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Miete: Nachmessen lohnt
Immobilienkäufer sollten den Angaben zur Wohnfläche im Kaufvertrag nicht
blindlings trauen. Wer den Zollstock rausholt und nachmisst, kann viel Geld
sparen. Der Bundesgerichtshof schlug sich müngst auf die Seite eines
Eigentümers, dessen Wohnung statt der versprochenen 78 nur 69 Quadratmeter groß
war. Der Vorbesitzer musste daraufhin den Kaufpreis entsprechend mindern (AZ VZR
246/96). Gleiches Recht gilt auch für Mieter. Faustregel: Ist die Wohnung mehr
als zehn Prozent kleiner als im Vertrag angegeben, gibt´s Geld vom Vermieter
zurück.