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Existenzgründung auf Kosten des Finanzamtes
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, sich selbständig zu machen, können Sie
das Finanzamt an den Kosten der dafür nötigen Ausbildung beteiligen. Sie sollten
zuerst ein Gewerbe anmelden oder eine freiberufliche Tätigkeit anzeigen und nach
außen hin bereits als Unternehmer oder Selbständiger auftreten. Erst danach
beginnen Sie mit der Ausbildung für Ihre Existenzgründung. Da Sie bereits eine
selbständige Tätigkeit ausüben, gilt diese Ausbildung in den Augen des
Finanzamtes als Fortbildung, und die können Sie in voller Höhe als
Betriebsausgaben geltend machen. Die Kosten müssen jedoch ausschließlich
betrieblich bedingt sein. Wenn Sie statt dessen erst eine Ausbildung für Ihre
künftige Tätigkeit und dann die Existenzgründung durchführen, gilt das als eine
Ausbildung, die einen weitern Berufsweg eröffnen soll. Diese ist höchstens mit €
900,- oder bei einer auswärtigen Unterbringung während der Ausbildung mit
€ 1.200,- als Sonderausgabe absetzbar.