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 Vertragsabschluss - Zeitarbeit

Bevor Sie Ihren Vertrag unterschreiben, sollten Sie auf Folgendes achten:

Lizenz: Hat die Zeitarbeitsfirma eine vom Landesarbeitsamt ausgestellte gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung?

Bundesverband: Ist sie Mitglied im Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und erfüllt so soziale Mindeststandards?

Kunden: Zählen zu ihren Stammkunden auch renommierte Unternehmen?

Einsatz: Sind Tätigkeit und Beschäftigungsort genau beschrieben und fixiert? Ist der Radius Ihres Einsatzgebiets begrenzt (sofern Sie nur in einem bestimmten Gebiet arbeiten wollen)?

Gehalt: Ist die Bezahlung “marktgerecht”? Werden bei entfernteren Einsatzorten Fahrtkosten und Spesenübernommen? Sind Überstunden, Lohnfortzahlung (bei Krankheit, Urlaub oder Nichtbeschäftigung), vermögenswirksame Leistungen sowie sonstige Leistungen (z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld, Erschwerniszulagen) im Vertrag festgehalten?

Urlaub: Wird der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub von 24 Werktagen (inkl. Samstage) gewährt?

Probezeit: Dauert die Probezeit bei einem unbefristeten Vertrag längstens sechs Monate?

Rechte: Werden Sie über Ihre Rechte aufgeklärt? Händigt die Zeitarbeitsfirma Ihnen pflichtgemäß das “Merkblatt für Leiharbeitnehmer” der Bundesanstalt für Arbeit (in Ihrer Muttersprache) aus? Tipp: Akzeptieren Sie keine vom Merkblatt abweichenden Klauseln bzw. mündlichen Vereinbarungen.

Vertragsdauer: Ist der Vertrag befristet? Seit 1997 ist das bis zu dreimal innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren erlaubt - sofern die Verträge direkt aneinander anschließen. Ist das so genannte Synchronisationsverbot eingehalten - überdauert also das Arbeitsverhältnis den Ersteinsatz um mindestens 25 Prozent?

Kündigung: beträgt die Kündigungsfrist, wie für Angestellte und Arbeiter üblich, während der Probezeit 14 tage und danach vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats?
 

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