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Kampf um Songtexte oder auch Interessengemeinschaft Songtexte ist eine im März 2005 gestartete Aktion,
die sich gegen das Vorgehen der Musikindustrie, vertreten durch große Labels und Musikverlage, wendet,
die mit einer Abmahnwelle urheberrechtlich geschützte Liedtexte (Lyrics) auf privaten
Fanseiten aus dem Netz verbannen wollen.

Nachdem ein 16-jähriger Betreiber einer privaten Seite, die Songtexte anbietet, von einer
Berliner Anwaltskanzlei vier Abmahnungen von pro Songtext 1.600 Euro erhielt, schloss er sich mit anderen
Betreibern zu der in den Medien viel beachteten Initiative zusammen, die eine Unterschriftensammlung auf den Weg gebracht hat.
Mitglieder der Grünen Jugend unterstützten in einem offenen Brief vom 4. April 2005 das Anliegen: Unsere Forderung ist, dass es auch zukünftig im Internet
kostenlos und frei zugänglich Songtexte, die von interessierten MusikkonsumentInnen veröffentlicht wurden,
dargeboten werden können, ohne dass die Anbieter auf Geldbußen oder Schadensersatzklagen warten können müssen - im Sinne des Endverbrauchers UND im Sinne der Musikindustrie!.

Hauptargument der Unterstützer der Initiative ist, dass die nichtkommerzielle Veröffentlichung im Interesse
der Musikindustrie sei, da durch die Möglichkeit der Kenntnisnahme der Verkauf der Songs gefördert
werde und daher niemandem ein Schaden entstehe. Besonders zynisch ist, dass im Anschluss an die Schließungen
verschiedener deutschsprachiger Songtextseiten eine Lücke frei wurde, die verschiedene Webmaster nutzen konnten - kommerziell versteht sich.
Daher sind nach wie vor Songtextdatenbanken erreichbar, die meisten geben die Daten allerdings an den Online-Marketing-Dienstleister valuemail
weiter oder schalten Dialer vor, um Geld zu verdienen. Die noch erreichbaren kostenfreien Songtext-Datenbanken
verschwinden zunehmend auf die hinteren Ergebnispositionen von Google
.

Eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin vom 1. April 2005 (Az.: 16 O 192/05) gegen
einen Seitenbetreiber, der sich geweigert hatte, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben,
setzte den Verfahrenswert (im Gegensatz zu dem von der Kanzlei in den Abmahnschreiben auf 50.000 Euro
angesetzten Gegenstandswert) auf 25.000 Euro fest.

Laut Pressemeldung des französischen Musikverlegerverbands CSDM vom 4. Oktober 2005 ist
in Frankreich der Betreiber einer Songtext-Seite zu 20.000 Euro Geldstrafe und sechs Monaten Freiheitsstrafe
auf Bewährung verurteilt worden. Daneben muss er dem CSDEM und drei Verlagen als Nebenklägern
Schadensersatz leisten.

Die Vertreter der Musikindustrie verweisen auf die klaren Regelungen des Urheberrechts: Songtexte sind urheberrechtlich geschützte Werke, die nur mit Zustimmung der Rechteinhaber im Internet zugänglich gemacht werden dürfen.

Bereits 1999 richtete sich eine Polizeiaktion in der Schweiz gegen den Betreiber
der Songtextseite lyrics.ch, der von Internetusern zur Verfügung gestellte Songtexte anbot.

Quelle: Wikipedia