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Prozeßkosten - Wann der Statt Sie finanziell unterstützt



Der Staat hilft bei juristischer Beratung oder sogar bei der Vertretung vor Gericht. Ausschlaggebend ist das monatliche Nettoeinkommen, abzüglich 288 Mark bei Berufstätigkeit, 663 Mark pro Ehepartner sowie 466 Mark je Kind. Wohnkosten und sonstige Belastungen wie Kreditzinsen werden ebenfalls berücksichtigt. Verbleiben Ihnen weniger als 30 Mark, berät Sie das Amtsgericht oder ein Anwalt für nur 20 Mark Gebühr. Dann können Sie sich auch von Prozeßkosten befreien lassen. Verdienen Sie mehr, können Sie in Raten zahlen und müssen oft nur einen Teil der Kosten übernehmen. Voraussetzung: Ihr Prozeß hat Aussicht auf Erfolg. Bringen Sie zum Gericht Unterlagen über den Streitfall und Belege zu Ihrer Finanzlage (auch Vermögen) mit.