|
|
|
|
|
|
|
|
Interessante Urteile
Väter ohne Rechte
Väter nicht ehelich geborener Kinder haben kein Mitbestimmungsrecht über
den Nachwuchs. Auch wenn sie mit der Mutter zusammen unter einem Dach leben.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Az. 4 WF 189/98.
Vollkasko muß zahlen
Eine Vollkasko-Versicherung muß den Schaden am eigenen Fahrzeug auch
dann zahlen, wenn der Autofahrer aus ungeklärten Gründen von der Fahrbahn
abkommt. Oberlandesgericht in Schleswig, Az.: 7 U 197/97.
Nebenkosten-Urteil
Mieter müssen keine überhöhten Nebenkosten zahlen. Amtsgericht Köln: Bei
Putz- oder Hausmeisterarbeiten muß das Gebot der Wirtschaftlichkeit gelten (Az.:
213 C 582/98).
Versicherungs-Urteil
Versicherungen können sich Zeit lassen. Um einen Schaden zu regulieren,
dürfen die Akten schon vier Wochen lang bearbeitet werden, entschied das
Amtsgericht Nürnberg (Az.: 35 C 1202/97).
Unterhalt und Steuer
Wer seinem geschiedenen Ehegatten Unterhalt zahlt, kann das als
außergewähnliche Belastung von der Steuer absetzen. Ausnahme: Wenn er eine
einmalige Unterhaltsabfindung gezahlt hat, mit der alles abgegolten ist
(Bundesfinanzhof München, Az.: III R 59/97).
Ungeschützter Geschlechtsverkehr ist keine Gewalttat
Wer sich freiwillig auf ungeschützten Geschlechtsverkehr mit einer
Zufallsbekanntschaft eingelassen hat und dabei mit Aids infiziert worden
ist, ist nicht als Zufallsbekanntschaft eingelassen hat und dabei mit Aids
infiziert worden ist, ist nicht als Opfer einer Gewalttat anzusehen und
erhält daher auch keine staatliche Entschädigung. (Urteil des
Landessozialgerichts Saarbrücken vom 18. Oktober 1995 - 9 RVg 5/95)
Schadenersatzforderung gegen gesetzliche Rentenversicherung
Ein Versicherter kann von der gesetzlichen Rentenversicherung
Schadenersatz fordern, wenn er - nach einem schweren Verkehrsunfall
querschnittsgelähmt - wegen der Übernahme von Behandlungskosten angefragt
und einen Rentenantrag gestellt hat, und der Träger der Rentenversicherung
ihn nicht darauf aufmerksam gemacht hat, daß er nun als Mitglied der
Krankenversicherung für Rentner Leistungen beanspruchen kann. (Urteil des
Bundesgerichtshofs vom 6. Februar 1997 - III ZR 241/95)
Neues Abschlepp-Urteil für Radweg-Parker
Vorsicht, Autofahrer: Wer auch nur teilweise einen Radweg zuparkt, darf
abgeschleppt werden (Verwaltungsgericht Berlin, Az.: 9A 40.99). Der Fall:
Ein Auto hatte 40 Zentimeter des 1,75 Meter breiten Radwegs blockiert. Das
Gericht: Schon die Möglichkeit einer Behinderung von Fahrradfahrern
rechtfertige das Abschleppen. Dies sei auch nötig, um einer “negativen
Vorbildwirkung für andere Kraftfahrer” vorzubeugen.
Gericht entschied: Ärzte dürfen Fehler machen
Die Halbgötter in Weiß. Sie sind auch nur Menschen, dürfen deshalb
Fehler machen. Das entschied jetzt das Landgericht Itzehoe (bei Hamburg).
Ein Patient hatte einen Chirurgen auf Schmerzensgeld verklagt. Bei einer
Prostata-Operation verletzte der Arzt seinen Blasen-Schließmuskel. Der
Richter wies seine Schadensersatzansprüche zurück. Begründung: “Ein solcher
Fehler könnte auch dem versiertesten und ausgeruhtesten Operateur einmal
unterlaufen. Man kann nicht für jede Sekunde einer Operation absolute
Aufmerksamkeit erwarten. Würde man dies tun, würde man Unmenschliches von
einem Arzt verlangen” (Az. 6 O 281/98).
Zwei Jahre krank, dann ist der Job weg
Kranke Arbeitnehmer, die innerhalb von zwei Jahren nicht wieder gesund
werden, müssen damit rechnen, ihren Job zu verlieren. Zumindest in kleinen
und mittleren Unternehmen. So entschied das Bundesarbeitsgericht in Kassel (Az.
2 AZR 431/98). Die Richter: Die Kündigung ist zulässig, wenn die
betrieblichen Belastungen zu einer nicht mehr hinzunehmenden Belastung des
Arbeitgebers führen.
Bein darf länger sein
Ein Patient, dessen Bein nach einer Hüftgelenksoperation zwei Zentimeter
zu lang geworden war, muß dies hinnehmen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf:
Ein Schönheitsfehler, kein Anspruch auf Schmerzensgeld (Az.: 8 U 72/98).
Ein wichtiges Urteil für “wilde Ehen”
Vorsicht, wenn eine “wilde Ehe” scheitert. Dann kann es passieren, dass
gemeinsam geschlossenen Verträge des Paares nicht mehr gelten. So wurde in
dem Fall der Mann dazu verurteilt, das gemeinsam erworbene Haus zu räumen.
Obwohl im Grundbuch sein lebenslanges Mitbenutzungsrecht eingetragen war.
Das Oberlandesgericht Frankfurt/M.: Die Grundlage der Gemeinschaft ist durch
die Trennung entfallen (Az.: 19 U 98/98).
Reisegepäckversicherung gilt nur wenn .....
Gegenstände sind in der Reisegepäckversicherung nur gegen Diebstahl
versichert, solange sie “in persönlichem Gewahrsam” sicher verwahrt werden;
diesen Anforderungen genügt ein Tourist, der seine Fotoausrüstung in einem
Jutebeutel mit den Henkeln über der Schulter trägt - wird sie trotzdem
gestohlen, muß die Versicherung zahlen. (Urteil des Oberlandesgerichts Hamm
vom 15. Mai 1996 - 20 U 11/96)
Schaden durch Schlagloch: Wer haftet?
3000 Mark kostete einen Autofahrer die Reparatur eines Achsschadens. Er
war auf einer vielbefahrenen Straße in Sachsen in ein tiefes Schlagloch
geraten. Da die gefährliche Stelle weder durch Hinweisschilder
gekennzeichnet noch durch Absperrungen gesichert war, verklagte der
Autofahrer die zuständige Behörde auf Schadenersatz. Mit Erfolg: Das
Oberlandesgericht Dresden entschied, daß die Gemeinde drei Viertel des
Schadens ersetzen muß. Als Autofahrer habe man seine Fahrweise zwar
grundsätzlich den Straßenverhältnissen anzupassen. Allerdings seien die
Behörden verpflichtet, den Verkehr möglichst gefahrlos zu gestalten und
Verkehrsteilnehmer vor unvermuteten Gefahrenquellen zu schützen oder
zumindest zu warnen. Voller Schadenersatz stünde dem Autofahrer aber nur zu,
wenn er nachgewiesen hätte, daß “auch ein besonders umsichtiger Fahrer dem
Schlagloch nicht ohne Beschädigungen hätte ausweichen können”. (OLG Dresden,
Az. 6U 538/98).
Verständliche Rechnung
Zahlt ein Kunde die erste Prämie nicht fristgemäß, kann die Versicherung
jegliche Leistung ablehnen, wenn der Kunde einen Schaden meldet. Das setzt
aber voraus, daß der Versicherungsnehmer eine korrekte Rechnung bekommen
hat, die für einen durchschnittlichen Kunden auch verständlich ist (OLG
Oldenburg, Az 2 U 197/98).
Streit um Küchengeruch
Die Dunstabzugshaube des Nachbarn stank einer Familie gewaltig:
Küchengerüche von nebenan zogen direkt in ihr Haus. Sie forderten den Einbau
eines Ableitungsrohrs. Das Gericht lehnte das Ansinnen ab. Dunstabzugshauben
seien in Wohngebieten üblich. Außerdem werde meist nur einmal am Tag gekocht
(AG Meldorf, Az. 31 C 1038/98).
Kein Recht auf Zeugnisfloskel
Gute Wünsche für die Zukunft wollte eine Bankkauffrau als Schlußsatz in
ihrem Arbeitszeugnis durchsetzen. Dem Berliner Arbeitsgericht ging das zu
weit: Zwar seien solche Formeln üblich. Es sei aber Sache des Arbeitsgebers,
wie er das Zeugnis “wahrheitsgemäß” und zuglich “wohlwollend” formuliere
(LAG Berlin, Az. 10 Sa 106/98).
Arbeitslosen-Urteil
Arbeitslose, die sich nach Weiterbildungen nicht sofort wieder
arbeitslos melden, haben dennoch Anspruch auf Unterhalt (Landessozialgericht
Mainz; A.: L 7 Ar 224/98).
Urteil: Beschwerde kein Kündigungsgrund
Wer vom Vorgesetzten beschimpft und beleidigt wird, darf sich ohne
Einschränkungen beim Arbeitgeber beschweren. Die Beschwerde ist kein
Kündigungsgrund. Arbeitnehmer müssen nur dann um ihren Job fürchten, wenn
Ihre Anschuldigungen haltlos oder erfunden sind (Landesarbeitsgericht Köln;
Az.: 8 1215/98).
Schadenersatzforderung von bis zu 180.000 DM durch falsche
Berichtserstattung
Prinzessin Caroline von Monaco kann von einem Zeitschriftenverlag, der
ein erfundenes, also vorsätzlich falsches Interview mit ihr veröffentlicht
hat, 180.000 DM Schmerzensgeld soll einen Teil des Gewinns abschöpfen, der
durch die Verletzung des Persönlichkeitsrechts erzielt wurde und das Risiko
für Verlage mit auflagenstarken Publikationen erhöhen. (Urteil des
Oberlandesgerichts Hamburg vom 25. Juli 1996 - 3 U 60/93)
Sozialhilfe
Zu den Unterkunftskosten des Sozialhilfebedürftigen zählen auch die
Maklerprovision und eine Mietkaution. OVG Lüneburg, 4 M 7796/94.
Partylärm
Der Veranstalter einer Gartenparty ist für den Lärm verantwortlich, der
die Nachtruhe stört. Der Lärm muß nicht von ihm persönlich, sondern kann von
seinen Gästen verursacht worden sein. OLG Düsseldorf, 5 Ss OWi 149/95.
Reiserücktritt bei Bronchitis
Kann man mit Bronchitis reisen? Ein Kunde wollte von einer Reise
zurücktreten und seine Reiserücktrittskostenversicherung in Anspruch nehmen.
Doch der Vertrag sah im Kleingedruckten einer Zahlung nur bei “schwerer
Erkrankung” vor. Eine Bronchitis genüge dieser Anforderung nicht, so das
Gericht. LG Dusiburg, Az. 10 0 341/97
Abfindung für Unterhalt
Er sei ohne Einkommen und könne deshalb seiner Ex-Frau keinen Unterhalt
zahlen. So argumentierte ein 56 jähriger, der seinen Job verloren hatte und
dem erst vier Jahre später Rente zustand. Irrtum! Denn er hatte von seinem
Arbeitgeber 80.000 Mark Abfindung kassiert - und die wird bei der Berechnung
berücksichtigt. OLG Hamm, Az 12 UF 182/97.
Unfall durch Hund im Auto
94.000 Mark Schaden entstanden einem Autofahrer, der wegen seines
mitfahrenden Hundes von der Autobahn abgekommen war. Doch die
Kaskoversicherung zahlte nicht. Zu Recht, so ein Nürnberger Gericht: Wer
einen Hund mitnehme, sei verpflichtet, dafür zu sorgen, daß das Tier
ausreichend gesichert ist. OLG Nürnberg, Az. 8 U 2819/96.
Arbeitnehmer-Urteil
Arbeitnehmer müssen Kosten für Fortbildungen dann an den Chef
zurückzahlen, wenn sie kurze Zeit später den Betrieb verlassen. Wird dem
Angestellten jedoch vom Chef gekündigt, muss die Firma die Kosten tragen
(BAG; Az.: 5 AZR 535/97).
Unklare Fragen dürfen falsch beantwortet werden
Eine Versicherung wollte keine Leistung erbringen, weil der Kunde beim
Abschluß des Vertrages verschwiegen habe, Missbrauch mit Alkohol zu treiben.
Im Antragsformular sei er gefragt worden, ob er Alkohol “gewohnheitsmäßig”
zu sich nehme oder genommen habe. Darauf habe er falsch geantwortet.
Das Oberlandesgericht Oldenburg stellte sich jedoch auf die Seite des
Versicherungsnehmers (2U 102/93). Man könne ihm schon deshalb nicht
vorwerfen, unzutreffend geantwortet zu haben, weil die Frage falsch gestellt
gewesen sei. Was mit gewohnheitsmäßig” gemeint sei, könne der Kunde nicht
verstehen, weil der begriff unklar sei. Die Versicherung könne daher
Zahlungen nicht mit der Begründung ablehnen, der Kunde habe das
Antragsformular wahrheitswidrig ausgefüllt. Urteil des Oberlandesgerichts
Oldenburg vom 1. Dezember 1993 - 2 U 102/93
Mieterhöhung nicht per FAX
Mieterhöhungen per FAX und ohne Unterschrift sind nicht rechtens. Denn
laut Gesetz ist die eigenhändige Unterschrift unter einem solchen Dokument
erforderlich (Amtsgericht Münster, Az.: 8 C 228/98).
Lösegeld - Versicherung muß zahlen
Erklären sich Diebe eines Autos bereit, gegen Zahlung eines Betrages den
Wagen zurückzugeben, hat der Diebstahlversicherer diesen Betrag als
Rettungskosten zu ersetzen. OLG Saarbrücken, 5 U 501/97 - 50.
Handy kontra Auto
Ein Autofahrer, der wegen eines Handy-Telefonats grob fahrlässig einen
Unfall baut, ist für den Schaden selbst voll verantwortlich. BAG, 8 AZR
221/97.
Urlaubsgeld bei Erziehungsurlaub?
Das Bundesarbeitsgericht meint: ja. Hintergrund: Die Klage einer jungen
Mutter gegen den Hessischen Einzelhandelsverband. Das BAG: Die im
Tarifvertrag vereinbarte Sonderzahlung sei auch dann fällig, wenn die
Arbeitnehmerin krankheitsbedingt oder wegen Erziehungsurlaubs nicht
gearbeitet hat und ihr deshalb im Urlaubsjahr kein Urlaub gewährt werden
kann (9 AZR 148/98).
Raucher an die frische Luft
Ein Rauchverbot in allen Betriebsräumen ist rechtens. Dennoch müssen
Firmen dafür sorgen, dass Raucher Dampf ablassen können - zwar nicht
unbedingt in einem geschlossenen Raum, aber zumindest im Freien auf dem
Betriebsgelände. Firmen, so das Bundesarbeitsgericht, haben das
Übermaßverbot zu beachten. Klartext: Die dürfen es beim Rauchverbot nicht zu
weit treiben (1 AZR 499/98).
Schnell weg - von wegen
Wer die Kündigungsfrist bei der Eigenkündigung missachtet, muss mit
empfindlichen Vertragsstrafen rechnen. Der Fall: Ein Copilot hatte seine
Airline innerhalb von drei Tagen verlassen, um woanders anzuheuern. Die
Kündigungsfrist betrug drei Monate. Folge: zwei Monatsgehälter Strafe. Ein
Unternehmen, so das Arbeitsgericht Frankfurt, müsse sich vor plötzlichen
Personalengpässen schützen. (4 Ca 8495/97).
