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Existenzgründung auf Kosten des Finanzamtes



Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, sich selbständig zu machen, können Sie das Finanzamt an den Kosten der dafür nötigen Ausbildung beteiligen. Sie sollten zuerst ein Gewerbe anmelden oder eine freiberufliche Tätigkeit anzeigen und nach außen hin bereits als Unternehmer oder Selbständiger auftreten. Erst danach beginnen Sie mit der Ausbildung für Ihre Existenzgründung. Da Sie bereits eine selbständige Tätigkeit ausüben, gilt diese Ausbildung in den Augen des Finanzamtes als Fortbildung, und die können Sie in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend machen. Die Kosten müssen jedoch ausschließlich betrieblich bedingt sein. Wenn Sie statt dessen erst eine Ausbildung für Ihre künftige Tätigkeit und dann die Existenzgründung durchführen, gilt das als eine Ausbildung, die einen weitern Berufsweg eröffnen soll. Diese ist höchstens mit € 900,- oder bei einer auswärtigen Unterbringung während der Ausbildung mit         € 1.200,- als Sonderausgabe absetzbar.