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Was Sie Ihre Bank jetzt mal Fragen
sollten
Der scharfe Wettbewerb unter den Banken macht´s möglich: Kunden können über
ihre Gebühren und Zinsen bei der Kontoführung verhandeln. Der - Insider - Report
zeigt: Bankfilialen haben Spielraum und wollen Sie als Kunden behalten
Wenn ein Kunde bei einer Bank nach Konditionen wie Zinsen und Gebühren fragt,
wird er höflich auf die Geschäftsbedingungen im Aushang verwiesen oder bekommt
einen Prospekt in die Hand gedrückt. So als wäre das dort Geschriebene in Stein
gemeißelt. Ist es aber nicht. Insider haben bestätigt, was keine Bank laut sagen
würde: Der Leiter jeder kleinen Bankfiliale ist befugt, in eigener Regie
beispielsweise Kreditzinsen um mindestens 0,5% zu reduzieren und
Bearbeitungsgebühren zu halbieren. Stichproben unserer Redaktion haben dieselben
Resultate ergeben.
Für Kunden heißt das: Verhandeln, nachfragen, auf die besseren Angebote der
Konkurrenz hinweisen. Das bedeutet natürlich, daß man sich auch die Mühe machen
muß, an fremden Bankschaltern oder per telefonischer Anfrage Vergleiche
anzustellen.
Lassen Sie Sich nicht abspeisen Je besser Sie über Angebote der Konkurrenz
informiert sind, umso deutlicher ist der Respekt des Kundenberaters Ihnen
gegenüber. Nur wer kommentarlos jede Offerte annimmt, hat schlechte Karten beim
Poker um Konditionen
Wieviele Zinsen bekomme ich auf mein Girokonto?
Wir haben die aktuelle Entwicklung im Konkurrenzkampf der Banken verfolgt und
für Sie einige brisante Fragen an Ihre Bank zusammengestellt. Alle betreffen
Konditionen und Serviceleistungen, bei denen Bewegung zu beobachten ist. Dazu
zählt insbesondere die Frage nach der Verzinsung von Giro-Guthaben. Immer mehr
Banken bieten bis zu 2% pro Jahr. Häufig ist die Verzinsung jedoch von einem
Mindestguthaben abhängig.
Lassen Sie sich aber nicht blenden von den Zinsen. Die Banken machen hier eine
»Mischkalkulation«: Guthabenzinsen bezahlt der Kunde oft mit höheren Zinsen für
den Überziehungskredit oder höheren Kontoführungsgebühren.
Fallen bei mir etwa Kontogebühren an?
Viele Banken bieten eine kostenfreie Kontoführung an Ihre auch? Allerdings
gilt auch hier, daß niemals nur die Kosten einer Dienstleistung betrachtet
werden sollten. Entscheidend sind die Gesamtkosten. Dazu gehören u.a. der
Zinssatz für den Überziehungskredit sowie die Kosten für die EC- oder
Kreditkarte.
Welche Gebühren sind überhaupt rechtmäßig?
Die Gebühren der Banken beim Zahlungsverkehr sind immer wieder Anlaß für Ärger.
Licht in den Gebührendschungel bringt jetzt die Übersicht »Bankenpreise« der
Verbraucher-Zentrale NRW. Dabei handelt es sich um eine vierseitige Aufstellung,
die zeigt, welche Bankentgelte höchstrichterlich für unzulässig erklärt wurden.
Fordern Sie Ihr Geld zurück, wenn Ihnen solche Gebühren berechnet werden.
»Homebanking« Das ist bei Ihnen möglich?
Die Gebühren beim »Homebanking«, dem Bankgeschäft vom heimischen Wohnzimmer aus,
sind deutlich günstiger. Rund 6,5 Millionen Konten in Deutschland werden schon
»Online« geführt: Kontostand abfragen, Daueraufträge erteilen, ändern und
löschen, Überweisungen und Wertpapiertransaktionen vornehmen. Wichtiger als der
Kostenvorteil ist jedoch die Unabhängigkeit, die Sie als Bankkunde von den
Öffnungszeiten der Filialbank gewinnen und die lästige Parkplatzsuche entfällt
auch.