Unterschrift gilt
Inhabern von Kreditkarten sollte klar sein, dass es kein Zurück gibt,
sobald sie einen Zahlungsbeleg unterschreiben. Mit ihrer Signatur erteilen
sie der Bank eine Weisung, die Forderung des Zahlungsempfängers zu
begleichen. Diese können sie nicht widerrufen, so das Oberlandesgericht
München (AZ 5 U 6738/98).
Sparbuchklau
Banken dürfen vom Sparbuch Beträge nur bis zu der mit dem Sparer
vereinbarten Höchstgrenze auszahlen. Die liegt in der Regel bei 3000 Mark.
Rückt das Institut höhere Summen heraus, muss es dafür haften, wenn sich
später herausstellt, dass die Geldempfänger das Sparbuch gestohlen haben. So
ein Urteil des Koblenzer Oberlandesgerichts (AZ 10 U 1342/97).
Nebentätigkeit als Liebhaberei
Im Steuerrecht gilt der Grundsatz: Wenn in einer Einkunftssparte -
beispielsweise durch Berufstätigkeit - Gewinne anfallen, dürfen diese mit
Verlusten aus einer anderen Sparte beispielsweise Vermietung und Verpachtung
- verrechnet wurden. Nur der Differenzbetrag ist dann der Steuer zu
unterwerfen. Ein Kunsterzieher an einer Schule arbeitet nebenbei als
Künstler. Mit dem Erlös aus dem Verkauf von Fotografien, Modellen und
Bronzearbeiten konnte er die angefallenen Kosten bei weitem nicht abdecken.
Folgt man seinen Berechnungen, so mußte er in 12 Jahren Verluste von 70.000
Mark hinnehmen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg ließ unter solchen
Umständen die Verluste aus künstlerischer Tätigkeit nicht zum Abzug zu. (6 K
122/90). Der Steuerzahler könne die Verlustrechnung nicht geltend machen,
wenn ihm eine Gewinnerzielungsabsicht fehlen. Wenn der Lehrer erklärt habe,
daß er bei der Verwertung seiner Werke nie schwarze Zahlen schreiben könne,
dann sei seine Tätigkeit als Künstler als Liebhaberei anzusehen, die
steuerlich nicht interessiere. Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg
vom 10. Dezember 1992 - 6 K 122/90
Unfallversicherung: Wenig Verlass auf den Schutz per Gesetz
Wer in der Mittagspause ins Bistro eilt oder Einkäufe im Supermarkt
erledigt, tut das auf eigene Gefahr. Auch Unfälle, die beim Abstecher zur
Tankstelle auf dem Weg ins Büro passieren, sind nicht per Gesetz versichert,
hat jetzt das Bundessozialgericht entschieden (AZ B 2 U 29/97). Selbst ein
Spaziergang während der Dienstreise ist nicht von Vater Staat behütet. Die
gesetzliche Unfallversicherung springt ohne Murren mittlerweile nur noch bei
Pannen im Büro oder in der Montagehalle ein. Ärger droht bei Missgeschicken,
die sich auf dem Weg von oder zur Arbeit ereignen. Diese Fälle landen oft
vor dem Sozialgericht. Zwar sind Wegeunfälle per Gesetz abgesichert, doch
was Weg ist und was nicht, darüber gehen die Meinungen regelmäßig
auseinander. Arbeitnehmer sollten sich daher privat mit einer
Berufsunfähigkeitspolice absichern. Die springt ein, wenn der Versicherte
seine Erwerbstätigkeit nicht mehr ausüben kann. Eine private
Unfallversicherung macht nur für Kinder, nicht berufstätige Eltern sowie für
Extremsportler Sinn.
Terminsache: Wertpapierorder
Anleger sollten ihrer Bank eine Aktienorder nicht erst wenige Minuten
vor Börsenschluss mitteilen. Schafft es das Geldhaus dann nämlich erst am
nächsten Tag, den Auftrag abzuwickeln, drohen Kursverluste. Und die muss der
Kunde alleine ausbaden, entschied jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ
4 U 138/98). Darüber hinaus hat das Landgericht in Itzehoe klargestellt,
dass Banken für verspätet ausgeführte Wertpapiergeschäfte auch dann nicht
haften, wenn die Schuld für die Verzögerung bei ihnen liegt. Das gilt
allerdings nur solange, wie den Kunden keine Nachteile entstehen (AZ 2 O
139/98).
Wohngemeinschaften: Rausschmiss verhindern
Knatsch in der Wohngemeinschaft: Einer will raus. Ausgerechnet derjenige
sucht das Weite, der beim gemeinsamen Einzug den Mietvertrag unterschrieben
hat. Damit sind die anderen der Willkür des Vermieters ausgeliefert. Ist der
schlecht drauf, kann er alle vor die Tür setzen. Ohne eigenen
Kündigungsschutz. Deshalb: Wer mit anderen eine WG aufmacht, sollte mit dem
Vermieter regeln, dass mehrere Personen einziehen, die auch dann bleiben
dürfen, wenn der Hauptmieter kündigt. Alternativ können alle gemeinsam den
Mietvertrag unterschreiben. Vorteil für die Bewohner: Auch ohne
ausdrückliche Klausel kann jederzeit ein WG-Mitglied ausscheiden und ein
neues einziehen. Das entschied das Landgericht Hamburg (AZ 34 S 38/95). Die
WG muss den Vermieter aber vorher informieren. Der darf sein Veto einlegen,
wenn er sachliche Einwände gegen den Neuen vorbringen kann. Auch in der Zeit
zwischen Ein- und Auszug gelten für Wohngemeinschaften besondere Regeln. So
muss jeder für den anderen gegenüber dem Vermieter gerade stehen. Ist einer
knapp bei Kasse, kann der Vermieter das Geld bei den anderen eintreiben.
Skater
Straßen oder Radwege sind für Inlineskater tabu. Sie müssen Bürgersteige
benutzen, entschied das Karlsruher Oberlandesgericht (AZ 10 U 60/98). Dabei
dürfen sie die Fußgänger nicht behindern. Notfalls müssen sie Schritt-Tempo
fahren.
Katz und Hund
Autofahrer dürfen wegen einer Katze nicht bremsen, falls sie damit
nachfolgende Autofahrer gefährden. Läuft dagegen ein an der Leine geführter
Hund vors Auto, seit die Vollbremsung erlaubt, so das Amtsgericht Ratingen
(AZ 10 C 866/97).
Vorrecht
Wandelt der Vermieter die Miet- in eine Eigentumswohnung um, hat der
Mieter ein Vorkaufsrecht, so der Bundesgerichtshof (AZ VIII ZR 384/97). Für
die Entscheidung darf der Mieter sich acht Wochen Zeit nehmen.
Sekretärin darf auch ein Sekretär sein
Abgewiesener Bewerber erhält 500 DM Entschädigung. Wenn eine Firma nach
einem neuen Mitarbeiter sucht und deshalb eine Anzeige aufgibt, muß diese
geschlechtsneutral formuliert sein. Gegen diesen Grundsatz verstieß ein
Unternehmen, das in der Rheinischen post die Stelle einer
“Sekretärin/Sachbearbeiterin” für 3.000 DM brutto im Monat ausschrieb. Als
sich ein Mann auf die Annonce bewarb, teilte man ihm mit, seine
Qualifikationen seien zwar ausreichend, das Unternehmen wollte aber eine
weibliche Mitarbeiterin einstellen. Trotzdem wurde er noch zu einem
Vorstellungsgespräch eingeladen. Dies lehnte der Bewerber ab und verklagte
die Firma auf 9.000 DM Entschädigung, weil die Firma ihn diskriminiert habe.
Das Landesarbeitsgericht Hamm betonte, ein Arbeitgeber dürfe bei der
Einstellung neuer Mitarbeiter niemanden wegen seines Geschlechts
benachteiligen (10 Sa 1069/96). Dagegen verstoße sowohl die Anzeige als auch
das Ablehnungsschreiben der Firma. Das Gesetz sehe in diesem Falle eine
Entschädigung von “höchstens drei Monatsverdiensten” vor; die Gerichte
legten üblicherweise einen Monatsverdienst fest. Das sei hier aber zu hoch.
Maßgeblich für die Höhe der Entschädigung sei “die Art und die Schwere der
Beeinträchtigung, Nachthaltigkeit und Fortdauer der Interessenschädigung des
Bewerbers sowie Anlaß und Beweggründe des Handelns des Arbeitgebers”. Der
Abgewiesene habe sich zum Zeitpunkt der Bewerbung in einem ungekündigten
Arbeitsverhältnis für 4.573 DM brutto im Monat befunden und sie nicht
sonderlich ernsthaft betrieben. Zumindest seien seine Bewerbungsunterlagen
nicht sehr aussagekräftig gewesen und das Vorstellungsgespräch habe er
abgelehnt. Daher seien 500 DM als Entschädigung ausreichend. Urteil des
Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22. November 1996 - 10 Sa 1069/96
Gefährliches Handy
Telefonieren im Auto kann teuer werden. Verursacht ein Arbeitnehmer
wegen der Benutzung eines Handys einen Verkehrsunfall, weil er zum Beispiel
eine rote Ampel überfuhr, handelt er grob fahrlässig, entschied das
Bundesarbeitsgericht (BAG). Damit, so das Urteil, kann er gegenüber seinem
Arbeitgeber bzw. der Kraftfahrzeugversicherung zum Ersatz des vollen
Schadens verpflichtet werden (8 AZR 221/97).
Legaler Stinkefinger
Bayernstar Stefan Effenberg erzwang damit seinen vorrübergehenden
Abschied von der Fußballnationalmannschaft. Nicht so im Betrieb. Das Kölner
Landesarbeitsgericht entschied: “Der gestreckte Mittelfinger” müsse keine
“grobe Beleidigung” sein, eine Kündigung sei deshalb unwirksam (11Sa
155/97).
Geld bei der Geburt
Ehen ohne Trauschein sind Bündnisse zweiter Klasse - zumindest vor
Gericht, immer vor Gott. Anders beim Arbeitsgericht Frankfurt/oder. Nach
dessen Rechtsprechung besteht auch bei einer nichtehelichen
Lebensgemeinschaft ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers,
wenn der Partner bei der Geburt seines Kindes dabei ist. (6Ca
1637/98).
Quittungen fälschungssicher
Beim Schummeln erwischt wurde jüngst ein Mediziner, der seine
unterhaltsame Privatlektüre als Fachliteratur deklariert hatte. Seinem
Finanzbeamten legte er eine Blankorechnung vor, die er zuvor handschriftlich
mit medizinischen Fachtiteln versehen hatte. Zusätzlich reichte er den
Kassenbon der tatsächlich gekauften Bücher ein. Um genau der wurde ihm zum
Verhängnis.
Außer dem Rechnungsbetrag waren auf dem Bon nämlich auch die speziellen
Kodierungsnummern der Bücher aufgelistet. Diese Ziffernfolgen der meisten
Bücher kann die Finanzverwaltung mittlerweile entschlüsseln. Anhand
spezieller Verzeichnisse lässt sich blitzschnell am Computer überprüfen, ob
die Nummern auf dem Kassenbon mit den Buchtiteln auf der Quittung
übereinstimmen. So kamen die Beamten schnell hinter die gefälschten
Werbungskosten des Arztes. Wegen Urkundenfälschung verurteilte ihn daraufhin
das Bayerische Oberste Landesgericht zu 5000 Mark Geldstrafe (AZ 4 ST RR
2/98).
Mietvertrag - Ärger mit den fehlenden Quadratmetern
Falsche Angaben im Mietvertrag über die Wohnungsgröße führen
unweigerlich zum Streit. Fehlen ein paar Quadratmeter, fühlen sich die
Mieter übers Ohr gehauen. Ist die Wohnung dagegen größer als gedacht, ärgert
sich der Vermieter. Ergebnis: Die jeweils benachteiligte Partei fordert
finanziellen Ausgleich - die Mieter wollen Geld zurück, der Vermieter möchte
künftig mehr kassieren. Beide Anliegen haben Gerichte jetzt abgeblockt.
Mieterhöhung sei nicht drin, da der Mieter Vertrauensschutz genieße, befand
das Landgericht Zweibrücken (AZ 2 S 1/98). Angeblich zu viel gezahltes Geld
gibt es für Mieter andererseits aber auch nicht zurück, so das
Oberlandesgericht Dresden. Eine Mietminderung sei erst dann gerechtfertigt,
wenn die Flächendifferenz mehr als zehn Prozent betrage (AZ 3 AR 90/97).
Private Krankentransporte - Kilometergeld
Nicht nur für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit können Steuerzahler 35
Pfennig pro Kilometer absetzen. Gleiches gilt auch, wenn mit dem Auto die
Oma zum Arzt oder das Kind zur Therapie chauffiert werden. Der Fiskus
erkannt solche privaten Transporte als außergewöhnliche Belastung an. Dabei
zählen auch Kilometer, die für zwischenzeitliche Heimfahrten des Fahrers
anfallen, stellte jüngst das Finanzgericht Cottbus klar (AZ 2 K 175/97). Für
die Steuererklärung genügt eine Auflistung, versehen mit Datum, Entfernung
und jeweiligem Anlass der Fahrten.
Kinderlärm muß geduldet werden
Kinderlärm ist kein Grund für eine Mietminderung, entschied das
Amtsgericht München (Az.: 412 C 23697/99).
Bei Totschlag keine Kündigung
Ein Unternehmen darf einer Mitarbeiterin nicht fristlos kündigen, weil
diese unter Totschlags-Verdacht steht. Arbeitsgericht Hannover, Az.: 5 BV
11/99.
Reise-Urteil
Verlegt ein Reiseveranstalter Abflugort und Zeit, so kann der
Tagesreisepreis je verlorenen Urlaubsstunde um fünf Prozent gemindert
werden. Amtsgericht Kleve, Az.: 3 C 564/98.
Nachts duschen?
Nächtliches Duschen und Baden gehört zur normalen Lebensführung, auch
wenn die Hausordnung das nach 24 Uhr verbietet. Eine fristlose Kündigung ist
damit nicht gerechtfertigt. Mietminderung ist solange ausgeschlossen, wie
nicht länger als 30 Minuten gebadet wird. LG Köln, 1 S 304/96.
Fotoverbot
Unordnung in einer Mietwohnung gefährdet weder ihren Wert noch die
Substanz. Sie berechtigt auch nicht zur Kündigung. Deshalb handelt ein
Mieter in Notwehr, wenn er den Begleiter des Vermieters anlässlich der
Wohnungsbesichtigung durch Wegschlagen der Kamera am Fotografieren hindert.
AG Franfkurt/M., 33 C 2515/97.
Gartennutzung
Bauliche Veränderungen im Garten, z.B. die Errichtung von Schuppen,
Gartenlauben oder Zäunen, bedürfen der Zustimmung aller Wohnungseigentümer,
wenn ihnen der Garten gemeinsam gehört. OLG Köln, 16 Wx 99/98.
Grundstückgrenze
Der Grundstückseigentümer kann Zweige, die auf sein Grundstück
herüberwachsen, nur entfernen, wenn der Überwuchs ihn beeinträchtigt.
Außerdem muss der Nachbar den Überwuchs trotz angemessener Fristsetzung
nicht entfernt haben. OLG Hamburg, 8 U 109/92.
Vergleichende Werbung erlaubt
Autohändler dürfen sich in ihrer Werbung mit Wettbewerbern vergleichen.
Voraussetzung: Sie werden nicht verunglimpft. OLG Saarbrücken. Az.: 1 U
727/98-133.
