Sollten Sie kein Menü sehen klicken Sie bitte hier: www.geheimdokumente.de
Nach Urlaubsflop Geld zurück
Camping am Airport, Maden im Müsli, verdreckter Strand oder nächtlicher
Baustellenlärm. Wer das erlebt, kann seinen Reiseveranstalter nachträglich zur
Kasse bitten. Grundsätzlich gilt dabei: Je gravierender der Mangel, desto höher
der Anspruch auf Minderung des Reisepreises.
Als Bibel für geneppte Pauschalurlauber hat sich in der Vergangenheit die
Frankfurter Tabelle etabliert (siehe unten). Das Landgericht Frankfurt hat darin
detailliert festgehalten, bei welchen Beanstandungen wie viel Geld
zurückgefordert werden kann. Voraussetzung ist allerdings, daß während des
Urlaub zunächst dem Vertreter des Reiseveranstalters die Chance eingeräumt
wurde, die Mängel an Ort und Stelle zu beheben.
FRANKFURTER TABELLE
MÄNGEL
Nicht das gebuchte Hotel
Doppel- statt Einzelzimmer
Kein Balkon/kein Meerblick
Kein eigenes Bad / WC
Schlechte Reinigung
Nächtlicher Lärm
Kein Essen
Schmutzige Tische
Schmutziges Geschirr/Besteck
Mehr als vier Stunden verspäteter Abflug
Verschmutzter Strand/Pool
Reisepreisminderung in Prozent
10 bis 25
20
5 bis 10
15 bis 25
10 bis 20
10 bis 40
50
5 bis 10
10 bis 15
5
10 bis 20