) Jahres wieder beenden. Kündigungsfrist: 1 Monat

Prämienerhöhung:
* Verträge, abgeschlossen ab 29.7.94, können Sie bei jeder Prämienerhöhung innerhalb eines Monats nach Mitteilung d der Erhöhung kündigen. Die Kündigung gilt zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Prämienerhöhung.
* Verträge, vom 1.1.91 bis 28.7.94, können Sie nur bei Erhöhungen von mehr als 5 % der letzten oder (insgesamt) mehr als 25 % der ersten Prämie fristlos zum Inkrafttreten der Erhöhung kündigen.
* Verträge, abgeschlossen vor 1.1.91, können Sie bei unterschiedlichen Prämienerhöhungen gemäß den jeweils vereinbarten Versicherungsbedingungen meist mit einmonatiger Kündigungsfrist zum Inkrafttreten der Erhöhung kündigen.

Schadensfall:
Im Schadensfall können Sie innerhalb eines Monats nach Regulierung (Zusage, Ablehnung oder Prozessergebnis) theoretisch fristlos kündigen. Faktisch ist das jedoch nur zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode möglich, denn die volle (Jahres-) Prämie ist auch bei vorzeitiger Vertragsaufhebung immer zu zahlen. (Ausnahme: Unfallversicherung). Kündigt jedoch der Versicherer Ihnen nach einem Schadensfall, muss er zu viel gezahlte Prämien erstatten.
 

Möchten Sie noch mehr zu diesem Thema wissen? Geben Sie hier Ihren Suchbegriff ein!

Google