“Technisch einwandfrei” - Gebrauchtwagenhändler haftet
Äußert sich ein Gebrauchtwagenverkäufer zur Funktionstüchtigkeit eines
Fahrzeugs, so kann der Kunde diese Angaben als “verbindliche Zusicherung”
verstehen. Das entschied das Oberlandesgericht in Saarbrücken. Ein Verkäufer
hatte die Frage des Kunden, ob sich das Fahrzeug auch “in technisch
einwandfreiem Zustand” befinde, eindeutig bejaht. Der Kunde ließ sich
überzeugen und kaufte den Wagen. Der macht ihm dann aber soviel Ärger, daß
der den Gebrauchtwagenhändler auf Schadenersatz verklagte. Er bekam recht:
Zwar seien allgemeine Anpreisungen nicht als verbindliche Zusicherung zu
werten, so das Gericht. Doch wenn der Verkäufer bestätigte, der Wagen sei
“technisch einwandfrei”, dürfe der Käufer davon ausgehen, daß der Verkäufer
auch garantiere. OLG Saarl., Az 4 U 524/97-145
Teurer Arzttermin
Wer einen fest vereinbarten Termin beim Arzt ausfallen lässt, ohne ihn
rechtzeitig abzusagen, kann kräftig zur Kasse gebeten werden. Das
Landgericht Hannover sprach jetzt einem Zahnarzt 700 Mark Schadenersatz zu
(AZ 19 S 34/97). Der Dentist hatte vergeblich auf seinen Patienten gewartet
und ihm daher ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.
Parkplatz-Crash
Rechts vor links gilt auf Parkplätzen nur eingeschränkt. Ein Autofahrer,
der sich mit seinem Wagen vom Stellplatz weg in den Verkehr auf der Fahrbahn
einfädeln will, kann die Vorfahrtsregel nicht für sich in Anspruch nehmen.
Die Regel ließe sich höchstens an Fahrbahnkreuzungen des Platzes anwenden,
so die Richter des Oberlandesgerichts Koblenz (AZ 12 U 1249/97). Denn in
erster Linie diene rechts vor links der Sicherheit des fließenden Verkehrs
auf der Straße.
Maklerhonorar
Makler haben auch dann ein Anrecht auf Vergütung, wenn der Haus- oder
Wohnungsbesitzer zwischenzeitlich selbst einen Käufer oder Mieter für sein
Eigentum gefunden hat. Den obwohl der Makler nicht für den Vertragsabschluss
gesorgt habe, seien ihm doch Kosten entstanden, befand jetzt der
Bundesgerichtshof (AZ III ZR 191/98).
Übereilte Klage
Rechtsschutzversicherten stehen nicht automatisch alle Klagewege offen.
Wer etwa eigensinnig einen Gütetermin ignoriert und stattdessen
unabgesprochen Klage erhebt, muss damit rechnen, dass die Versicherung die
Prozesskosten nicht bezahlt. Zu Recht, befand das Amtsgericht München (AZ
274 C 6151/97).
Mieter muss nicht immer Nebenkosten nachzahlen
Nebenkosten und ihre Abrechnung sind ein ständiger Zankapfel zwischen
Mietern und Vermietern. Jetzt hat sich das Landgericht Karlsruhe mit einer
Klage zum Thema befasst und ist zu einem überraschenden Urteil gekommen.
Der Mieter war zunächst begeistert von seinem neuen Zuhause. Besonders die
niedrigen Nebenkosten hatten es ihm angetan. Nur 50 Mark im Monat musste er
laut Mietvertrag überweisen. Ein Jahr später präsentierte ihm der Vermieter
die Abrechnung: Danach waren noch rund 3600 Mark Nachzahlung fällig.
Beide Vertragspartner trafen sich daraufhin vor dem Landgericht Karlsruhe
wieder. Die Richter gaben dem klagenden Mieter im Wesentlichen Recht
(Aktenzeichen: 5 S 339/97). Zwar müssen Mieter den fehlenden Betrag zwischen
Vorauszahlungen und tatsächlich angefallenen Kosten normalerweise
begleichen. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Vermieter mit einer
unverhältnismäßig niedrig angesetzten Vorauszahlung über die Höhe der
Nebenkosten hinwegtäuscht und so den Vertragsabschluss versüßt -
insbesondere, wenn er genau weiß, wie hoch die jährlichen Nebenkosten
ausfallen, seinen Mieter aber nicht darüber informiert. Serviert er ihm die
saftige Rechnung erst im Nachhinein, muss er unter Umständen Schadenersatz
zahlen.
|
|
|
Fußgänger haftet bei Kollision auf dem Radweg
Ein Fußgänger muss nach einer Kollision mit einem Fahrradfahrer auf
einem markierten Radweg für den entstandenen Schaden haften. Dies entschied
das Oberlandesgericht Hamm (13 U 76/98). Geklagt hatte eine Radfahrerin, die
auf dem Radweg mit einem unaufmerksamen 80-jährigen Rentner zusammengeprallt
war. Die Frau hatte sich bei dem Sturz erhebliche Verletzungen zugezogen und
verlangte Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Werkstatt haftet für Reifenwechsel
Auf der Rückfahrt aus dem Urlaub passierte es: Das linke Vorderrad löste
sich vom Fahrzeug. Zuvor waren die Reifen auf Alufelgen aufgezogen worden.
Zwar gelang es dem Fahrer, das Auto am Fahrbahnrand zum Stehen zu bringen.
Aber der Wagen war erheblich beschädigt. Der Autofahrer forderte von der
Werkstatt, für dei Reparatur aufzukommen. Das Gericht stellte
sich auf seine Seite: Bei Alufelgen mußten die Radmuttern schon nach wenigen
Kilometern nachgezogen werden. Die Fachwerkstatt sei verpflichtet, den
Kunden schriftlich oder mündlich darüber zu informieren - das sei hier aber
versäumt worden. LG Stuttgart, Az. 25 O 652/97
Pauschalpreis: Keine Zusatzaufträge genehmigt
Für Innenputzarbeiten vereinbarte ein Bauherr mit einem Bauunternehmen
einen Pauschalpreis von rund 84000 Mark. Mehr- oder Minderleistungen sollten
unberücksichtigt bleiben. Der Architekt der Baufirma erteilte dennoch
mündlich weitere Aufträge, die er dem Bauherrn mit rund 20000 Mark in
Rechnung stellte. Der verwies auf den vereinbarten Pauschalpreis und
weigerte sich zu zahlen. Zu Recht, urteilte das Oberlandesgericht
Saarbrücken. Wer einen Pauschalpreis vereinbare, mache deutlich, dass er
über Arbeiten, die den Kostenrahmen sprengen würden, selbst entscheiden
wolle. Ausnahme: Die Baufirma darf dann einen Nachschlag verlangen, wenn ein
“auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung” vorliegt.
OLG Saarbrücken, Az. 1 U 214/98-39.
Kaution nur in Raten
Laut Gesetz kann der Mieter eine vereinbarte Kaution in drei Monatsraten
bezahlen. Enthält der Mietvertrag eine Regelung, die vorsieht, dass sofort
beim Einzug die gesamte Kaution fällig ist, widerspricht das der Rechtslage.
Der Mieter muss dann überhaupt keine Kaution zahlen, weil die
Vertragsklausel unwirksam ist. AG Steinfurt, Az.4C636/98
Autoabschleppen ohne Erfolg
Die Leerfahrt eines Abschleppfahrzeugs (hier 180 Mark) sollte ein
Autofahrer bezahlen - obwohl er sein Auto rechtzeitig entfernt hatte.
Argument der Polizei: Der Auftrag habe sich nicht mehr stornieren lassen.
Der Autofahrer bekam Recht: Die Polizei habe nicht nachweisen können, dass
der Abschleppwagen schon unterwegs gewesen war. VG Ansbach, Az. An 5 K
98/00562.
Aktien: Pflichten des Anlageberaters
Aktien, die nicht an der Börse notiert werden, sind schwer verkäuflich -
weil sie dann auch nicht an der Börse gehandelt werden können. Ein
Anlageberater, der solche Aktien vermittelt, muss auf diese Konsequenz
hinweisen. Sonst haftet er für den Schaden, der sich für einen unerfahrenen
Kunden aus der Unverkäuflichkeit der Aktien ergibt.
LG Hamburg, Az. 327O143/97.
Gebrauchtautokauf: Ihr Recht
In vielen Kaufverträgen von Gebrauchtwagen finden sich Klauseln, die
eine Gewährleistung (Garantie) für das gebraucht gekaufte Fahrzeug
ausschließen sollen. Besonders beliebt ist die Formulierung “gekauft wie
besichtigt und Probe gefahren”.
Dahinter steht stets das berechtigte Interesses des Verkäufers, für
bestimmte Mängel am Fahrzeug, die er nicht kennt, nach Abschluss des
Kaufvertrags nicht mehr einstehen zu müssen. Das Amtsgericht Mettmann (Az.
22 C 172/98) musste sich mit der Frage beschäftigen, ob eine solche Klausel
zu einem völligen Gewährleistungsausschluss führt und der Käufer deshalb
überhaupt keine Ansprüche - wie Rückgängigmachung des Kaufvertrags,
Minderung des Kaufpreises und Schadenersatz - geltend machen kann.
Die Richter kamen zum Ergebnis, dass die Klausel lediglich dazu führt, die
Gewährleistung für solche technische Mängel auszuschließen, die auch ohne
Hilfe eines Sachverständigen bei Besichtigung und Probefahrt festgestellt
werden können. Damit hat der Käufer eines Gebrauchtwagens, der sich nach dem
Kauf über gravierende Mängel ärgert, grundsätzlich die Möglichkeit,
Gewährleistungsrechte beim Verkäufer geltend zu machen.
Was heißt “generalüberholt”?
Ein Motor, bei dem nur defekte Teile ersetzt wurden, ist nicht
generalüberholt. Die Bezeichnung darf nur für einen Motor verwendet werden,
bei dem alle Verschleißteile ersetzt wurden, entschied das Oberlandesgericht
Düsseldorf (Az: 22 U 256/96)
Bank muss Kunden nicht vor sich selbst schützen
Wie weit geht die Aufklärungspflicht der Banken? Diese Frage hatte der
Bundesgerichtshof zu klären. Der Fall: Ein Mann versuchte, mit
Börsentermingeschäften sein Geld zu vermehren. Die Transaktionen wickelte er
über zwei Girokonten bei der Sparkasse ab, die ihm die Geschäfte
vermittelte. Bevor er in die Verlustzone geriet, hatte er eine Broschüre
erhalten, die ihn vor “Verlustrisiken bei Börsentermingeschäften” warnte,
und den Empfang bestätigt. Als der Kunde mit über 80000 Mark im Minus war,
kündigte die Sparkasse den Kredit und forderte ihn auf, die Konten
auszugleichen. Er konterte mit einer Schadensersatzklage: Die Bank habe ihn
nicht genügend informiert und sei an den Verlusten schuld. Der
Bundesgerichtshof folgte ihm nicht: Der Kunde habe mehrfach versichert, er
brauche keine Beratung. Die Bank sei nicht verpflichtet, ihn “vor sich
selbst zu schützen”. BGH, Az. XI ZR 286/97.
Arbeit: Änderungskündigung
Ein Arbeitgeber kündigte einem Angestellten - und bot ihm zugleich an,
ihn nach Ablauf der Kündigungsfrist zu anderen Konditionen (38,5 statt 35
Stunden pro Woche, drei Prozent mehr Lohn) weiterzubeschäftigen. Der
Arbeitnehmer lehnt ab - zu Recht, so das Gericht. Rechte aus dem
Tarifvertrag dürften nicht beschnitten werden. BAG, Az. 2 AZR 422/98.
Wohnen: Mieterhöhung per FAX
Die Zustimmung zu einer Mieterhöhung wollte ein Vermieter von seinem
Mieter per Fax einholen. Doch laut § 2, Abs. 2 des Miethöhegesetzes hätte
der Vermieter das Dokument eigenhändig unterschreiben müssen. Dieser
Formfehler führt dazu, dass die Mitteilung nicht rechtsgültig ist - und
folglich nicht akzeptiert werden muss. AG Münster, Az. 8 C 228/98.
Familie: Kindergeld im Ausland
Kein Kindergeld wollte die Familienkasse des Arbeitsamts den Eltern
einer Studentin zahlen. Begründung: Die Tochter studiere an einem US-College
- das zähle nicht zur Berufsausbildung. Irrtum, so der Bundesfinanzhof. Das
Gesetz beschränke die Ausbildung nicht aufs Inland, das Kindergeld müsse
entsprechend gezahlt werden. BFH, Az.VI R34/98
Versicherung richtig kündigen
Wer einen Versicherungsvertrag kündigen möchte, sollte sich überlegen,
zu welchem Zeitpunkt die Kündigung wirksam werden soll. Versicherungen
können grundsätzlich nur ordentlich, also mit der vertraglich vereinbarten
oder gesetzlich festgelegten Frist gekündigt werden. In bestimmten Fällen,
etwa bei einer Prämienerhöhung, ist eine außerordentliche Kündigung mit
kürzerer Frist möglich. Außerdem kann man mit der Versicherung einen
Aufhebungsvertrag abschließen.
Versicherte, die kündigen wollen, sollten auf die Formulierung achten. Die
Erklärung: “Ich kündige zum nächstmöglichen Termin” ist problematisch, weil
aus ihr nicht eindeutig hervorgeht, ob es sich um eine fristgemäße Kündigung
oder um das Angebot zur Aufhebung des Vertrags handelt - und der Versicherer
den Termin wählen kann. Mehrdeutige Erklärungen müssen notfalls vom Gericht
ausgelegt werden. Glück hatte ein Versicherungsnehmer, der seine Pkw-Kasko
zum “nächstmögolichen Termin” kündigte und dessen Auto kurz danach gestohlen
wurde. Die Versicherung verweigerte die Leistung. Der Bundesgerichtshof
wertete die Erklärung aber als fristgerechte Kündigung, so dass die
Versicherung zahlen musste. (BGH, Az. IV ZR 56/98)
Gewohnheitsrecht: Weihnachtsgeld
Wenn der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld noch nicht mindestens drei Jahre
in Folge gezahlt hat, kann er dessen Auszahlung ohne Angabe von gründen
verweigern. Denn erst nach dieser zeit wird daraus ein Gewohnheitsrecht, auf
das der Arbeitnehmer Anspruch hat und sich berufen kann (BAG, Az. 10 AZR
68/96).
Vergleich-Werbung erlaubt
Händler dürfen sich in ihrer Werbung mit Wettbewerbern vergleichen.
Voraussetzung: Sie werden nicht verunglimpft. OLG Saarbrücken. Az.: 1 U
727/98-133.
Zu langsam gefahren: Mitschuld am Unfall
Im Normalfall haftet bei Auffahrunfällen allein der Auffahrende für die
Unfallfolgen - schließlich kann der Vordermann das Ereignis nicht abwenden.
Es gibt aber Ausnahmen. So gab ein Gericht einem LKW-Fahrer, der an einer
Autobahnsteigung mit nur 25 Stundenkilometern fuhr, eine Teilschuld. Er
hätte den nachfolgenden Verkehr aufmerksam beobachten und rechtzeitig warnen
müssen, so das Gericht. (OLG Frankfurt a.M., Az. 15 U 184/97).
Arbeitszeugnis
Arbeitnehmer können nicht verlangen, dass ihr Arbeitgeber das Zeugnis in
einer DIN-A4-Versandtasche verschickt, entschied das Bundesarbeitsgericht.
Ein Ex-Angestellter hatte geklagt, weil er das für den Briefversand
gefaltete Arbeitszeugnis durch Knicke abgewertet sah (9 AZR 893/98).
Satellitenempfang
Die Klausel im Mietvertragsformular, nach der ein Mieter darauf
verzichtet, eine Satelliten-Empfangsanlage aufzustellen, ist unwirksam, weil
sie das Grundrecht der Informationsfreiheit unzulässig beeinträchtigt (LG
Essen, 10 S 505/97).
