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 Die schmutzigen Tricks der Web-Piraten

Keine erstklassige Internet-Adresse abbekommen? Dreiste Anbieter suchen den Weg durch die Hintertür.

1. Domaingrabbing
Domaingrabber oder Cybersquatter, die Hausbesetzer im Internet, melden bekannte Firmen- oder Markennamen als eigene Domain an. Geschädigte Firmen können dem Grabscher eine Abmahnung schicken. Rührt der sich nicht, folgt in der Regel ein jahrelanger Rechtsstreit. In der Vergangenheit einigten sich die Kontrahenten deshalb häufig außergerichtlich.

2. Tippfehler und Dreher
Trittbrettfahrer lassen sich Domain-Namen eintragen, die denen von bekannten Firmen stark ähneln. Ein privater Surfer etwa microsaft.de an (statt microsoft.de), ein Handy-Shop nutzt mannesmannd2.de (statt d2mannesmann.de). Die Grenzen zwischen erlaubt und wettbewerbswidrig sind fließend. Wer nicht das gleiche Produkt unter der verdrehten Adresse anbietet, kann vor Gericht sogar davonkommen.

3. Umleitung
Keyword-Buy heißt ein beliebtes Verfahren für alle, die keine schöne Adresse abbekommen haben. Sie lassen die Namen der Konkurrenten als Schlüsselbegriffe für ihre eigene Homepage in Internet-Kataloge eintragen. Etwas anders funktionieren Meta-Tags: Betreiber platzieren auf ihrer Homepage beliebte Suchbegriffe, die Surfer nicht sehen, aber Suchmaschinen finden können. Meist handelt es sich um Wörter aus der Sexbranche. Auf diese Weise hoffen die Anbieter auf Zufallsbesucher, wenn die Suchmaschine vorhandene Seiten mit dem gesuchten Begriff auflistet.

4. Entführung
Entführer beantragen frech bei einem Internet-Zugangsanbieter, eine bestimmte, bereits vergebene Adresse auf sich zu übertragen. In 50 Prozent der Fälle klappt das, und es prüft niemand nach, ob die Änderung tatsächlich berechtigt ist.

5. Domain-Raub mit Markeneintrag
Die neueste Masche: Eine Agentur für Markenentwicklung oder eine Privatperson lässt sich einen bereits vergebenen Domain-Namen beim Deutschen Patentamt in München als Marke schützen. Der bisherige Inhaber der Domain, zum Beispiel eine Start-up-Firma, erhält anschließend eine Abmahnung. Er muss entweder die Markenrecht zurückkaufen, sein Geschäft an den Nagel hängen oder vor Gericht ziehen.