Umtauschgebühren für Reisegeld: Muss das sein?
Obwohl das Wechselkursrisiko innerhalb der Europäischen Union (EU) seit der
Einführung des Euro weggefallen ist, kassieren die Banken nach wie vor Gebühren
von bis zu 3% für den Tausch von Mark z.B. in Lira. Besser: Tauschen Sie die
Fremdwährung vor Ort im jeweiligen Land. Die nationalen Notenbanken der
Euro-Staaten tauschen Fremdwährungen ohne Gebühren in der Landeswährung.
Insgesamt bieten ca. 500 Filialen der nationalen Notenbanken in vielen Städten
der Europäischen Union diesen Service.
Kreditvertrag muss meine Frau mithaften?
»Reine Formsache«, meint der Bankberater. Die Ehefrau könne den Kreditvertrag
für das neue Auto ruhig auch unterschreiben. Und schon ist auch Ihre Frau in der
Falle. Keine Angst, da können Sie sich wehren. Nach einem Urteil des
Bundesgerichtshofes (BGH XI ZR 244/97) ist eine solche Unterschrift nichtig,
wenn der Bankkunde nicht ausdrücklich über das Haftungsrisiko, das aus einem
Kreditvertrag resultiert, aufgeklärt wurde.
Wie kommen meine Erben an mein Konto?
Häufig möchten Bankkunden Regelungen für dem Erbfall treffen, daß der
Begünstigte zwar zu Lebzeiten des Kontoinhabers keine Kontovollmacht erhält,
nach dem Ableben des Kontoinhabers jedoch sofort über das Konto verfügen soll.
Dafür gibt es einen sogenannten »Vertrag zugunsten Dritter«. Bei einem solchen
Vertrag setzt der Kontoinhaber zum Beispiel seinen Sohn als Begünstigten ein.
Nach seinem Ableben schreibt die Bank das Konto gegen Vorlage der Sterbeurkunde
und einer Ausfertigung des Vertrages auf den Sohn um.
Wie bitte das sollen faire Sparzinsen sein?
1,5%, nein danke! Ihr Bankberater würde für 1,5% sein Geld bestimmt nicht
anlegen. Wenn Sie für Ihr Sparkonto mehr haben wollen, sollten Sie gezielt nach
Bonussparkonten fragen. Dabei handelt es sich um normale Sparkonten, die neben
einem Grundzins von derzeit etwa 1,5% einen Zinsbonus bieten. Wichtig ist die
Gesamtverzinsung, die zur Zeit durchschnittlich bei 3% pro Jahr liegt. Wenn Sie
an das Geld heranwollen, rechtzeitige Kündigung nicht vergessen.
Schecksperre ist damit alles sicher?
Wenn Schecks fehlen, müssen Sie das der Bank sofort melden und die Schecks
sperren. Das ist klar. Aber Sie sollten wissen, daß diese Schecksperre
normalerweise nur sechs Monate vorgemerkt wird. Langfinger, die diese Regelung
kennen, legen Schecks nach Ablauf dieser Frist vor und bekommen das Geld
teilweise sogar auch ausgezahlt. Aus diesem Grund sollten Schecksperren, wenn
nötig, verlängert werden. Jede Schecksperre sollte der Bank nach telefonischer
Information auch schriftlich mitgeteilt werden.
Bankwechsel das erledigen Sie doch?
Haben Sie sich für einen Bankwechsel entschieden, wird Ihre alte Bank Sie davor
warnen: Das sei kompliziert, teurer und langwierig. Fragen Sie die neue Bank
vorher, ob sie alle Formalitäten und Gebühren für Sie übernimmt. Die Übertragung
des Kontos wird in einem Formular geregelt, mit dem der Kunde seine neue Bank
ermächtigt, in seinem Namen tätig zu werden. Klären Sie mit Ihrem neuen
Kundenberater die üblichen Dienstleistungen, wie EC-Karte, Kreditkarte oder die
Einrichtung eines Überziehungskredits.