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Was Sie Ihre Bank jetzt mal Fragen sollten

Der scharfe Wettbewerb unter den Banken macht´s möglich: Kunden können über ihre Gebühren und Zinsen bei der Kontoführung verhandeln. Der - Insider - Report zeigt: Bankfilialen haben Spielraum ­ und wollen Sie als Kunden behalten

Wenn ein Kunde bei einer Bank nach Konditionen wie Zinsen und Gebühren fragt, wird er höflich auf die Geschäftsbedingungen im Aushang verwiesen oder bekommt einen Prospekt in die Hand gedrückt. So als wäre das dort Geschriebene in Stein gemeißelt. Ist es aber nicht. Insider haben bestätigt, was keine Bank laut sagen würde: Der Leiter jeder kleinen Bankfiliale ist befugt, in eigener Regie beispielsweise Kreditzinsen um mindestens 0,5% zu reduzieren und Bearbeitungsgebühren zu halbieren. Stichproben unserer Redaktion haben dieselben Resultate ergeben.
Für Kunden heißt das: Verhandeln, nachfragen, auf die besseren Angebote der Konkurrenz hinweisen. Das bedeutet natürlich, daß man sich auch die Mühe machen muß, an fremden Bankschaltern oder per telefonischer Anfrage Vergleiche anzustellen.

Lassen Sie Sich nicht abspeisen Je besser Sie über Angebote der Konkurrenz informiert sind, umso deutlicher ist der Respekt des Kundenberaters Ihnen gegenüber. Nur wer kommentarlos jede Offerte annimmt, hat schlechte Karten beim Poker um Konditionen

Wieviele Zinsen bekomme ich auf mein Girokonto?
Wir haben die aktuelle Entwicklung im Konkurrenzkampf der Banken verfolgt und für Sie einige brisante Fragen an Ihre Bank zusammengestellt. Alle betreffen Konditionen und Serviceleistungen, bei denen Bewegung zu beobachten ist. Dazu zählt insbesondere die Frage nach der Verzinsung von Giro-Guthaben. Immer mehr Banken bieten bis zu 2% pro Jahr. Häufig ist die Verzinsung jedoch von einem Mindestguthaben abhängig.
Lassen Sie sich aber nicht blenden von den Zinsen. Die Banken machen hier eine »Mischkalkulation«: Guthabenzinsen bezahlt der Kunde oft mit höheren Zinsen für den Überziehungskredit oder höheren Kontoführungsgebühren.

Fallen bei mir etwa Kontogebühren an?
Viele Banken bieten eine kostenfreie Kontoführung an ­ Ihre auch? Allerdings gilt auch hier, daß niemals nur die Kosten einer Dienstleistung betrachtet werden sollten. Entscheidend sind die Gesamtkosten. Dazu gehören u.a. der Zinssatz für den Überziehungskredit sowie die Kosten für die EC- oder Kreditkarte.

Welche Gebühren sind überhaupt rechtmäßig?
Die Gebühren der Banken beim Zahlungsverkehr sind immer wieder Anlaß für Ärger. Licht in den Gebührendschungel bringt jetzt die Übersicht »Bankenpreise« der Verbraucher-Zentrale NRW. Dabei handelt es sich um eine vierseitige Aufstellung, die zeigt, welche Bankentgelte höchstrichterlich für unzulässig erklärt wurden. Fordern Sie Ihr Geld zurück, wenn Ihnen solche Gebühren berechnet werden.

»Homebanking« ­ Das ist bei Ihnen möglich?
Die Gebühren beim »Homebanking«, dem Bankgeschäft vom heimischen Wohnzimmer aus, sind deutlich günstiger. Rund 6,5 Millionen Konten in Deutschland werden schon »Online« geführt: Kontostand abfragen, Daueraufträge erteilen, ändern und löschen, Überweisungen und Wertpapiertransaktionen vornehmen. Wichtiger als der Kostenvorteil ist jedoch die Unabhängigkeit, die Sie als Bankkunde von den Öffnungszeiten der Filialbank gewinnen ­ und die lästige Parkplatzsuche entfällt auch.