Mietminderung
Soll eine Wohnung laut Vertrag über eine Einbauküche verfügen, und diese
fehlt, ist 100%-Mietminderung erlaubt (LG Itzehoe 1 S 397/96).
Wildunfall ohne Wild: Trotzdem muß die Versicherung zahlen
Ein Autofahrer meldete bei der Versicherung einen Wildschaden. Nach
seiner Schilderung des Unfalls hatte er Rehen, die im Wald plötzlich über
die Straße gesprungen waren, ausweichen müssen, um eine Kollision zu
vermeiden. Er kam dabei von der Straße ab und landete im Straßengraben. Die
Versicherung witterte Betrug und weigerte sich, den Sachschaden von 5.000
Mark zu übernehmen. Schließlich könne der Autofahrer gar nicht nachweisen,
daß Wild die Ursache für den Schaden gewesen sei. Das Landgericht Dresden
sah die Sache anders: In vielen Fällen gebe es keine Zeugen für den
Unfallhergang. Deshalb müsse prinzipiell gelten: Wenn es keine Anhaltspunkte
für eine andere Unfallursache gibt, ist es ausreichend, wenn der
Versicherungsnehmer den Vorfall glaubhaft schildert. Folglich müsse die
Versicherung den Schaden ersetzten (LG Dresen, Az. 15 S 0188/98).
Ohne Testament gilt die gesetzliche Regelung
Ein schwer kranker Mann starb kurz nach seiner Heirat. Er hinterließ
kein Testament. Laut Gesetz erbte die Witwe die Hälfte des Vermögens und
darüber hinaus ein Viertel als Zugewinnausgleich. Die Familie aber machte
der Frau das Erbe - ein Hausgrundstück - streitig. Ihr Argument: Das Haus
habe nur mit familiärer Unterstützung gebaut werden können. Außerdem habe
die Frau den Mann aus finanziellen Gründen zur Ehe gedrängt. Die Richter
rüttelten jedoch nicht am Gesetz. Danach wird der Zugewinn ausgeglichen,
indem der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehepartners um ein Viertel
erhöht wird. Aus welchen Gründen die Ehe geschlossen wurde und wie lange sie
gedauert hat, sei unerheblich. Hätte der Verstorbene eine andere Regelung
gewollt, hätte er die in einem Testament festlegen können. OLG Bamberg, Az.
3 U 47/98.
Freizeit geht vor Geld
2840 Stunden berechnete ein Zeitungszusteller seinem Arbeitgeber für
seine zweijährige Arbeit im Betriebsrat, die er außerhalb seiner Arbeitszeit
geleistet hatte. Für diese Arbeit ist in der Regel ein Freizeitausgleich
vorgesehen. Weil der nicht möglich war, musste ihm der Arbeitgeber einen
Teil der Zeit vergüten. BAG, Az. 7 AZR 713/97.
Versicherung - Erkrankung verschwiegen?
Ein Kunde bekam Streit mit der Krankenversicherung. Sie warf ihm vor, er
habe eine Vorerkrankung verschwiegen. Da aber der Versicherungsvertreter den
Aufnahmeantrag ausgefüllt und der Kunde ihn nur unterschrieben hatte,
glaubte ihm das Gericht, dass er von den Fragen zur Gesundheit nichts
gewusst habe. OLG Hamm, Az. 20 U 53/98.
Renovierung exakt beziffern
Ein Vermieter vereinbarte wegen Renovierung eine Mieterhöhung auf etwa
neun bis zehn Mark pro Quadratmeter. Die Mieter zahlten nicht - zu Recht.
Grundsätzlich gilt zwar auch eine mündliche Absprache, aber nur, wenn ein
fester Betrag vereinbart wird. Etwa neun bis zehn Mark ist zu unbestimmt. AG
Leipzig, Az. 10 C 1032/98.
So gilt der Kreditvertrag
Das Verbraucherkreditgesetz gilt für alle Personen, die ein Darlehen
aufnehmen, das eine Laufzeit von mindestens drei Monaten besitzt. Wichtige
Voraussetzung ist, das der Vertrag schriftlich geschlossen und der
Verbraucher über den Inhalt unterrichtet wird. Außerdem muss ein solcher
Kreditvertrag genaue Angaben enthalten über
* die Höhe des Nettokredits oder der Bar- und Teilzahlungsleistung,
* die Höhe und Laufzeit der Raten,
* die Höhe der Zinsen und des effektiven Jahreszinses.
Wichtig ist auch, dass der Verbraucher darüber belehrt wird, den Vertrag
binnen einer Woche schriftlich widerrufen zu können. Die Belehrung muss der
Kreditnehmer zusätzlich unterschrieben haben, und er muss ein
unterschriebenes Exemplar erhalten. Werden die Formen nicht eingehalten,
läuft die Widerrufsfrist nicht, sodass der Kunde den Vertrag auch nach
Ablauf einer Woche noch widerrufen kann. TIPP: Ist der Vertrag nichtig, weil
die Kriterien nicht eingehalten wurden, darf der Kreditgeber höchstens vier
Prozent Jahreszinsen verlangen - aber auch nur, wenn das Darlehen schon
ausbezahlt wurde. (OLG Schl.-Holst., Az. 2 U 38/96).
Keine Stornogebühren nach dringlicher FAX-Buchung
Ein Mann buchte für eine Reise ein Hotelzimmer per FAX, das er mit dem
Vermerk “dringend” versah. Weil er nach mehreren Tagen noch keine Antwort
erhalten hatte, organisierte er seine Unterbringung anderweitig. Das per FAX
beauftragte Reisebüro verlangte nun aber Stornokosten. Zu Unrecht. Wer seine
Anfrage als dringlich kennzeichnet, muss höchstens vier Tage auf eine
Antwort warten. Die sonst übliche Bindungsfrist von zehn Tagen gilt hier
nicht. Außerdem war der Mann noch nicht einmal zur ausdrücklichen
Stornierung verpflichtet, da er gar keine Antwort erhalten hatte. AG
Frankfurt, Az. 31 C 2672/88.
Teure Delle!
Wer nach dem Diebstahl seines Autos von der Versicherung Geld will, muß
Vorschäden an seinem Fahrzeug korrekt angeben. Ein Autobesitzer, der einen
beträchtlichen Schaden (über 4.000 Mark Reparaturaufwand) als “kleine Delle”
bezeichnet hatte, ging deshalb schließlich ganz leer aus (OLG Köln, Az. 9 U
19/96).
Maklerprovision
Ein Makler hat grundsätzlich keinen Provisionsanspruch, wenn dem Kunden
bereits bekannt war, dass ein angebotenes Haus zum Verkauf steht. Der Makler
kann noch zu einer Provision kommen, wenn der Käufer ihm seine Vorkenntnis
verschwiegen hat. OLG Koblenz, 3 U 1037/97.
Überhang von Ästen
Das gesetzliche Recht, die von einem Nachbarngrundstück überhängenden
Zweige abzuschneiden, und auch der Anspruch, sie beseitigen zu lassen,
setzen eine Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung gerade durch diese
Zweige voraus. OLG Köln, 4 U 89/98.
Eigentümerwechsel
Mieterhöhungen sind erst nach Eintragung des Käufers im Grundbuch
möglich. Wenn Häuser oder Wohnungen verkauft werden, findet der
Eigentümerwechsel nicht schon mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages,
sondern erst mit der Eintragung im Grundbuch statt. KG Berlin, GE 90/1257.
Mietminderung
Mieter dürfen wegen anhaltenden Baulärms die Miete mindern. Eine
fristlose Kündigung des Vermieters wegen angeblichen Zahlungsrückstandes ist
in solch einem. Fall nicht erlaubt. AG Wiesbaden, 91 C 649/99-16.
Mietrecht: Hundegebell
Wohnungsnachbarn können nicht verlangen, dass ein Mieter zu bestimmten
Zeiten jegliches Gebell seines Hundes unterbindet. OLG Düsseldorf, 9 U
111/93.
Weihnachtsgeld-Urteil
Tarifverträge dürfen geringfügig Beschäftigte nicht vom Weihnachtsgeld
ausschließen. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (Az.: C
218/97).
Schlüssel-Diebstahl - Wer muß das Austausch-Schloß zahlen?
Wenn Diebe bei einem Einbruch in die Wohnung den Wohnungsschlüssel
mitgehen lassen, muß der Mieter den Austausch der Hausschließanlage nicht
bezahlen. Das Landgericht Hamburg entschied, daß der Mieter nur zur Kasse
gebeten wird, wenn er den Verlust des Schlüssels verschulden hat (Az: 316 S
55/98). Fällt der Schlüssel z.B. in einen Fluß, ist Mißbrauch ausgeschlossen
und ein Ausbau der Schlösser nicht gerechtfertigt. Auch in diesem Fall muß
der Mieter nichts bezahlen (LG Mannheim, WM 77 S. 121).
Dienst beginnt im Büro
Der Dienst eines Beamten beginnt und endet grundsätzlich am Arbeitsplatz
und nicht schon am Eingang der Dienststelle (Oberverwaltungsgericht Koblenz,
Az.: 2 A 11 040/99).
Wichtiges Urteil für Eigentümer
Eine Eigentümerversammlung darf nicht in der Öffentlichkeit abgehalten
werden, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt/M. Die Themen seien
vertraulich, nichts für fremde Ohren. Wählt eine Eigentümergemeinschaft
einen offenen Gastraum in einem Restaurant oder einen Biergarten im Freien
als Versammlungsort, dann seien sämtliche Beschlüsse nichtig oder zumindest
rechtlich anfechtbar (Az.: 20 W 16/95).
Vater schon vor Geburt zu Unterhalt verurteilt
Schon vor der Geburt des Kindes kann der Vater zu Unterhaltszahlungen
verurteilt wurden, entschied das Oberlandesgericht Schleswig. Begründung der
Richter: Ein ungeborenes Kind hat auch schon Rechte. Dass es im Sinne des
Kindes ist, Unterhaltsansprüche zu sichern, liege auf der Hand. Die
Zahlungen selbst beginnen dann “mit dem Tage der Geburt” (Az.: 13 WF
122/99).
Hund immer sichern
Ein ungesicherter Hund im Auto kann teuer werden. Kommt es deswegen zum
Unfall, braucht die Kasko-Versicherung nicht zu zahlen (OLG Nürnberg, Az.: 8
U 2819/96).
Urteil: Tiefgaragen mit Salz streuen
Tiefgaragenrampen müssen bei Frost mit Salz gestreut werde. Das
Amtsgericht München: Bei gefrierendem Regen reicht es nicht aus, wenn an der
Ausfahrt nur Split gestreut wird (Az.: 261 C 11411/98).
Wohnungs-Urteil
Gestaffelte Fristen für Schönheitsreparaturen sind rechtmäßig. Das
Koblenzer Oberlandesgericht: Verschiedene Fristen knüpfen erfahrungsgemäß an
unterschiedlichen Grad der Abnutzung an (Az.: 5 U 930/98).
Millionengewinn schützt vor Kündigung
Wenn ein Unternehmen jahrelang Millionengewinne einfährt, darf es
Mitarbeitern nicht betriebsbedingt kündigen. Ein Mineralölkonzern wollte
trotz guter Dividenden die Hälfte der Arbeitskräfte entlassen. Ein
“dringendes betriebliches Erfordernis” für die Kündigungen konnte das
Arbeitsgericht Gelsenkirchen nicht sehen. Der Wunsch des Unternehmens, noch
mehr Gewinn zu erzielen, sei kein Kündigungsgrund (Az: 12 Ca 3762/96).
Mehr Pflichten bei der Inspektion
Eine Werkstatt muß bei fortgeschrittenem Fahrzeugalter im Rahmen einer
Inspektion den Zustand des Zahnriemens überprüfen, auch wenn dies in den
Wartungsrichtlinien des Herstellers nicht vorgesehen ist, urteilte das LG
München. Ein Kunde hatte kurz nach der 100 000-Kilometer-Inspektion einen
Motorschaden erlitten, weil die Werkstatt den verschlissenen Zahnriemen
nicht kontrolliert hatte. Nach Ansicht der Richter wäre sie aber dazu
verpflichtet gewesen, weil die Gefahr eines Defekts hinlänglich bekannt sei
und die Prüfung ohne besonderen Aufwand vorgenommen werden könne. Die
Werkstatt habe den Schaden zu tragen (31 S 14827/98).
Verlängerungsklausel unwirksam
Eine Klausel im Fitneßstudio-Vertrag, nach der sich das
Vertragsverhältnis automatisch um ein Jahr verlängert, wenn nicht zu einem
bestimmten Termin gekündigt wird, ist unwirksam, so das AG Dortmund (132 C
10155/98). Solche Klauseln dürften allenfalls einen Zeitraum von 6 Monaten
erfassen.
Testamentsklausel
Schlechte Zeiten für streitsüchtige Erbparteien! Sie können per Klausel
enterbt werden, sobald sie ein Testament anfechten. Das entschied jetzt das
OLG Dresden (7 W 1571/98). Der Fall: Ein Mann hatte neben seiner Familie
auch die Geliebte und deren Sohn in seinem Testament bedacht. Da er von
vornherein Streit befürchtete, fügte er eine Klausel hinzu, nach der jeder
enterbt werden sollte, der das Testament anficht. Seine Familie klagte und
verlor prompt.
Staat zahlt Hochzeitsticket
Fährt ein Sozialhilfeempfänger mit der Bahn zur Hochzeit seines Bruders,
muss der Staat das Ticket bezahlen. Verwaltungsgericht Göttingen, Az.: 2 B
2350/99.
Streit kann krank machen
Eine plötzliche Krankschreibung nach Streit mit dem Chef rechtfertigt
keine fristlose Kündigung. Das Arbeitsgericht Frankfurt entschied: Der
Arbeitgeber muß beweisen, daß die Krankheit tatsächlich vorgetäuscht war.
(Az: 1AZR 499/98).
Verkehrsrecht: Grünanlage
Blumenbeete an einer Bushaltestelle müssen nicht gesondert gesichert
sein. Eine Wegesicherung, die jeden Unfall ausschließt, ist nicht
erreichbar. LG Itzehoe, 7 O 127/98.
Streupflicht
Bei Eisregen kann ein Autofahrer nicht erwarten, dass alle gefährlichen
Straßenabschnitte schon am frühen Morgen abgestreut sind. OLG Koblenz, 12 U
321/98.
Verkehrsrecht: Holperweg
Auf Wirtschaftswegen müssen Radfahrer mit größeren Hindernissen rechnen.
Stürzen sie dort, können sie keinen Schadenersatz von der örtlichen
zuständigen Kommune fordern. Denn hier gelten nur Sicherungspflichten, die
eine gefahrlose Benutzung für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge
ermöglichen. LG Aachen, 4 O 25/98.
Verkehrsrecht: Gegenverkehr
Ein Radfahrer auf der Vorfahrtstraße behält auch dann sein
Vorfahrtsrecht gegenüber kreuzenden oder einbiegenden Fahrzeugen, wenn er
den linken von zwei vorhandenen Radwegen benutz. BGH, 4 STR 192/86.
Modernisierung
Ein Vermieter, der seine Wohnung modernisiert hat, kann die Mieter
erhöhen. Voraussetzung: Er kann dem Mieter schriftlich darlegen, welche
Kosten dabei entstanden sind. Nach Auffassung des Landgerichts Berlin genügt
es jedoch nicht, neben dem Erhöhungsschreiben unsortierte Belege
mitzuschicken. Die Aufstellung müsse in einem einheitlichen Bild erscheinen.
(LG Berlin 64 S 353/97).
