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 Kündigungsrichtlinien beim Wechsel von Versicherungen

Kündigen, wechseln oder abschließen - wie Sie es richtig machen. Vor allem beim Wechsel einer Versicherung sollten Sie nichts überstürzen und Formalitäten einhalten.

* Ablage: Bewahren Sie Regulierungs- und Erhöhungsmeldungen auf, um die außerordentliche Kündigungsmöglichkeit später belegen zu können.

* Aufsichtsamt: Falls eine (berichtigte) Kündigung abgelehnt wird, können Sie sich ans Bundesaufsichtsamt wenden. Oft genügt eine entsprechende Andeutung gegenüber dem Versicherer.

* Deckungszusage: Beim Wechseln sollten Sie den Altvertrag erst dann auflösen, wenn die neue Versicherung vorliegt. Ist die neue Police nicht rechtzeitig da, lassen Sie sich (schriftlich) eine vorläufige Deckungszusage geben.

* Einschreiben: Kündigen Sie per Einschreiben mit Rückschein. Fordern Sie andernfalls eine Empfangsbestätigung an.

* Kleingedrucktes: Lesen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen genau nach, in welchen Fällen und mit welchen Fristen Sie kündigen können.

* Nachverhandeln: Holen Sie gegebenenfalls abschlussreife Konkurrenzangebote ein. Oft lohnt sich damit das Nachverhandeln über Ihren Altvertrag.

* Termin: Nennen Sie Kündigungsgrund und Kündigungstermin. Ist der unklar, kündigen Sie mit der Formulierung “zum nächstmöglichen Termin”.

* Umfang: Nicht immer muss gekündigt werden. Oft ist es sinnvoll, zunächst den Versicherungsumfang zu prüfen. Kann auf Teile der Police verzichtet werden? Können Versicherungssummen gesenkt werden?

* Zahlung: Haben Sie die Versicherung gewechselt, sollten Sie die erste Prämie unverzüglich zahlen, um sofort neuen Versicherungsschutz zu genießen.

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