Umtauschgebühren für Reisegeld: Muss das sein?
Obwohl das Wechselkursrisiko innerhalb der Europäischen Union (EU) seit der Einführung des Euro weggefallen ist, kassieren die Banken nach wie vor Gebühren von bis zu 3% für den Tausch von Mark z.B. in Lira. Besser: Tauschen Sie die Fremdwährung vor Ort im jeweiligen Land. Die nationalen Notenbanken der Euro-Staaten tauschen Fremdwährungen ohne Gebühren in der Landeswährung. Insgesamt bieten ca. 500 Filialen der nationalen Notenbanken in vielen Städten der Europäischen Union diesen Service.

Kreditvertrag ­ muss meine Frau mithaften?
»Reine Formsache«, meint der Bankberater. Die Ehefrau könne den Kreditvertrag für das neue Auto ruhig auch unterschreiben. Und schon ist auch Ihre Frau in der Falle. Keine Angst, da können Sie sich wehren. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH XI ZR 244/97) ist eine solche Unterschrift nichtig, wenn der Bankkunde nicht ausdrücklich über das Haftungsrisiko, das aus einem Kreditvertrag resultiert, aufgeklärt wurde.

Wie kommen meine Erben an mein Konto?
Häufig möchten Bankkunden Regelungen für dem Erbfall treffen, daß der Begünstigte zwar zu Lebzeiten des Kontoinhabers keine Kontovollmacht erhält, nach dem Ableben des Kontoinhabers jedoch sofort über das Konto verfügen soll. Dafür gibt es einen sogenannten »Vertrag zugunsten Dritter«. Bei einem solchen Vertrag setzt der Kontoinhaber zum Beispiel seinen Sohn als Begünstigten ein. Nach seinem Ableben schreibt die Bank das Konto gegen Vorlage der Sterbeurkunde und einer Ausfertigung des Vertrages auf den Sohn um.

Wie bitte ­ das sollen faire Sparzinsen sein?
1,5%, nein danke! Ihr Bankberater würde für 1,5% sein Geld bestimmt nicht anlegen. Wenn Sie für Ihr Sparkonto mehr haben wollen, sollten Sie gezielt nach Bonussparkonten fragen. Dabei handelt es sich um normale Sparkonten, die neben einem Grundzins von derzeit etwa 1,5% einen Zinsbonus bieten. Wichtig ist die Gesamtverzinsung, die zur Zeit durchschnittlich bei 3% pro Jahr liegt. Wenn Sie an das Geld heranwollen, rechtzeitige Kündigung nicht vergessen.

Schecksperre ­ ist damit alles sicher?
Wenn Schecks fehlen, müssen Sie das der Bank sofort melden und die Schecks sperren. Das ist klar. Aber Sie sollten wissen, daß diese Schecksperre normalerweise nur sechs Monate vorgemerkt wird. Langfinger, die diese Regelung kennen, legen Schecks nach Ablauf dieser Frist vor und bekommen das Geld teilweise sogar auch ausgezahlt. Aus diesem Grund sollten Schecksperren, wenn nötig, verlängert werden. Jede Schecksperre sollte der Bank nach telefonischer Information auch schriftlich mitgeteilt werden.

Bankwechsel ­ das erledigen Sie doch?
Haben Sie sich für einen Bankwechsel entschieden, wird Ihre alte Bank Sie davor warnen: Das sei kompliziert, teurer und langwierig. Fragen Sie die neue Bank vorher, ob sie alle Formalitäten und Gebühren für Sie übernimmt. Die Übertragung des Kontos wird in einem Formular geregelt, mit dem der Kunde seine neue Bank ermächtigt, in seinem Namen tätig zu werden. Klären Sie mit Ihrem neuen Kundenberater die üblichen Dienstleistungen, wie EC-Karte, Kreditkarte oder die Einrichtung eines Überziehungskredits.
 

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