Polizeigewahrsam
Die Polizei ist verpflichtet, ein aufgebrochenes Fahrzeug
sicherzustellen, wenn es noch einen gewissen Wert hat und nichts darauf
hindeutet, dass der Besitzer sich des Wagens entledigen wollte. In dem vor
dem OLG Hamm verhandelten Fall war das Fahrzeug später völlig ausgebrannt im
Wald gefunden worden. Wenn die Beamten das Fahrzeug weder sicherstellen noch
dem Eigentümer mitteilen, dass das Auto in aufgebrochenem Zustand gefunden
wurde, handelt es sich um eine Pflichtverletzung, so die Richter. Der Staat
bzw. das Bundesland habe in diesem Fall den entstandenen Schaden zu
ersetzen. (OLG Hamm, 11 U 186/97).
Satelliten-Empfang
Eine Klausel in einem Mietvertragsformular, nach der ein Mieter
verzichtet, eine Satelliten-Empfangsanlage aufzustellen, ist unwirksam, weil
sie das Grundrecht der Informationsfreiheit unzulässig beeinträchtig
(LG Essen 10 S 505/907).
Bank muß alles erklären
Banken und Sparkassen müssen ihre Kunden umfassend aufklären, wenn sie
ihnen Geldanlagen empfehlen. Sie sind zur sachlich richtigen, klaren und
vollständigen Information auch dann verpflichtet, wenn sie dazu nicht
ausdrücklich aufgefordert werden. Oberlandesgericht Koblen, Az.: 8 U 272/97.
Kennzeichnungspflicht für importierte Gebrauchtwagen
Ein Autohändler darf seinen Käufern nicht verschweigen, wenn seine
Gebrauchtwagen aus dem Ausland stammen. Denn als Autohändler muss er wissen,
dass importierte oder reimportierte Autos einen geringeren Marktwert als
deutsche Gebrauchtwagen haben und deshalb auch einen geringeren
Verkaufspreis erzielen. Verschweigt ein Händler diesen Umstand, macht er
sich der arglistigen Täuschung schuldig. Der so hinter das Licht geführte
Käufer kann deshalb vom Vertrag zurücktreten, der dann für null und nichtig
erklärt wird.
Die Tatsache, dass bei eingeführten Autos keine Vorbesitzer im Fahrzeugbrief
eingetragen sind, ist ein schwerwiegender Nachteil, der sich beim
Wiederverkauf bemerkbar macht. Denn “fehlende” Vorbesitzer lassen naturgemäß
den Zweifel aufkommen, ob der Verkäufer überhaupt zum Verkauf berechtigt
ist. Außerdem kann anhand eines “neuen” Fahrzeugbriefs nicht mehr geprüft
werden, wie viele Vorbesitzer das Fahrzeug gehabt hat. OLG
Saarland, Az. 4 U 632/98-141
Mietrecht: Umbau gebilligt
Beim Auszug aus einer gemieteten Wohnung sind Mieter dazu verpflichtet,
den ursprünglichen zustand wieder herzustellen - es sei denn, der Vermieter
verzichtet ausdrücklich darauf. Ein Paar hatte Umbaumaßnahmen vorgenommen:
einen Wandschrank eingebaut und alle Zimmertüren weiß lackiert. Die
Zustimmung der Vermieterin holten die beiden aber jeweils vorher ein. Auf
die spätere Forderung der Vermieterin, alle Veränderungen wieder zu
beseitigen, musste das Paar deshalb nicht eingehen. Denn auf den Anspruch,
die Wohnung in den Grundzustand zu versetzen, hat die Vermieterin schon
dadurch verzichtet, dass sie die Verschönerungsmaßnahmen billigte.
LG Münster, Az. 8 S 260/98
Steuererstattung: Nur für den Verdiener
Einen Anspruch auf Erstattung der Steuer beim Lohnsteuerjahresausgleich
hat immer nur derjenige, der auf Grund eigener Einkünfte die Steuern auch
gezahlt hat. Dieser Grundsatz gilt auch für Ehepaare, die gemeinsam zur
Einkommensteuer veranlagt worden sind. Eine Ausnahme gibt es: Die
vereinbaren vorher ausdrücklich, dass die erstatteten Beträge aufgeteilt
werden. AG Dortmund, Az. 125 C 5257/99
Gehalt: Nicht für den Partner
Wer seinem Lebenspartner hilft und in dessen Firma mitarbeitet, hat
keinen Anspruch auf eine nachträgliche Vergütung. Denn ohne Vertrag sind
Leistungen, die sich nicht eheliche Partner erbringen, als Gefälligkeit
anzusehen. Eine Frau hatte ihren Freund nach deren Trennung auf Vergütung
der von ihr geleisteten Büroarbeit verklagt. Anspruch auf Lohn hat sie aber
nur, wenn die beiden dies ausdrücklich vereinbart hätten. LAG Köln, Az. 10
Sa 69/99
Kaffeekochen für Kollegen: Leider nicht versichert
Jetzt wird auch noch Freundlichkeit bestraft: Wer im Betrieb für sich
oder Kollegen freiwillig Kaffee (oder Tee) kocht, ist bei Verletzungen nicht
unfallversichert (Sozialgericht Gelsenkirchen, Az. S 10 U 308/98). Eine
Angestellte (48) hatte beim Kaffeekochen Verletztengeld und Unfallrente,
verlor. Begründung: Gesetzlicher Schutz besteht nur dann, wenn der Chef
ausdrücklich Weisung zum Kaffeekochen erteilt. Oder wenn Gäste bewirtet
werden müssen.
Motorradverkauf
Wer sein Motorrad einem unbekannten, ohne eigenes Fahrzeug erschienenen
Kaufinteressenten zur Probefahrt überlässt, handelt grob fahrlässig, wenn er
sich nicht dessen Personalien aufschreibt oder wenigstens eine Anzahlung als
Sicherheit verlangt. Verschwindet der angebliche Käufer mit dem Motorrad,
kann der Eigentümer daher auch keine Diebstahls-Entschädigung von seiner
Kaskoversicherung beanspruchen (OLG Düsseldorf Az.l 4 U 77/98).
Gleitzeit-Schwindel
Einem Arbeitnehmer, der die Abrechnung seiner Gleitzeitstunden
manipuliert hat und dann auch noch beharrlich leugnet, die vorsätzlich
falschen Zeitangaben selbst eingetragen zu haben, kann wegen seines
Fehlverhaltens fristlos gekündigt werden (Bundesarbeitsgericht Az. 2 AZR
832/98).
Zumutbare Tätigkeit
Eine Reinigungskraft, die in einem Krankenhaus arbeitet, muss im Notfall
auch andere, vergleichbare Tätigkeiten ausführen, wenn es die Situation
verlangt. Im konkreten Fall hatte ein Blitzschlag die Warentransportanlage
der Klinik lahm gelegt; die Betroffene wurde aufgefordert, im
Containerdienst zu arbeiten, mit dem die einzelnen Stationen mit Essen
versorgt werden. Die Verweigerung dieser Arbeit erkannte das Arbeitsgericht
Marburg als Kündigungsgrund an (Az. 2 CA 488/97).
Pfändungsgebühr ist unzulässig
Für die Bearbeitung von Kontopfändungen dürfen Banken nach einem Urteil
des Bundesgerichtshofs keine Gebühren vom Kontoinhaber verlangen, berichtet
die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AGV). In dem Urteil gegen
die Postbank bekräftigen die Richter, dass Banken ohnehin verpflichtet
seien, bei Pfändungen mitzuwirken, abgesehen davon erbringe die Bank in
solchen Fällen keine Leistung für den Kunden, sondern handele vielmehr im
eigenen Interesse bzw. im Interesse der Gläubiger (Az: XI ZR 8/99).
Wann die Firma Fortbildungskosten zurückverlangen darf
Wenn ein Unternehmen die Weiterbildungskosten eines Mitarbeiters
übernommen hat, dann darf es die nicht automatisch zurückverlangen, wenn der
Mitarbeiter kündigt. Die Ausnahme: Es handelte sich um einen mehrmonatigen
Lehrgang. Denn dann darf das Unternehmen eine Bindungsfrist vereinbaren. Der
Fall: Ein Techniker bei einer Telefonbaufirma hatte zwei Jahre vor seiner
Kündigung an einem dreiwöchigen Lehrgang teilgenommen. Als er das
Unternehmen verlassen wollte, behielt die Firma 2000 Mark vom letzten
Monatsgehalt ein, Begründung: Das Unternehmen gehe von einer dreijährigen
Bindungszeit des Mitarbeiters aus, und das sei sein Beitrag zu der insgesamt
5000 Mark teuren Weiterbildung. Nach Meinung des Gerichts, vor dem der
Techniker klagte, ist eine dreijährige Kündigungsbindung aber nur für
aufwendige Fortbildungen von mehr als sechs Monaten zulässig. Bei einer
Dauer bis zu zwei Monaten zulässig. Bei einer Dauer bis zu zwei Monaten ist
eine einjährige Bindungsdauer möglich. Kündigt der Arbeitnehmer danach, muss
er nichts mehr zahlen. ArBG Frankfurt, Az. 4 Ca 3090/99.
Ohne Koffer nur halber Reisepreis
Wer seinen Koffer bei Reiseantritt am Flughafen aufgegeben hat, ihn dann
aber nicht wiedersieht, muss nur die Hälfte des Reisepreises zahlen.
Schließlich muss sich der Reisende am Urlaubsort zumindest notdürftig neu
einkleiden. So entschied das OLG Hamburg, als ein Reiseveranstalter nicht
zahlen wollte und den Urlauber an die Fluggesellschaft verwiesen hatte. Zu
Unrecht, wie das Gericht befand: Allein der Reiseveranstalter ist für den
Transport des Gepäcks in den Urlaubsort verantwortlich. Fehlt der Koffer
während des gesamten Urlaubs, ist eine Preisminderung um die Hälfte
gerechtfertigt, selbst wenn der Koffer nach der Reise wieder auftaucht. OLG
Hamburg, Az. 45 C 7300/96.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Mahnung
Versicherungsgesellschaften müssen ihre Kunden formgerecht zur Zahlung
ausstehender Beiträge auffordern. Tun sie das nicht, zahlen sie im
Schadensfall auch dann, wenn der Versicherte fällige Prämien schuldig ist.
So entschied der Bundesgerichtshof (AZ IV ZR 118/98). Häufiger Fehler der
Gesellschaften: Sie informieren den Versicherten nicht über die Höhe des
Beitragsrückstands. Oder sie erläutern die Konsequenzen der Nichtzahlung auf
der Rück- statt auf der Vorderseite ihrer Schreiben.
Pfändung
Der Auszahlungsbetrag einer Lebensversicherung darf gepfändet werden.
Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (AZ VII R 54/90). Ausweg für
Versicherte: sich beim Abschluss einer Police auf eine Rente festlegen. Die
ist laut einem Urteil des saarländischen Finanzgerichts für Gläubiger tabu
(AZ 1 K 168/99).
Geld vom Finanzamt zurück
Für nicht verschreibungspflichtige Arzneien gibt es zwar kein Geld von
der Krankenkasse, dafür aber vom Finanzamt. Das Finanzgericht in Hamburg
urteilte, dass Medikamente wie Nasenspray oder Kopfschmerztabletten als
außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden dürfen (II
90/98). Voraussetzung: Der Arzt muss seinen Patienten die medizinische
Notwendigkeit der Medikamente attestieren und zwar vor deren Kauf.
Fristgerecht
Auf die Post ist Verlass. Das hat vor kurzem das
Bundesverfassungsgericht klargestellt (1 BVR 762/99). Nach Ansicht der
Verfassungshüter genügt es, einen Einspruch einen Tag vor Ablauf der Frist
abzuschicken. Erreicht der Brief den Empfänger nicht rechtzeitig, darf das
nicht zu Lasten des Absenders gehen.
Weiterbildung senkt Steuern
Wer sich im Ausland beruflich weiterbildet, braucht sich nicht den
Vorwurf gefallen lassen, er habe Ferien gemacht. Der Fiskus muss die Kosten
der Fortbildung als steuernmindern anerkennen. Es sei denn, die
Finanzbeamten können beweisen, dass der Steuerzahler die Zeit am Pool statt
im Seminarraum verbracht hat. Das entschied jetzt der Europäische
Gerichtshof in Luxemburg (RS C-55/98).
Bankgebühren müssen zurückerstattet werden
Nicht jeder Bankservice kostet Geld. Kreditinstitute dürfen für nicht
ausgeführte Daueraufträge, Überweisungen, Schecks und Lastschriften keine
Gebühren berechnen (AZ XI ZR 5/97, AZ XI ZR 296/96). Auch Barauszahlungen
kosten nichts. Erst wenn der Kunde mindestens fünf Freiposten pro Monat
erhält, sind Gebühren zulässig. Die Institute müssen alle Gebühren
erstatten, die sie Kunden nach dem 1. April 1977 belastet haben (AZ XI ZR
217/95). Auch Freistellungsaufträge müssen gratis verwaltet und geändert
werden. Wer bisher dafür gezahlt hat, kann die Gebühren zurückverlangen (AZ
XI ZR 269/96, AZ XI ZR 279/96). Stirbt ein Kunde, meldet die Bank den
Erbfall dem Fiskus - kostenlos.
Reisegepäckversicherung
Wer auf einer Urlaubsreise bestohlen wird und den Diebstahl nicht sofort
bei der nächsten Polizeidienststelle meldet, riskiert den Schutz seiner
Reisegepäckversicherung. Das entschied jetzt das Kölner Amtsgericht (AZ 118
C 109/99). Nur wenn die Versicherung die Angaben über den entstandenen
Schaden genau prüfen kann, ist sie zur Zahlung verpflichtet.
Vermieter muß lärmender Familie kündigen
Eine ziemlich lautstarke Familie ging in einem Mehrfamilienhaus den
restlichen Mietern schwer auf die Nerven. Kindergeschrei und lautes Poltern
von früh bis spät waren die Regel. Diverse Gespräche halfen nicht, eine
Unterlassungsklage der Nachbarn blieb ebenfalls ohne Effekt. Da forderten
die gestressten Mitmieter den Vermieter auf, die Familie vor die Tür zu
setzen. Das Landgericht Berlin gab ihnen recht und verpflichtete den
Vermieter, den Störenfrieden zu kündigen. Eine gewisse Geräuschkulisse sei
zwar hinzunehmen, doch ständige Störungen der Nacht- und Sonntagsruhe etwa
durch eine laufende Waschmaschine und zu boden fallende Gegenstände müsse
man nicht ertragen. Da sonst nichts gefruchtet habe, bleibe nur die
Kündigung. LG Berlin, Az. 62 S 290/98.
Reisebüros haben Informationspflicht
Reisebüros sind verpflichtet, ihre Kunden darüber zu informieren, wenn
die von einem anderen Flughafen aus günstiger verreisen können. Für den
Schaden haftet der Veranstalter, urteilten die Bad Homburger Amtsrichter
(AZ 2 C 431/97-19).
Versicherungsschutz greift auch bei Kippfenster
Wer nur kurz seine Wohnung verlässt, ist auch dann versichert, wenn er
die Fenster gekippt lässt. Erst bei längerer Abwesenheit müssen sie
vollständig geschlossen werden, so das Oberlandesgericht hamm (AZ 20 U
149/98).
Ausfallhonorar für Arzt
Patienten, die einen fest vereinbarten Arzttermin nicht absagen, sondern
einfach ausfallen lassen, müssen ihrem Arzt ein Ausfallhonorar zahlen,
urteilte das Landgericht Hannover (AZ 19 S 34/97). Die Richter genehmigten
einem Zahnarzt 700 Mark, weil dieser vergeblich auf seinen Patienten
gewartet hatte.
Kreditinstitute müssen nicht warnen
Wenn bei Börsentermingeschäfte Verluste entstehen, können Anleger nicht
in jedem Fall dafür ihre Bank mit dem Argument haftbar machen, sie seien
über die Gefahren solcher Geschäfte nicht ausreichend aufgeklärt worden.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist es nicht Aufgabe eines
Kreditinstituts den Kunden vor sich selbst zu schützen, indem es den
Geschäftsabschluss verweigere (AZ XI ZR 286/97).
