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 Die verschiedenen Aktienarten

Die übliche Form der Aktie ist die Stammaktie. Die Stammaktie garantiert das Stimmrecht das Aktionärs. Es gibt innerhalb der Stammaktien drei verschiedene Formen...

Die erste Form ist die Inhaberaktie. Bei dieser Form von Aktie ist der Inhaber zugleich auch der Eigentümer und Besitzer. Die Inhaberaktie kann von Person zu Person weitergegeben werden. Die Inhaberaktien inländischer Gesellschaften sind die innerhalb Deutschlands am häufigsten gehandelten Aktien.

Als zweites gibt es die sog. Namensaktien. Wie der Name dieser Aktie schon sagt, ist der Name des Besitzers (in diesem Fall einer natürlichen oder juristischen Person) für die Namensaktie von besonderer Bedeutung. Der Name dieser Person wird auf die Aktie aufgedruckt und im Aktienbuch der jeweiligen Gesellschaft vermerkt. Die Gesellschaft hat somit eine Übersicht über die Aktienbesitzer und deren Anteile am Unternehmen. Nachteilig ist allerdings, dass bei einer Namensaktie der Handel erschwert ist, denn bei einem Wechsel des Aktienbesitzers müssen der Aufdruck auf der Aktie und die Eintragung im Aktienbuch der Gesellschaft geändert werden.

Drittens ist hier die vinkulierte Aktie zu nennen. Bei dieser Sonderform der Namensaktie darf nur mit Zustimmung der Aktiengesellschaft verkauft werden. Die Gesellschaft ist also nicht nur darüber informiert wer welche Anteile an ihrem Unternehmen hat, sondern kann auch den Kreis der Aktionäre bestimmen. Eine weitere Sonderform der Aktie ist die Vorzugsaktie. Der Inhaber einer solchen Aktie wird, wie der Name schon sagt, bevorzugt, und zwar bei der Dividendenausschüttung. Entweder erhält er eine höhere Rendite oder eine garantierte Rendite, die nicht von der Gewinnausschüttung abhängig ist. Im Gegenzug hierzu sind Vorzugsaktien meist Aktien ohne Stimmrecht.