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Kündigungsrichtlinien
beim Wechsel von Versicherungen
Kündigen, wechseln oder abschließen - wie Sie es richtig machen. Vor allem
beim Wechsel einer Versicherung sollten Sie nichts überstürzen und Formalitäten
einhalten.
* Ablage: Bewahren Sie Regulierungs- und Erhöhungsmeldungen auf, um die
außerordentliche Kündigungsmöglichkeit später belegen zu können.
* Aufsichtsamt: Falls eine (berichtigte) Kündigung abgelehnt wird, können Sie
sich ans Bundesaufsichtsamt wenden. Oft genügt eine entsprechende Andeutung
gegenüber dem Versicherer.
* Deckungszusage: Beim Wechseln sollten Sie den Altvertrag erst dann auflösen,
wenn die neue Versicherung vorliegt. Ist die neue Police nicht rechtzeitig da,
lassen Sie sich (schriftlich) eine vorläufige Deckungszusage geben.
* Einschreiben: Kündigen Sie per Einschreiben mit Rückschein. Fordern Sie
andernfalls eine Empfangsbestätigung an.
* Kleingedrucktes: Lesen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen genau nach, in
welchen Fällen und mit welchen Fristen Sie kündigen können.
* Nachverhandeln: Holen Sie gegebenenfalls abschlussreife Konkurrenzangebote
ein. Oft lohnt sich damit das Nachverhandeln über Ihren Altvertrag.
* Termin: Nennen Sie Kündigungsgrund und Kündigungstermin. Ist der unklar,
kündigen Sie mit der Formulierung “zum nächstmöglichen Termin”.
* Umfang: Nicht immer muss gekündigt werden. Oft ist es sinnvoll, zunächst den
Versicherungsumfang zu prüfen. Kann auf Teile der Police verzichtet werden?
Können Versicherungssummen gesenkt werden?
* Zahlung: Haben Sie die Versicherung gewechselt, sollten Sie die erste Prämie
unverzüglich zahlen, um sofort neuen Versicherungsschutz zu genießen.