Mehrarbeit verweigert - kein Rauschmiss
Kann eine Firma einem gewerkschaftlich organisierten Mitarbeiter
kündigen, der eine Verlängerung seiner Arbeitszeit von 35 auf 38,5 Stunden
in der Woche ablehnt? Antwort: nein, sagt das Bundesarbeitsgericht. Tenor
des Urteils: Tarifliche Regelungen gelten zwingend und unmittelbar für die
Tarifparteien. Ein Verzicht ist nur dann möglich, wenn der Tarifvertrag dies
ausdrücklich vorsieht (2 AZR 422/98).
Geknickte Zeugnisse - kein Problem
Unternehmen sind nicht verpflichtet Zeugnisse in einem Din-A4-Umschlag
mit gesteiftem Rücken zu versenden. Darauf bestand der Mitarbeiter eines
Unternehmens in Hessen, der sein Zeugnis zweimal gefaltet in einem
Briefumschlag bekommen hatte. Das BAG entschied jetzt: Kein Problem, wenn
der Arbeitgeber das Zeugnis in einem kleinen Umschlag unterbringt (9 AZR
893/98).
Schlechter Chef - keine Versetzung
Wie wird man am besten seinen Vorgesetzen los? Auf keinen Fall so: Eine
Versicherungsgesellschaft hatte Mitarbeiter nach ihrer Meinung über
Führungskräfte gefragt. Ein Referatsleiter bekam schlechte Noten, daraufhin
wurde er degradiert. Geht nicht, urteilten Frankfurter Arbeitsrichter und
erklärten die Druckkündigung für unwirksam. Man könne sich seinen Chef nicht
einfach aussuchen (9 Ca 5184/98).
Keine Gebühr für Pfändung
Banken und Sparkassen dürfen für die Bearbeitung von Kontopfändungen
keine Entgelte verlangen. Der Bundesgerichtshof verbot die gängige Praxis
der Geldhäuser, z.B. zu Beginn 30 Mark und dann monatlich 20 Mark zu
kassieren. Kunden können sämtliche Gebühren zurückfordern - rückwirkend bis
1977. BGH, Az. XI ZR 219/98
Autofahrer dürfen auch für Kleintiere bremsen
Autofahrer dürfen jetzt auch für Kleintiere bremsen. Bauen sie dabei
einen Unfallmuss der Versicherer zahlen. So das Oberlandesgericht Nürnberg
(AZ 8 U 1477/99). Bislang verweigerten viele Assekuranzen den Schadenersatz.
Sie warfen Kunden, die Unfälle wegen Füchsen oder Hasen verursachen,
kurzerhand grob fahrlässiges Handeln vor.
Arglistiger Gebrauchtwarenhändler
Steht ein Gebrauchtwagen länger als drei Jahre bei einem Händler, müssen
potenzielle Käufer auf die lange Standzeit hingewiesen werden. Andrenfalls
handelt der Verkäufer laut Urteil des Amtsgerichts in Rottweil arglistig
(AZ 2 C 104/98).
Folge: Der Händler haftet für Schäden, die nach dem
Kauf am Auto auftreten. Auch dann, wenn im Kaufvertrag Gegenteiliges
vereinbart wurde.
Name entscheidet
Banken schreiben Überweisungen stets dem angegebenen Empfänger gut. Ob
die zugehörige Kontonummer stimmt, spielt keine Rolle. Das Oberlandesgericht
in Frankfurt am Main lehnte jüngst die Schadenersatzklage einer Frau gegen
ihre Bank ab (AZ 14 U 205/97). Das Institut hatte für sie bestimmtes Geld
einem Fremden zugleitet. zwar war ihre Kontonummer korrekt, aber
fälschlicherweise stand ein anderer Name auf dem Vordruck.
Nebenkostenabrechnung - Streit um Frist
Vermieter nehmen sich oft viel Zeit mit der Abrechnung der Nebenkosten.
Besonders, wenn die mieter mit Rückzahlungen rechnen dürfen. Wer in der
Vergangenheit die Geduld verlor und die Abschlussrechnung gerichtlich
einfordern wollte, hatte schlechte Karten. Das Gesetz regelt nur für
Sozialwohnungen, dass die Auflistung von Heiz-, Wasser- und anderen Kosten
maximal ein halbes Jahr auf sich warten lassen darf. Erstmals hat nun das
Frankfurter Landgericht entschieden, dass diese Regelung auch für andere
Mietverhältnisse gilt (AZ 33 C 444/98-27). Um Streit zu vermeiden, raten
Mietrechtsexperten, im Mietvertrag festzulegen, bis wann die Abrechnung
fertig sein soll.
Chef bedroht - Rausschmiss
“Der soll mir nicht im Dunkeln begegnen” oder “ich haue dem Chefs aufs
Maul” - solch leichtfertige Sprüche führen zur fristlosen Kündigung. Das
Arbeitsgericht Frankfurt: Ankündigungen dieser Art seien keine im
geschlossenen Kollegenkreis möglicherweise hinzunehmenden Abfälligkeiten,
sondern massive Gewaltandrohungen. Das müsse sich kein Arbeitgeber gefallen
lassen (9 Ca 9662/98).
Krankgeschrieben und verreist - alles ok
Dumm gelaufen: Vor seiner Knieoperation, für die er sich hatte
krankschreiben lassen, machte ein Mann eine Reise nach Karlsbad. Dort lief
er dann seinem Chef über den Weg. Der drohte mit fristloser Kündigung.
“Rechtswidrig”, sagen Arbeitsrechtler. Der Arzt habe die Busreise nicht
verboten. Fristlose Kündigung sei nur bei genesungshemmenden Tätigkeiten
erlaub (AG Frankfurt, 9Ca 7546/98).
Kein Betriebsrat, kein Sozialplan
Arbeitnehmer in Unternehmen ohne Betriebsrat haben bei einer Schließung
keinen Anspruch auf Sozialplan. Frankfurter Richter wiesen die Klage eines
Malers zurück, der nach dem Aus seiner Firma eine Abfindung wollte -
vergebens. Die Richter: Ohne Betriebsrat gehe nichts. Dessen Aufgabe sei es,
Arbeitnehmerinteressen bei der Vereinbarung des Sozialplans zu vertreten (7
Ca 8814/98).
Krank: 13. Monatsgehalt gestrichen
Wer dauerhaft arbeitsunfähig ist, muß damit rechnen, daß ihm der
Arbeitgeber das 13. Monatsgehalt streicht - jedenfalls, wenn es ein
leistungsbezogener Lohnbestandteil ist. Ein Arbeitnehmer, der sechs Monate
ohne Unterbrechung krankgeschrieben war, hatte gegen seine Firma geklagt -
erfolglos. ArbG Frankfurt, Az. 17 Ca 1709/99
Kilometerstand unverbindlich
Die Gesamtfahrleistung eines Gebrauchtwagens stellt in einem Kaufvertrag
unter Privatleuten keine verbindliche Zusicherung dar. Deshalb hat ein
Käufer keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn sich herausstellt, daß das
Auto mehr Kilometer auf dem Tacho hat - jedenfalls, wenn es schon mehrere
Vorbesitzer gab. LG Heilbronn, Az. 6 S 358/98.
Versteckte Kamera - kein Beweismittel
Sie sind überall. Doch der Einsatz von versteckten Kameras “rechtfertigt
das Eigentumsinteresse des Arbeitsgebers nur, wenn dies die einzige
Möglichkeit ist und weniger weitreichende Mittel nicht zur Verfügung
stehen”, so das Kölner Landesarbeitsgericht (12 Sa639/96). Der Rausschmiß
einer Mitarbeiterin, die sich aus Beständen mit Parfüm eingesprüht hatte,
war kündigungsrechtlich irrelevant.
Keinen Pfennig aus der Kaffeekasse
Wer im Betrieb in eine Kaffeekasse einzahlt, aus der Ausflüge oder Feste
bezahlt werden, kann nach seinem Abschied von der Firma nichts
zurückverlangen. Das Arbeitsgericht Hannover (7Ca133/98) entschied. Der Sinn
einer solchen Kasse sei es, das Geld gemeinsam auf den Kopf zu hauen.
Privattelefonierern droht Kündigung
Arbeitnehmer, die von ihren Dienstapparaten kostenlos privat
telefonieren, droht die fristlose Kündigung. Nach Ansicht des Würzburger
Arbeitsgerichts sei dies kein Kavaliersdelikt. Das Führen von
Privatgesprächen sei eine Straftat gegen den Arbeitgeber, bei der die
“kriminelle Energie” des Arbeitnehmers besonders zu berücksichtigen sei
(1Ca1326/97).
Schlappe für Versicherer
nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen
Versicherungsgesellschaften die Bedingungen laufender Verträge nicht ändern
oder ersetzen. Nach Meinung des BGH sind Anpassungsklauseln unwirksam, da
sie den Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligen (AZ:IV ZR 218/97).
Die Klauseln sind derzeit in vielen Hausrat-, Haftpflicht-, Gebäude- oder
Kfz-Versicherungen üblich. Daher: Bei einer geplanten Anpassung eines
Altvertrags unbedingt Widerspruch einlegen. Wer eine neue Police abschließt,
braucht diesen Passus gar nicht erst zu akzeptieren.
Trinkgeldsteuer
Nur weil andere ihre Trinkgelder dem Fiskus verschweigen, ist dies für
ehrliche Steuerzahler kein Grund, sich vor dem Gesetz ungleich behandelt zu
fühlen. Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, daß die Besteuerung der
zugesteckten Münzen verfassungsgemäß ist. Selbst dann, wenn das Finanzamt in
manchen Branchen Probleme hat, die Steuer einzutreiben (AZ: VI R 43/95).
Radwegpflicht
Wen das Schlagloch auf der Straße aus dem Sattel wirft, kann nicht auf
Schmerzensgeld seitens der Gemeinde hoffen. Zumindest dann nicht, so das
Landgericht Köln, wenn ein Radweg vorhanden ist. Den nämlich müsse jeder
Velofahrer nutzen. Das Argument des Klägers, er habe die Straße benutzt, um
ordentlich Tempo machen zu können, zog bei den Richtern nicht (AZ: 5 O
310/98).
Produkthaftung
Wegen eines Defekts in einer erst 6 Monate alten Waschmaschine kam es zu
einem Kellerbrand. Der Hauseigentümer verklagte den Hersteller auf
Schadenersatz. Das OLG Koblenz gab ihm Recht, nachdem ein Sachverständiger
zu dem Schluss gekommen war, dass eindeutig die Waschmaschine den Brand
verursacht hatte. Urteilsbegründung: Komme es bei einem fast neuen, auf
lange Nutzung ausgelegten Gerät - übliche und ordnungsgemäße Nutzung
unterstellt - zu einem Defekt, so sprächen die Umstände dafür, dass das
Gerät von vorneherein mangelhaft gewesen sei. Trotz strenger
Qualitätsprüfungen im Unternehmen könne es “Ausreißer” geben. Nach dem
Produkthaftungsgesetz haftet der Hersteller für Schaden, der durch sein
fehlerhaftes Produkt entstehe. (OLG Koblenz, 5 U 1668/98).
Mietkaution
Auch wenn die hinterlegte Mietkaution nach dem Verkauf eines Mietshauses
bereits an einen neuen Eigentümer ausgehändigt wurde, kann sich der Mieter
nach seinem Auszug noch an den früheren Vermieter halten, um seine
hinterlegte Kaution zurückzubekommen, z.B. wenn der Neueigentümer
zahlungsunfähig ist (Bundesgerichtshof, XII ZR 124/97).
Nun doch: Plastik-Armband ist zulässig
Karibikurlaub, Sonne und nichts als Ärger. So empfanden es im
vergangenen Sommer einige All-Inclusive- Urlauber, die in ihrem Hotel Tag
und Nacht ein Plastikarmband tragen mussten, das sich nicht entfernen ließ.
Obwohl mit der Kennzeichnung lediglich der reibungslose Hotelbetrieb
sichergestellt werden sollte, fühlten sich die Betroffenen gegenüber den
zahlenden Hotelgästen gebrandmarkt und klagten nach der Rückkehr auf
Schadenersatz. Zwei Gerichte lehnten Schadenersatzansprüche ab (LG Köln 11 S
216/98) und LG Hamburg (313 S 40/99). Begründung: Es handele sich lediglich
um eine leichte Beeinträchtigung.
Betriebskosten
Wenn Wohnungen mit Wasser-Zwischenzählern ausgestattet sind, darf der
Vermieter nicht einen grob abweichenden höheren Verbrauch des Hauptzählers
berechnen. Das Landgericht Braunschweig hält Abweichungen von höchstens 20
Prozent zwischen beiden Messungen für zulässig. (AZ: 6 S 163/98).
Wohnungskündigung
Während der Abwesenheit einer Berliner Mieterin ließ der Vermieter
unangekündigt mit einem eigenen Schlüssel die Wohnung öffnen, um “die Lage
zu sondieren”. Als die Mieterin davon erfuhr, kündigte sie fristlos, aber
erst nachts sechs Wochen. Der Vermieter klagte auf Mietzahlung für weitere
drei Monate und verlor: Seine Eigenmächtigkeit sei vertragswidrig und die
Kündigung nach sechs Wochen nicht zu spät, da die Mieterin sich ja erst nach
einer anderen Wohnung umsehen müsse. (LG Berlin, 64 S 305/98).
“Radarfallen-Fahrt”
Autofahrer, die an einem Tag zweimal geblitzt werden, müssen zweimal
Bußgeld zahlen - auch wenn es sich um eine Fahrt handelt. Mit dem Argument
wollte sich ein Fahrer vor der Zahlung drücken. Da zwischen den Aufnahmen
130 Kilometer lagen, könne jedoch von einer “Einheit” der Tat keine Rede
sein. OLG Thüringen, Az. 1 Ss 71/99.
Haftung für Übergabe-Einschreiben
Kann die Post nicht beweisen, dass sei ein Übergabe-Einschreiben
zugestellt hat, haftet sie für den Schade. Der Gewinner eines Prozesses
erwartete 36.000 Mark, die der Verlierer zahlen sollte. der
Festsetzungsbescheid des Gerichts, den dieser per Einschreiben geschickt
hatte, kam jedoch beim Verlierer nie an. Die Post wollte sich mit 50 Mark
Schadenersatz aus der Affäre ziehen. Nun befand ein Gericht, sie habe für
das Verschulden ihrer Boten gerade zu stehen. LG Itzehoe, Az. 2/241/99.
Sonderzahlungen im Erziehungsurlaub
Ein Arbeitnehmer hat auch im Erziehungsurlaub Anspruch auf tarifliche
Sonderzahlungen. So entschied das Bundesarbeitsgericht, nachdem ein Pilot
geklagt hatte, weil seine Fluggesellschaft ihm während seines zweijährigen
Erziehungsurlaubs kein Urlaubsgeld zahlen wollte. Begründung: Beim
Urlaubsgeld handele es sich um eine arbeitsleistungsbezogenen
Sonderzahlung, die dem Piloten während des Erziehungsurlaubs mangels
Arbeitsleistung nicht zustehe. Das Gericht war anderer Auffassung:
Voraussetzung für den Anspruch auf Urlaubsgeld sei das Bestehen eines
Arbeitsverhältnisses und nicht ob der Arbeitnehmer Arbeitsleistung erbringe
oder nicht. Das Urteil ist jedoch nur für diesen Tarifvertrag gültig und
kann nicht auf alle tarifvertraglichen Regelungen übertragen werden. BAG, Az.
