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Prozeßkosten - Wann der Statt Sie finanziell unterstützt
Der Staat hilft bei juristischer Beratung oder sogar bei der Vertretung vor
Gericht. Ausschlaggebend ist das monatliche Nettoeinkommen, abzüglich 288 Mark
bei Berufstätigkeit, 663 Mark pro Ehepartner sowie 466 Mark je Kind. Wohnkosten
und sonstige Belastungen wie Kreditzinsen werden ebenfalls berücksichtigt.
Verbleiben Ihnen weniger als 30 Mark, berät Sie das Amtsgericht oder ein Anwalt
für nur 20 Mark Gebühr. Dann können Sie sich auch von Prozeßkosten befreien
lassen. Verdienen Sie mehr, können Sie in Raten zahlen und müssen oft nur einen
Teil der Kosten übernehmen. Voraussetzung: Ihr Prozeß hat Aussicht auf Erfolg.
Bringen Sie zum Gericht Unterlagen über den Streitfall und Belege zu Ihrer
Finanzlage (auch Vermögen) mit.