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Nach Urlaubsflop Geld zurück

Camping am Airport, Maden im Müsli, verdreckter Strand oder nächtlicher Baustellenlärm. Wer das erlebt, kann seinen Reiseveranstalter nachträglich zur Kasse bitten. Grundsätzlich gilt dabei: Je gravierender der Mangel, desto höher der Anspruch auf Minderung des Reisepreises.

Als Bibel für geneppte Pauschalurlauber hat sich in der Vergangenheit die Frankfurter Tabelle etabliert (siehe unten). Das Landgericht Frankfurt hat darin detailliert festgehalten, bei welchen Beanstandungen wie viel Geld zurückgefordert werden kann. Voraussetzung ist allerdings, daß während des Urlaub zunächst dem Vertreter des Reiseveranstalters die Chance eingeräumt wurde, die Mängel an Ort und Stelle zu beheben.
 

FRANKFURTER TABELLE
 
 
 MÄNGEL

Nicht das gebuchte Hotel

Doppel- statt Einzelzimmer

Kein Balkon/kein Meerblick

Kein eigenes Bad / WC

Schlechte Reinigung

Nächtlicher Lärm

Kein Essen

Schmutzige Tische

Schmutziges Geschirr/Besteck

Mehr als vier Stunden verspäteter Abflug

Verschmutzter Strand/Pool
 
  
 Reisepreisminderung in Prozent

10 bis 25

20

5 bis 10

15 bis 25

10 bis 20

10 bis 40

50

5 bis 10

10 bis 15

5

10 bis 20