9 AZR 225/99.
Makler muss korrekt informieren
Steuern sparen - das will fast jeder. Eine Möglichkeit ist der Erwerb
von Wohneigentum. Aber nicht alle Aufwendungen können steuerlich geltend
gemacht werden. Der Fall: Ein Mann ließ sich von einem Makler ein günstiges
Steuersparmodell erstellen und kaufte die angepriesene Eigentumswohnung -
ein folgenschwerer Fehler. Denn die Reparaturkosten, die für die Wohnung
anfielen, waren steuerlich nicht abzugsfähig, weil sie zu den
Anschaffungskosten zählen und nicht zum Erhaltungsaufwand, wie vom Makler
berechnet.
Ohne die versprochene Steuerersparnis gab es jedoch für den Käufer keinen
Grund mehr, die Wohnung zu erwerben. Er wollte den Kaufvertrag rückgängig
machen. Der Makler weigerte sich, und die Gerichte wurden bemüht. In letzter
Instanz entschied der Bundesgerichtshof zu Gunsten des Käufers. Das
Steuersparmodell des Maklers sei unseriös gewesen. Und: Der Makler hätte den
Käufer in jedem fall auf die Rechtslage aufmerksam machen müssen. BGH, Az. V
ZR 344/97.
Ehrlichkeitskontrolle ist zulässig
Arbeitgeber dürfen Ehrlichkeitskontrollen, etwa bei
Reisekostenabrechnungen, bei ihren Mitarbeitern durchführen. Solange keine
technischen Hilfsmittel verwendet werden, muss nicht einmal der Betriebsrat
zustimmen, entschied das Bundesarbeitsgericht. Hierbei werde das
Arbeitsverhalten und nicht das Ordnungsverhalten geprüft. (BAG, Urteil vom
18. November 1999 - 2AZR743/98).
Kein Rauswurf ohne Abmahnung
Wer während seiner Arbeitszeit private Aufgaben erledigt, darf nicht
gleich fristlos gefeuert werden. In jedem Fall muss der Kündigung eine
Abmahnung vorausgehen, um die Grenzen der Toleranz aufzuzeigen. Der
Arbeitsrichter unterstrich allerdings auch, dass es im Grunde nicht erlaubt
sei, während der Arbeit privaten Dingen nachzugehen (Landesarbeitsgericht
Hamm, Aktenzeichen 3 Sa 1758/99).
|
|
|
Arbeitgeber muss Brille zahlen
Wer rund sieben Stunden am Tag arbeitet und davon etwa 30 bis 45 Minuten
vor dem Bildschirm verbringt, kann von seinem Arbeitgeber verlangen, die
Kosten für eine Brille zu übernehmen, falls sie für den Job notwendig ist.
Im zitierten Fall ließ sich ein Arbeitgeber eine Fernsichtbrille mit
eingearbeiteter Nahoptik anfertigen (Arbeitsgericht Neumünster, Aktenzeichen
4 Ca 1034 B/99).
Unterhalt: Rabeneltern
Wer in der Kindheit von seinen Eltern im Stich gelassen wurde, braucht
sich im Gegenzug nicht um deren Wohlergehen im Alter zu kümmern. Das
Oberlandesgericht in Koblenz schlug sich kürzlich auf die Seite eines
Angeklagten, der seinen mittellos gewordenen Erzeuger nicht unterstützen
wollte. Der Vater hatte sich nach der Geburt des Sohnes aus dem Staub
gemacht (AZ 15 UF 605/99).
Arbeitszimmer: Beim Nachbarn einquartieren
Ob Außendienstler oder Telearbeiter - neben dem Schreibtisch in der
Firma haben viele Angestellte auch zu Hause ein Büro. Das Finanzamt
akzeptiert die Kosten dafür aber nur, wenn der Steuerzahler mindestens die
Hälfte seiner Arbeitszeit dort verbringt. Selbst dann beträgt der
steuersparende Abzug gerade 2400 Mark im Jahr. Wer sein Arbeitszimmer
außerhalb der eigenen Wohnung anmietet, etwa bei den Nachbarn unterm Dach,
darf dagegen sämtliche Ausgaben absetzen. Das meinen übereinstimmend die
Finanzgerichte in Hessen (AZ 7 K 5068/98) und Baden-Württemberg (AZ 5 K
298/97).
Dem Ehepartner geringfügig beschäftigen
Selbständige, die den Partner als 630-Mark-Kraft anstellen, dürfen die
Lohn- und Sozialversicherungskosten absetzen. Der Partner kassiert das
Entgelt brutto für netto. Bei solch familiären Angestelltenverhältnissen
schauen Finanzbeamte aber genau hin. Häufig unterstellen sie den
Selbständigen, der Arbeitsvertrag bestehe nur pro forma, um mithilfe des
Fiskus die Haushaltskasse aufzupeppen. Dieser Verdacht ließ sich bislang nur
ausräumen, wenn Art und Umfang der Beschäftigung, Entlohnung sowie
Leistungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld schriftlich vereinbart wurden.
Der Bundesfinanzhof hat dieser harten Gangart nun ein Ende bereitet. Knftig
darf der Fiskus den Kostenabzug nicht mehr auf Grund formaler Mängel
ablehnen, etwa weil im Vertrag eine Arbeitszeitregelung fehlt (AZ IV R
44/99).
Niedrige Mieten
Mieteinnahmen erhöhen das zu versteuernde Einkommen. Im Gegenzug drücken
die Finanzierungs- und Instandhaltungskosten der Wohnung die Abgabenlast.
Übersteigen die Kosten jedoch die Erträge, stellen sich Finanzämter häufig
stur. Vor allem, wenn der Vermieter weniger als die marktübliche Miete
verlangt. Für den Bundesfinanzhof ist solche Großzügigkeit dagegen nicht
anstößig. Solange die Miete zwei Drittel des Marktpreises betrage, so die
Richter müsse der Fiskus den Werbungskostenabzug anerkennen (AZ IX R 64/96).
Ehrenamtlich verdientes Geld
Wer für seine Arbeit im Verein lediglich eine geringe
Aufwandsentschädigung erhält, muss die nicht auch noch mit dem Fiskus
teilen. nach einem aktuellen Erlass aus Nordrhein-Westfalen sind Zahlungen
bis zu einem Betrag von 499 Mark im Jahr für das Finanzamt tabu (AZ S 2337 -
74 VB3). Wer allerdings nur eine Mark mehr bekommt, muss die volle Summe
versteuern.
Kinderfreibetrag okay
Aus der Traum für viele Steuerzahler, die auf eine Rückzahlung vom
Finanzamt hofften. Sie hatten geklagt, die seit 1996 geltende
Kinderfreibetragsregelung verstoße gegen das Grundgesetz. Der Gesetzgeber
habe sich strikt an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gehalten,
meint dagegen der Bundesfinanzminister und erteilte jetzt erneut sämtlichen
Nachforderungsansinnen eine Abfuhr (AZ IV D 6-S 0622 - 13/00).
Steuerfreie Brille
Die Kosten für eine vom Arbeitgeber bezahlte Brille brauchen Angestellte
nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Bedingung: Ein Augenarzt muss
bestätigen, dass die spezielle Sehhilfe für die Arbeit am Computer notwendig
ist. Dies geht aus einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums
hervor (AZ IV C2 - S2144 - 10/00).
Neue Kündigungsfristen bei Insolvenzen
Mehr rechtliche und finanzielle Sicherheit für Arbeitnehmer im
Konkursfall. Wenn ein betrie aufgeben muß, gelten nach der Insolvenzordnung
(InsO) grundsätzlich die arbeitsvertraglichen oder tariflichen
Kündigungsfristen - und die sind meist länger als die gesetzlichen. Das hat
das Bundesarbeitsgericht (BAG 2AZR 425/98) entschieden. Die Höchstfrist
beträgt aber drei Monate zum Monatsende.
Tarifvertrag ganz oder gar nicht beanspruchen
Arbeitnehmer müssen sich klar für oder gegen die Beschäftigung auf
tarifvertraglicher Grundlage entscheiden, wenn sie einen Vertrag aushandeln.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG 3 AZR 113/97 und 3 AZR 124/97) hält es für
unzulässig, das Regelwerk einerseits abzulehnen und andererseits vom
Arbeitgeber eine Zusatzversorgung nach Tarifvertrag zu fordern.
Ferrari als Dienstwagen nicht angemessen
Aufwendungen für einen Firmenwagen können nur von der Steuer abgesetzt
werden, wenn sie den Gewinn nicht mindern. Das Auto muß also für die
Verwendung angemessen sein - und ein Ferrari ist das laut Urteil des
Hessischen Finanzgerichts (Az. 13 K 452/95) nicht. Die Richter bezweifelten,
daß der 328 GTS für den Erfolg eines Steuerberaters notwendig sei.
Verkehrsschilder
Ein Autofahrer muss Verkehrsschilder, die er für unrechtmäßig hält,
solange beachten, bis sie durch erfolgreiche Anfechtung beseitigt sind - es
sei denn, die Fehlerhaftigkeit drängt sich geradezu auf, z.B. bei Willkür
oder Sinnwidrigkeit (OLG Düsseldorf, 5 Ss OWi 336/98).
Heimliches kopieren - gefährlich
Bewerbung, Rechnungen, Überweisungen - wer den Dienstkopierer für
private Zwecke nutzt, lebt gefährlich. Das LAG Hamm: Die Tatsache, dass ein
Arbeitnehmer den Schreibdienst seiner Dienststelle für nicht genehmigte
Nebentätigkeiten in Anspruch nimmt und dabei Kopien anfertigt, sei geeignet,
eine außerordentliche Kündigung “ernstlich für möglich zu halten” (5 Sa
1397/97).
Unkündbar - das war einmal
“Mir kann nichts passieren”, sagen gern Beschäftigte mit langer
Betriebszugehörigkeit, wenn es dem Unternehmen schlecht geht. Falsch
gedacht. Das Bundesarbeitsgericht hält die Weiterbeschäftigung, etwa einer
Sekretärin, die über Jahre nichts mehr zu tun hat, für unzumutbar.
Allerdings sei das Unternehmen verpflichtet, sich anderweitig nach einer
Stelle für die Mitarbeiterin umzusehen (2 AZR 227/97).
Eltern als Untermieter
Ohne die Vermieterin um Erlaubnis zu fragen, nahm der Mieter eines
Hauses seine Eltern als Untermieter auf. Die Vermieterin forderte den Auszug
der Eltern und kündigte dem Mieter später fristlos. Damit hatte sie vor
Gericht keinen Erfolg. Für die Aufnahme von nächsten Angehörigen sei keine
Einwilligung erforderlich. Außerdem sei das Haus geräumig genug. BayObLG, Az.
RE-Miet 2/96
Mangel gemeldet, Recht auf Minderung gewahrt
Will ein Mieter wegen eines Mangels die Miete mindern, genügt es, wenn
er den Vermieter darüber informiert. Damit wahrt er sein Recht in einem
späteren Prozeß, in dem es um die Höhe der Minderung geht, auch wenn er sich
zum Betrag noch nicht geäußert hat. Den muß dann ein Sachverständiger
klären.
E-Herd statt Gasherd?
Ein Mieter muß es nicht dulden, wenn der Vermieter beabsichtigt, einen
defekten Gasherd gegen einen Elektroherd auszutauschen. Der Wechsel der
Energieart ist keine bloße Erhaltungsmaßnahme. LG Berlin, Az. 61 S 271/96
Verteilungsschlüssel von Müllgebühren
Ein Vermieter wollt die Umrechnung der Müllgebühren auf die einzelnen
Mieter ändern. War bisher die Wohnungsgröße maßgeblich, sollte es jetzt die
jeweilige Bewohnerzahl sein. Eine solche Änderung ist unwirksam, so die
Richter. Nur wenn eine exakte Messung möglich wäre, dürfte der
Verteilungsschlüssel geändert werden.
LG Hamburg, Az. 307 S 42/97
Zu lauter Sex verboten
Ein Mieter muß Geräusche durch Musik, Streit und lautes Stöhnen sowie “Yippie”-Rufe
beim Sex auch tagsüber auf Zimmerlautstärke halten. Das erfordert die
Rücksicht auf die Nachbarn. Grenzenloses Sexleben ist kein Grundrecht. AG
Warendorf, Az. 5 C 414/97.
Baupfusch
Der Bauunternehmer hatte gepfuscht. Deshalb hatte ein Eigenheim seit
Jahren einen feuchten Keller. Die Baufirma lehnte jede Schuld und jede
Nachbesserung ab. Da griff der Hausherr selber zur Schaufel. Das
Bauunternehmen muß ihm seine Kosten ersetzen, meinte das Oberlandesgericht
Rostock. Wenn der Bauunternehmer mehrmals die Beseitigung der Mängel
abgelehnt hat, kann der Hausbesitzer selber tätig werden, ohne noch einmal
eine letzte Frist zu setzen (4 U 56/96).
5 Vornamen sind genug
Eine Mutter wollte ihrem Sohn zwölf Vornamen geben. Der Standesbeamte
weigerte sich, die Namen einzutragen. Das Amtsgericht genehmigte 3, das
Oberlandesgericht Düsseldorf immerhin 5 Namen. Begründung: Der Junge müsse
später alle seine Namen bei jeder Unterschrift in der richtigen Reihenfolge
schreiben können (Az: 3 Wx 90/98).
Polizei rammt dienstlich
Bei einer Verfolgungsfahrt konnte ein Streifenwagen den Flüchtenden nur
stoppen, indem er das Fluchtauto rammte. Den Schaden am Polizeiauto wollte
der Fluchtfahrer nicht voll bezahlen. Schließlich - so meinte er - hätte die
Polizei selbst den Schaden verursacht. Das Oberlandesgericht Hamm entschied,
daß die Polizisten ihre Dienstpflicht erfüllten, als sie den Wagen stoppten.
Wer dienstlich rammt, haftet nicht (Az: 3 U 80/97).
Gebrüllt! - keine Kündigung
Lautstark am Arbeitsplatz geärgert - da war der Bankmanager seinen Job
los. Doch das Frankfurter Arbeitsgericht sagte nein: Lautstärke allein sei
noch lange kein Kündigungsgrund. Erst müssten weitere Umstände hinzukommen,
beispielsweise Beleidigung von Kollegen oder Beeinträchtigung von Kunden.
Davon aber war beim Rausschmiss des Geldmanns nicht die Rede (4 Ca 5528/98).
Ärzte müssen nicht aufklären
Ärzte brauchen ihre Patienten lediglich über die Höhe der
Behandlungskosten aufzuklären. Ob die Krankenkasse die Kosten zahlt, muss
der Versicherte selbst herausfinden, so ein Urteil des Oberlandesgerichts
Düsseldorf (AZ 8 U 181/98).
Geschiedene haften nicht immer gemeinsam
Eine Ehepaar nahm für einen Autokauf einen Kredit über 15000 Mark auf.
Zwei Jahre später trennten sich die Eheleute. Obwohl der Mann den von dem
Kredit gekauften Wagen behielt, stellte er die Ratenzahlungen dafür ein. Die
Frau sprang ein und übernahm die Tilgung des Kredits. Als ihr Exmann das
Auto später aber verkaufte und den Erlös nicht mit ihr teilen wollte, zog
sie vor Gericht. Das verpflichtete den Mann, der Frau die Kreditraten zu
erstatten, die sie nach der Trennung gezahlt hatte.
Grundsätzlich muss jeder Ehepartner die Hälfte eines Kredits tragen, der für
Anschaffungen aufgenommen wird, die gemeinsam benutzt werden. Das Auto war
jedoch zum Zeitpunkt der Trennung noch so gut wie neu und der Kredit somit
noch nicht aufgebraucht. Da nach der Trennung allein der Mann das Auto
genutzt hatte, muss er auch die Kreditraten allein bezahlen. KG Berlin, Az.
