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Bewerbung: Regeln für den Entspurt
Für die Last-Minute-Stellensuche gelten etwas andere Regeln als für normale
Bewerbungen. Wichtig sind Phantasie und eine kleine Portion Frechheit, z.B. bei
Kurzbewerbungen per Telefon.
1. Regel: Berufwahl noch einmal prüfen:
Läßt sich die Berufwahl ausweiten? Viele Berufe, z.B. im Metallbereich, haben in
den ersten beiden Ausbildungsjahren dieselben oder sehr ähnliche Lerninhalte. Je
breiter die Auswahl, desto besser die Chancen.
2. Regel: Frühzeitig zum Arbeitsamt:
Allen Jugendlichen, die am 30. September noch keinen Ausbildungsplatz haben,
soll eine möglichst wohnortnahe Ausbildung im gewünschten Berufsfeld angeboten
werden - wen das Versprechen aus dem Bündnis für Arbeit eingelöst wird, geht es
buchstäblich um die Wurst: Die ersten bekommen normale Ausbildungsplätze, die
letzten münden in staatlich geförderte Maßnahmen. Daher nicht auf Post vom
Arbeitsamt warten, sondern im September möglichst oft selbst zum Arbeitsamt
gehen und sich in Erinnerung bringen.
3. Regel: Absagen noch einmal abklopfen:
Nut Mut! Vor allem bei Bewerbungen, die bereits zu einem persönlichen
Vorstellungsgespräch Gefährt hatten, trotz Absage noch einmal nachfassen. Klar,
das lohnt sich nur, wenn der Auftritt nicht völlig danebengegangen ist und die
Absage schon einige Wochen zurückliegt. Am besten per Telefon noch einmal den
damaligen Gesprächspartner kontaktieren: Konnten Sie die Stelle besetzen?
4. Regel: Jobben ist die schlechteste Lösung:
Wenn es finanziell irgendwie machbar ist, sollte das Ziel immer ein
Ausbildungsplatz sein. Wer ungelernt jobbt, hat zwar zunächst mehr Geld, gehört
aber später zu der am meisten durch Arbeitslosigkeit bedrohten Gruppe auf dem
Arbeitsmarkt. Diese Notlösung ist nur empfehlenswert, wenn der Job in einem
Bereich angesiedelt ist, in dem man sich auch ausbilden lassen möchte. Vorsicht:
Lassen Sie sich aber nicht mit vagen Ausbildungs-Versprechen ausnutzen!