17 U 106/99.
Post hat einen Tag Zeit
Ein Brief braucht nicht länger als einen Tag vor Ablauf einer Frist zur
Post gebracht zu werden. Denn länger ist ein Brief normalerweise nicht
unterwegs, um den Empfänger zu erreichen. Die verminderte Leistungsfähigkeit
der Post, wie beispielsweise vor Feiertagen oder an Wochenenden, spielt
dabei keine Rolle. BVG, Az. 1 BvR 762/99.
Unterhalt für Ausbildung
Eltern müssen ihren Kindern während der Ausbildung Unterhalt zahlen -
bis zu 1100 Mark im Monat -, wenn sie in einer anderen Stadt wohnen. Darauf
angerechnet werden aber sowohl Bafög als auch die Ausbildungsvergütung. Der
Betrag liegt je nach Fall zwischen 150 Mark und zwei Dritteln des
Verdienstes. OLG Düsseldorf, Az. 3 WF 44/97.
Zu spät von der Flugreise zurückgetreten
Ein Familienvater buchte eine Flugreise in die Karibik und schloss dafür
eine Reiserücktrittsversicherung ab. Zwar checkte die Familie am Tag des
Abflugs am Flughafen ein, beim besteigen des Flugzeugs erlitt die schwangere
Frau jedoch einen Schwächeanfall, sodass die Familie auf den Urlaub
verzichtete. Die Versicherung zahlte nicht. Zu Recht, denn Stornokosten
werden nur erstattet, wenn Reisen nicht angetreten werden. Bei Flügen gilt
aber bereits das Einchecken des Gepäcks als Antritt. Die Familie sei damit
nicht von der Reise zurückgetreten, sondern habe sie abgebrochen. AG
Traunstein, Az. 310 C 1785/98.
“Antiblitz”-Folie ist Urkundenfälschung
Ein Autofahrer beklebte sein Nummernschild mit reflektierender Folie,
die eine Identifizierung des Kennzeichens auf Radarfotos erschwert. Das
Oberlandesgericht Düsseldorf wertete das als Urkundenfälschung und
verurteilte den Fahrer zu 4000 Mark Geldstrafe. OLG Düsseldorf, Az. 2 Ss
267/96.
Unfall zum Neuwert
Wer mit einem Auto, das erst einen Monat alt ist und nur 750 Kilometer
gelaufen ist, unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, darf von der
gegnerischen Versicherung eine Abrechnung auf Neuwagenbasis verlangen.
OLG Oldenburg, Az. 5 U 154/96.
Auto zu langsam - Geld zurück
Ein Käufer war mit seinem Neuwagen unzufrieden: Statt wie angegeben 172
km/h, lief der Wagen nur Tempo 161. Nach 5000 Kilometern beschwerte er sich.
Schließlich wollte er den Kaufpreis von 26.344 Mark zurück. Er war bereit
für die Nutzung (inzwischen 18602 Kilometer) 3290 Mark abzuziehen. Die
Richter gaben ihm Recht: Schon fünf Prozent Abweichung bei der
Höchstgeschwindigkeit reichen aus, die Gebrauchstauglichkeit” des Autos
erheblich herabzusetzen - es sei also fehlerhaft. OLG Rostock, Az. 6 U
316/96.
Schild nicht gesehen
Autofahrer müssen nicht nach Verkehrsschildern suchen. Das
Oberlandesgericht erließ vorläufig einem Autofahrer die Geldbuße wegen zu
schnellen Fahrens. Der Fahrer war zum Auto eines Freundes gegangen und hatte
von seinem Standpunkt aus kein Tempo-30-Schild sehen können. OLG Düsseldorf,
Az. Ss (OWi) 75/97
Abschlepp-Frist
Autos, die länger als eine Stunde ohne gültigen Parkschein oder
laufender Parkuhr auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz stehen, dürfen
abgeschleppt werden. VGH Kassel, Az. 11 UE 3450/95.
Schutzlos trotz Versicherung
Wer mit seinem Auto in Länder außerhalb Europas verreist, verliert
seinen Versicherungsschutz. Das Oberlandesgericht in Hamm entschied jetzt,
dass Kfz-Versicherer die Regulierung eines Unfallschadens selbst dann
verweigern dürfen, wenn sie den Kunden zuvor nicht über die fehlende
Absicherung in der Ferne aufgeklärt haben (AZ 20 W 18/99).
Domain-Namenklau: Unterlassungsklage
Mal eben einen berühmten Markennamen als Web-Adresse registrieren
lassen? Nein, sagt das Oberlandesgericht Frankfurt (Az: 6 W 33/00). Wer
Domain-Namen von Unternehmen ohne nachvollziehbares eigenes Interesse
anmeldet und weder mit dem Namen noch der Tätigkeit in Zusammenhang steht,
muss mit einer Unterlassungsklage wegen schikanöser, sittenwidriger
Behinderung rechnen.
Nebenjob im Erziehungsurlaub: Kündigung
Das Baby schläft, der Mammon winkt: Wer während des Erziehungsurlaubs
einer Nebentätigkeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers nachgeht, riskiert
seine Kündigung. Arbeitet Mami oder Papi gar für die Konkurrenz, droht die
fristlose Entlassung. Der Arbeitgeber muss nicht einmal eine Abmahnung
vorausschicken (Arbeitsgericht Frankfurt/M., Urteil vom 13. September 2000 -
6 Ca 254/00).
Gehalt plus Provision: Mehr Urlaubsgeld
Wer neben dem Gehalt Provisionen für seine Arbeit kassiert, erhält auch
mehr Urlaubsgeld. Es bemisst sich nach dem durchschnittlichen Verdienst, das
der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs erhalten
hat - inklusive sämtlicher Provisionen, wie das Bundesarbeitsgericht
entschieden hat (Urteil vom 11. April 2000 - 9 AZR 266/99).
Computertechnik und Finanzamt
Lautsprecher und Sound-Karte im PC sind heute Standard, hat das
Finanzgericht Rheinland-Pfalz festgestellt. Die Finanzämter dürften sich
nicht länger stur stellen, wenn Beschäftigte einen entsprechend
ausgestatteten Rechner, den sie vorwiegend beruflich nutzen, von der Steuer
absetzen wollen (AZ 2 K 2340/98).
Unterhaltspflicht für Kinder
Eltern müssen stets für den Unterhalt ihrer Kinder aufkommen. Sie müssen
selbst dann für den Nachwuchs zahlen, wenn Sohn oder Tochter schlicht keine
Lust haben, zu arbeiten und eigenes Geld zu verdienen. Das hat jüngst das
Oberlandesgericht Stuttgart klargestellt (AZ 17 U 159/96).
Umzugsverluste
Ein neuer Job in einer neuen Stadt ruft. Ausgaben, die wegen des
Ortswechsels anfallen, dürfen Arbeitnehmer von der Steuer absetzen. Aber
nicht alle, hat nun der Bundesfinanzhof entschieden (AZ VI R 147/99). Wer
etwa sein Eigenheim nur mit Verlust loswird, darf die Differenz zum
Kaufpreis nicht steuersparend geltend machen.
|
|
|
|
|
|
|
Kreditverträge: Kleingedrucktes prüfen
Fehlt in einem Kreditvertrag der Effektivzins oder ist er falsch
berechnet, muss die Bank Schadenersatz leisten. Der Effektivzins gibt an,
wie teuer ein Darlehen samt aller Bearbeitungs- und Verwaltungskosten ist.
Erst mit ihm kann der Verbraucher Kreditofferten verschiedener Geldhäuser
miteinander vergleichen. Häufig lassen Banken bei der Berechnung des Zinses
das Disagio außer Acht, also die Differenz zwischen der vereinbarten
Kredithöhe und dem tatsächlich ausgezahlten betrag. Damit handeln sie
rechtswidrig, so der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil (AZ XI ZR
200/99). Die Richter verdonnerten eine Bank dazu, den Kreditzins
nachträglich zu senken.
Bier holen: Unfall nicht versichert
Wer im Betrieb alkoholische Getränke besorgt und dabei einen Unfall
erleidet, ist nicht versichert. Ein Mitarbeiter war bei der Rückkehr vom
Getränkeautomaten von einem Gabelstapler verletzt worden. Zwar diene die
Beschaffung von Nahrungsmitteln dem Erhalt oder der Wiederherstellung der
Arbeitskraft, nicht aber der Genuss von Alkohol, so die Richter
(Bundessozialgericht, Urteil vom 27. Juni 2000 - B 2 U 22/99R).
Reisekosten: Den Fahrschein bitte
Arbeitgeber können auf die Vorlage von Einzelfahrscheinen bestehen, wenn
Mitarbeiter Dienstfahrten abrechnen. Arbeitnehmer haben keinen Anspruch
darauf, dass der Arbeitgeber sich an den Kosten für private Monatsfahrkarten
beteiligt - selbst wenn eine solche Beteiligung für den Arbeitgeber
kostengünstiger ausfiele (Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.
Juni 2000 - 4 Ca 9747/98).
Rufbereitschaft: Arbeitgeber muss zahlen
Mitarbeiter, die auf Weisung des Arbeitgebers per Handy in
Rufbereitschaft stehen, haben einen Anspruch auf eine tarifliche Zulage. Der
beklagte Arbeitgeber hatte argumentiert, im Gegensatz zum Piepser mache ein
Handy uneingeschränkt mobil. Das sahen die Richter anders. So müsse der
Mitarbeiter Funklöcher meiden und beim Handy bleiben (BAG, Urteil vom 29.
Juni 2000 - 6 AZR 900/98).
Grundstück-Mietvertragänderungen
Änderungen eines Grundstück-Mietvertrags, der länger als 1 Jahr gilt,
müssen schriftlich festgelegt werden. Sonst können sie zur bösen Falle
werden. Der Fall: Ein Geschäftsmann und sein Vermieter hatten mündlich einen
höheren Mietzins für einen Laden vereinbart. Anschließend wurde der Vertrag
vom Vermieter gekündigt, obwohl die ursprünglich schriftlich vereinbarte
Mietzeit noch nicht abgelaufen war. Zu Recht, urteilte das Oberlandesgericht
Karlsruhe im Juli. Der Vertrag war in einem wesentlichen Punkt geändert
worden, hatte aber nicht die erforderliche Schriftform. Er konnte daher
unter Beachtung der kürzeren gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt
werden.
Az.: 9 U 174/00
Steuervorteil
Die Kosten für einen beruflich genutzten Lagerraum in der Wohnung sind -
anders als die für ein Arbeitszimmer - voll von der Steuer absetzbar. Das
hat das Finanzgericht Baden-Württemberg im Juli entschieden. Es gab einem
Pharmareferenten Recht, der einen Raum seines Hauses genutzt hatte, um Waren
zu lagern Az.: 2 K 105/99.
Arbeitszimmer
Ein beruflich genutzter Archivraum in der Wohnung wird steuerlich wie
ein Arbeitszimmer behandelt - die Kosten sind nur bis 2.400 DM absetzbar. So
entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz Ende Juni 2001 und wies einen
Professor ab, der Aufwendungen von 3.369 DM steuerlich geltend machen
wollte. Ein Archivraum sei ein Arbeitsraum, weil hier eben nicht Waren zum
Verkauf gelagert würden. Az.: 1 K 1927/00.
Unfall durch heruntergefallenes Handy
Die Suche nach einem heruntergefallenen Handy während der Autofahrt ist
grob fahrlässig und kostet den Versicherungsschutz. so urteilte das
Oberlandesgericht Frankfurt im Mai. Der Fall: Ein Autofahrer hatte bei Regen
auf einer Landstraße nach seinem Handy gesucht und dabei einen Unfall
verursacht. Er blieb auf seinem Schaden von 26.000 DM sitzen. Az.: 7 U
14/00.
Bonus entfällt bei Eigenkündigung
Angestellte, die kündigen, verlieren ihren Anspruch auf Sonderzahlungen
wegen guter Leistung, so das Arbeitsgericht Frankfurt. Der Grund: Die Prämie
sollte unter anderem die Treue zur Firma belohnen. Nach dem Ausscheiden sei
das unmöglich. (Az: 4 Ca 2612/01).
Hocharbeiten ist nicht so einfach
Allein unternehmerische Entscheidungen umzusetzen, qualifiziert noch
nicht zum leitenden Angestellten, auch wenn die Arbeitsergebnisse dieses
Mitarbeiters das Firmenschicksal entscheidend prägen. Das entschied das
Landesarbeitsgericht Köln (Az: 11 Sa 1396/00).
Keine Mitarbeiterbefragung ohne Betriebsrat
Jeder Mitarbeiterbefragung in Deutschland muss der Betriebsrat
zugestimmt haben, entschied das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt.
Das gilt auch dann, wenn das Mutterunternehmen im Ausland die Anweisung zur
Befragung gab (Az: 5 TaBV 153/00).
Fremdfahrer
Autofahrer, die sich in fremden Wagen mit Einwilligung des Besitzers ans
Steuer setzen, haften für Unfälle. Auch dann, wenn sie dem Autobesitzer mit
der Fahrt einen Gefallen tun, entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth (AZ 2
S 8090/98).
Mieterhöhung
Mieter müssen Mieterhöhungen, die sie per Fax erhalten, nicht
akzeptieren. Rechtsgeschäfte für die das Gesetz die Schriftform vorsieht,
sollten nicht via eMail oder Fax getätigt werden. Denn hier fehlt die
gesetzlich vorgeschriebene eigenhändige Unterschrift, so das Amtsgericht
Münster (AZ 8 C 228/98).
Lärm
Babygeschrei, tobende Kinder, Musik, hellhörige Wände. Das OLG
Düsseldorf entschied jetzt, dass derlei Geräusche normaler Alltagslärm sind,
den die Mitbewohner hinnehmen müssen. Außerdem können Nachbar nicht dazu
gezwungen werden, Parkett durch Teppich ersetzen zu lassen, um so Geräusche
zu dämpfen (AZ 9U 218/96).
Computer
Ob man den Kaufpreis seines Computers von der Steuer absetzen kann,
hängt davon ab, was auf der Festplatte gespeichert ist. Das Finanzgericht
München erkannte Abschreibungen für den PC nicht als Werbungskosten an, weil
der Kläger überwiegend Spiele, Kochrezepte und Malprogramme gespeichert
hatte (AZ 2 K 2730/96).
Rausschmiss bei Krankheit
Mitarbeiter können bei langer Krankheit nur gefeuert werden, wenn zum
Zeitpunkt der Kündigung klar ist, dass sie auch in den nächsten zwei Jahren
krank sein werden. Eine Angestellt war geflogen, weil sie wegen eines
Schleudertraumas nach acht Monaten noch immer nicht arbeiten konnte. Sie
klagte erfolgreich, obwohl sie bei Urteilsverkündung bereits
Erwerbsunfähigkeitsrente bezog (BAG 2 AZR 431/98).
Kein Geld für Betriebsräte
Betriebsratsmitglieder können für ihr Engagement Freizeitausgleich
verlangen - sofern der Einsatz betriebsbedingt außerhalb der Arbeitszeit
erfolgen musste. Ein finanzieller Anspruch entsteht aber erst dann, wenn
Überstunden nachweisbar nicht abgebummelt werden konnten. Diesen Beweis
konnte ein Zeitungszusteller nicht erbringen. Er verlangte Geld für 2840
Stunden als Betriebsrat (BAG 7 AZR 713/97).
Steuerfalle für Freiberufler
Architekten, Steuerberater, Anwälte oder Ärzte müssen auf alle Einkünfte
Gewerbesteuer zahlen, wenn sie zusammen mit einem Partner Nebentätigkeiten
ausüben, etwa Kapitalanlagen vermitteln oder Fertighäuser vertreiben.
Ausnahme: Die Tätigkeiten sind organisatorisch, wirtschaftlich und
finanziell deutlich getrennt (BFH IV R 11/97).
|
|
|
|